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+1 (888) 647 05 40Das Autorisierte E-Geld-Institut (EMI) ermöglicht es Ihnen, die gesamte Verwaltung des Ratenplans auf einem viel größeren Gebiet zu organisieren, im Gegensatz zum Zahlungsinstitut, das darauf ausgelegt ist, einen sofortigen Ratenplan zu erstellen. EMI kann Kundenvermögen auf unbegrenzte Zeit in offenen individuellen IBAN-Konten der Kunden speichern. EMI, das in einem Land der Europäischen Union (EU) zugelassen ist, bietet freie Geschäftstätigkeit und bietet Unterstützung in allen verbleibenden EU-/EWR-Ländern an, wobei es die Vorteile des Gemeinsamen Marktes ohne Einschränkungen und zusätzliche Bedürfnisse anerkennt.
E-Geld (E-Cash), gekennzeichnet von der Europäischen Zentralbank als elektronisches Depot für Gelder auf einem speziellen Gerät, das normalerweise verwendet werden kann, um Beiträge zu anderen Elementen als dem E-Geld-Garanten zu leisten. Der Artikel funktioniert wie ein Prepaid-Instrument, das keine Finanzsalden an Börsen enthält. Die Verordnung 2009/110 / EG legt den Rechtsgrund für die Ausgabe von E-Geld in der Europäischen Union (EU) fest.
Der gesunde Menschenverstandsunterschied zwischen E-Geld (E-Cash) und einem Zahlungsinstitut (PI) besteht darin, dass E-Geld-Institute trotz der von PI festgelegten Regeln das Recht haben, E-Geld auszugeben. Das bedeutet, dass E-Geld-Institute die Verwahrung von Kundenvermögen für einen längeren Zeitraum zugelassen haben, als dies bei Zahlungsinstituten üblich ist. Die Erlaubnis zur Verwendung von elektronischem Geld ermöglicht Ihnen die Ausgabe von Ratenkarten, E-Wallets und anderen Ratenzahlungsinstrumenten, die die Verfügbarkeit von Kundenreserven erfordern.
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU war Litauen die erste Region in Europa mit den meisten Lizenzen für Zahlungssysteme und E-Geld-Institute.
Litauen hat bereits die Zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) eingeführt, die den Zahlungsauslösedienst (PIS) ermöglicht – die Auslösung eines Zahlungsauftrags vom Bankkonto eines Kunden auf Wunsch des Kunden von einem bei einem anderen Zahlungsdienstleister eröffneten Zahlungskonto ( Bank). PSD 2 ermöglicht es einem E-Geld-Institut auch, einen Kontoinformationsdienst (AIS) bereitzustellen, indem es auf konsolidierte Informationen von Kundenkonten anderer Zahlungsdienstleister (Banken) zugreift und einen allgemeinen Überblick über die Finanzinformationen von Kunden hat.
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