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+1 (888) 647 05 40Eine der beiden Finanzfreizonen in den VAE ist der ABU DHABI GLOBAL MARKET (ADGM). Die Financial Services Regulatory Authority (FSRA), eine unabhängige, risikobasierte Aufsichtsbehörde, die Lizenzen vergibt und die Geschäfte aller Bank- und Finanzinstitute im ADGM kontrolliert, ist das Kernstück des ADGM-Konzepts. Die ADGM ist ein bekanntes und weltweit anerkanntes Finanzzentrum, das lokalen, regionalen und internationalen Organisationen hilft, eine Lizenz für Kryptobörsen und andere Finanzlizenzen in Abu Dhabi (VAE) zu erhalten.
Die ADGM ist die erste Gerichtsbarkeit der Welt, die einen vollständigen und maßgeschneiderten Rechtsrahmen für die Regulierung von Spotgeschäften mit virtuellen Vermögenswerten geschaffen hat, einschließlich solcher, die von multilateralen Handelseinrichtungen, Brokern, Verwahrern, Vermögensverwaltern und anderen Vermittlern durchgeführt werden.
Die ADGM ist ein weltweit führender Rechtsraum für die Regulierung virtueller Vermögenswerte. Ihre umfassende Struktur ermöglicht es marktführenden Akteuren virtueller Vermögenswerte, in einem geschäftsfreundlichen Umfeld zu operieren. Der Regulierungsrahmen befasst sich mit einer Vielzahl von Themen, darunter Marktmanipulation und Finanzkriminalität, Verbraucherschutz, technologische Governance, Verwahrung und Börsenbetrieb. Eine Krypto-Asset-Börse ist laut FSRA eine Multilaterale Handelseinrichtung, die Krypto-Assets verwendet.
In den VAE gibt es derzeit keine Krypto-Gesetzgebung. Die „Regulation of Crypto Asset Activities in ADGM“ des FSRA ist der umfassendste Leitfaden für Kryptowährungen in diesem Land. Ein Unternehmen, das Handlungen unter Verwendung von Krypto-Vermögenswerten vornimmt, muss demnach die folgenden Standards erfüllen:
Das Rahmenwerk des FSRA für virtuelle Vermögenswerte wurde mit Blick auf virtuelle Vermögenswerte geschaffen. Eine Lizenz für eine regulierte Tätigkeit im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten erlaubt es Ihnen, eine oder mehrere Tätigkeiten im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten auszuüben, wie zum Beispiel:
Due-Diligence-Prüfung und Gespräch mit der FSRA, einschließlich einer Erläuterung des geplanten Geschäftsmodells, Nachweis der Pläne zur Erfüllung der regulatorischen Standards und ausführliche technische Demos zu allen Elementen des geplanten Betriebs virtueller Vermögenswerte;
Nachdem Gespräche mit der FSRA stattgefunden haben und die FSRA sich davon überzeugt hat, dass die Verfahren, Fähigkeiten und Technologien des Antragstellers ausreichend fortgeschritten sind, muss der Antragsteller die entsprechenden Unterlagen und Gebühren einreichen.
Erteilung einer grundsätzlichen Genehmigung, die erteilt wird, wenn die FSRA alle erforderlichen Formulare und Begleitunterlagen geprüft und festgestellt hat, dass der Antragsteller alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhält;
Die endgültige Genehmigung wird erteilt, wenn alle in der grundsätzlichen Genehmigung festgelegten Anforderungen zur Zufriedenheit der FSRA innerhalb des festgelegten Zeitrahmens erfüllt sind. Dies ist in der Regel der letzte Schritt, bevor mit den entsprechenden Aktivitäten begonnen werden kann. Im Falle von virtuellen Vermögenswerten ist dies jedoch an die Bedingung geknüpft, dass die FSRA die betrieblichen Tests und Fähigkeiten des Antragstellers sowie gegebenenfalls die Überprüfung der Systeme des Antragstellers durch einen Dritten für zufriedenstellend erachtet; außerdem müssen die Tests für die Inbetriebnahme und die Überprüfung der vorgeschlagenen virtuellen Vermögenswerte durch einen Dritten zur Zufriedenheit der FSRA durchgeführt werden.
Die Kapitalanforderung entspricht den Betriebsausgaben von bis zu sechs Monaten, zuzüglich eines zusätzlichen Puffers von bis zu weiteren sechs Monaten Betriebsausgaben, sofern die Regulierungsbehörde nichts anderes anordnet.
Beachten Sie, dass die FSRA je nach Größe, Umfang, Komplexität und Art der Aktivitäten und Operationen des vorgeschlagenen Unternehmens während des Antragsverfahrens zusätzliche Kapitalanforderungen stellen kann.
Ernennungen für ein zugelassenes Unternehmen in der ADGM:
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