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+1 (888) 647 05 40Wenn Sie erwägen, als Finanzdienstleister (PSP) zu operieren und Debitkartenausgabe, Geldsende- und -empfangsdienste sowie digitale Geldbörsen anzubieten, benötigen Sie eine E-Geld-Lizenz. Um eine europäische EMI-Lizenz zu erhalten, muss man sich an EU-Finanzbehörden wie die Financial Conduct Authority (FCA) im Vereinigten Königreich wenden. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht darüber, wie Sie eine EMI-Lizenz in EU-Ländern erhalten.
PSD 2 ist die Richtlinie (EU) 2015/2366 des EU-Parlaments, die den rechtlichen und betrieblichen Rahmen für Finanzdienstleister festlegt. Die Einhaltung dieses Gesetzes muss von Bankinstituten, Zahlungsabwicklungsplattformen, E-Geld-Emittenten sowie deren Kunden sichergestellt werden. PSD 2 sieht eine Reihe von Verpflichtungen für Unternehmen vor, die eine EMI-Lizenz erhalten und in der EU tätig werden möchten.
Zu den Hauptzielen der überarbeiteten PSD 2 gehören der Schutz der Kunden und die Gewährleistung sicherer Zahlungen. Darüber hinaus zielt die Richtlinie darauf ab, einen wettbewerbsfähigeren Zahlungsmarkt zu entwickeln.
Finanzdienstleister können eine breite Palette von Dienstleistungen anbieten, die meisten erfordern jedoch eine separate Lizenzierung. Die EMI-Lizenz gilt als allgemein, da sie fünf große Finanzdienstleistungen autorisiert. Dazu gehören die folgenden:
Wenn Sie ein autorisiertes Finanzdienstleistungsunternehmen sind, das in einem EWR-Land registriert ist, dürfen Sie Ihre Dienstleistungen in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums anbieten, ohne dass Sie in diesen Ländern eine separate Lizenz besitzen. Dazu müssen Sie lediglich einen Reisepass beantragen. Dieses Verfahren ist einfach und schnell.
Die Direktoren jedes Unternehmens, das eine Betriebsgenehmigung beantragt, unterliegen der strengen Aufsicht der Regulierungsbehörden in allen EU-Ländern, ohne Unterschied, in welchem Land der Lizenzbewerber einen Antrag gestellt hat. Für den Fall, dass die Geschäftsführung nicht durch zwei lizenzierte Personen vertreten wird, die in der EU leben, wird der Lizenzantrag der Gesellschaft abgelehnt. Diese Bedingung ist jedoch von Gerichtsbarkeit zu Gerichtsbarkeit unterschiedlich. Es gibt Länder, deren Gesetzgebung es einer autorisierten Person, die Bürger eines der EU-Länder ist, erlaubt, eine EMI-Lizenz zu erhalten, jedoch kann ein anderes Mitglied der Geschäftsführung in der GUS ansässig sein.
Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass das Top-Management und die Mitarbeiter des Unternehmens über die entsprechende Ausbildung, das Wissen und die Erfahrung im Finanz- oder Wirtschaftssektor verfügen, die durch Zertifikate und Dokumente bestätigt werden. Für den Fall, dass die Ausbildung der vorgenannten Personen nicht der Finanzbranche zuzuordnen ist, wird der Zulassungsantrag des Unternehmens abgelehnt.
Für diejenigen, die eine vereinfachte Lizenzierung für Finanzakteure suchen, gibt es eine separate Option – eine kleine E-Geld-Emittenten Lizenz oder SEMI. Die Aufsichtsbehörden legen weniger Regeln für die Erlangung fest, der Hauptnachteil von SEMI besteht jedoch darin, dass die Lizenz nicht in allen EU-Ländern gültig ist. Wenn Sie also erwägen, Ihre Dienste europaweit anzubieten, raten wir Ihnen, eine Standardlizenz zu beantragen.
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