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+1 (888) 647 05 40Vor einiger Zeit wurden einige Änderungen und Ergänzungen an der Rechtsgrundlage zur Regulierung der Zahlungsmechanismen in Tschechien vorgenommen. Die Bestimmungen des Gesetzes 370/2017 zeigen neue Pflichten gegenüber Unternehmen mit dem Status von E-Geld-Betreibern oder -Emittenten auf. Diese Punkte sind zu einer Ergänzung der bereits geltenden Regeln geworden, die auf der Ebene der lokalen Gesetzgebung und der EU-Richtlinien erlassen wurden, die durch ihre Mitgliedschaft in der Europäischen Union in Kraft getreten sind. Für dort tätige und registrierte Zahlungseinrichtungen, die E-Geld ausgeben, sind Bestimmungen obligatorisch. Nichtansässige verpflichten sich ebenfalls, diese einzuhalten. Andernfalls, wenn das Unternehmen die angegebenen Normen nicht einhalten kann, hat die Bank das Recht, die Erteilung einer Zahlungslizenz in der Tschechischen Republik zu verweigern oder die vorherige zu annullieren.
Die wichtigste Änderung betrifft das Verfahren zur Durchführung von Operationen – zumindest teilweise müssen Operationen in tschechischer Sprache durchgeführt werden. Dennoch unterscheiden sich die Anforderungen an Anbieter und Emittenten. Bestimmte Punkte werden auch durch die Berechtigungsart vorgegeben.
Die Bestimmungen der tschechischen Rechtsgrundlage besagen, dass für EWI- und PSP-Organisationen unterschiedliche Genehmigungen erforderlich sind. Die Genehmigung zur Durchführung von Transaktionen mit E-Geld kann an Unternehmen mit offizieller Fähigkeit, solche Mittel auszustellen und Transaktionen mit ihnen durchzuführen, erteilt werden. SPI-lizenziertes Unternehmen in der Tschechischen Republik berechtigt Unternehmer zu den folgenden:
Es ist erlaubt, E-Geld virtuell und physisch auf Smartcards aufzubewahren. Die Tschechische Republik erteilt die Erlaubnis zur Ausgabe und Verwendung von E-Geld für bestimmte Vorgänge an Unternehmen, die über eine eigene Niederlassung verfügen, oder an Unternehmen, die ein repräsentatives Büro in Europa haben.
Wenn die erste Bedingung erfüllt ist, erhält das Unternehmen eine EMI-Lizenz, und wenn die zweite Bedingung erfüllt ist, eine Teilgenehmigung, genannt SEMI. Der Besitz einer Vollerlaubnis gibt Unternehmern das Recht, ihre Tätigkeit in jedem beliebigen EU-Staat auszuüben – dazu genügt eine entsprechende Meldung an den lokalen Regulierungsbeamten des gewählten Staates.
Unternehmer können die Gesellschaft SPI in der Tschechischen Republik kaufen und die Genehmigung erhalten. Die Genehmigung erfolgt im Einklang mit den internen Bestimmungen der tschechischen Gerichtsbarkeit und den PSD2-Bestimmungen. In Übereinstimmung mit diesen Regeln kann eine Genehmigung für Firmen erteilt werden, die die notwendige Registrierung und den Status der Handelsstruktur erreichen. Darüber hinaus muss die Organisation über ein echtes oder repräsentatives Büro vor Ort verfügen. Die Höhe des Anfangskapitals muss 350.000 EUR betragen. Weitere Momente sind die nächsten:
Nachdem entsprechende Änderungen an der Rechtsgrundlage vorgenommen wurden, wurde Czech gewissenhafter und aufmerksamer bei der Umsetzung von Klauseln in Bezug auf AML, insbesondere bei Kryptowährungen. Der Erwerb der SPI-Lizenz in Tschechien erfordert daher eine obligatorische Unterstützung und Unterstützung durch Fachleute in dieser Branche. Kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen nicht nur mit kompetenter Beratung, sondern geben Ihnen auch eine umfangreiche Liste von SPI zum Verkauf in der Tschechischen Republik.
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