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+1 (888) 647 05 40Ungarn bietet mit seiner wachsenden Wirtschaft im Zentrum Europas hervorragende Chancen für internationale Unternehmen, dort zu investieren. Trotz der Tatsache, dass das Land Mitglied der Europäischen Union ist, hat Ungarn im Vergleich zu den anderen EU-Staaten einen minimalen Steuersatz für Unternehmen. Daher ist die Suche nach einem zu verkaufenden Unternehmen in Budapest oder einer anderen Stadt in Ungarn eine großartige Idee für jeden, der eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchte.
In Ungarn gibt es eine Vielzahl von Geschäftsmöglichkeiten. Zu den Geschäftsfeldern, die sehr schnell expandieren, gehört der Automobilsektor. Die Zahl der Unternehmen, die dort Anlagen bauen, steigt rapide an.
Außerdem beabsichtigt die ungarische Regierung die Digitalisierung von Prozessen, die mit Verwaltungsgeschäften verbunden sind. Das bedeutet, dass die Registrierung von Firmen oder die Erstellung von Dokumenten überall über die offiziellen Seiten von zu Hause aus durchgeführt werden kann. Ein solches System macht also buchstäblich das Leben leichter und hilft, geschäftliche Aufgaben schneller zu erledigen.
Wie bereits erwähnt, kann heutzutage eine große Anzahl von administrativen Vorgängen online erledigt werden. Die Anteilseigner können den Papierkram mit Hilfe von modernen Geräten über das Internet von jedem Punkt der Welt aus unterschreiben.
Geschäfte in Ungarn zu machen ist eigentlich ein unkomplizierter Prozess, wenn der Kunde nur alle erforderlichen Unterlagen und Informationen kennt. Es ist ratsam, einen guten Anwalt zu finden, der bei der Eintragung helfen kann. Darüber hinaus sollte der Kunde vor der Unterzeichnung der Unternehmensunterlagen einen erfahrenen Buchhalter konsultieren, der ihm bei allen erforderlichen Dokumenten behilflich sein wird. Das gesamte Verfahren kann zwischen 5 und 10 Tagen dauern.
Vor der Eintragung einer neuen Gesellschaft in Ungarn müssen die Aktionäre der Regierung Zugang zum persönlichen Konto des Geschäftsführers in einer beliebigen Verwaltung verschaffen, um als vollwertiges Mitglied im System der Steuer- und anderer offizieller Verwaltungen aufgeführt zu werden.
Bei der Gründung einer Gesellschaft ist es ratsam, sich mehr Zeit für die Auswahl der besten Bank zu nehmen, da nicht-einheimische Unternehmen und Unternehmen mit ausländischen Eigentümern aufgrund der strengen internen Verfahren der Banken einige Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Bankkontos haben können.
Ungarn ermöglicht die Gründung von privaten Aktiengesellschaften (in Ungarn, Zrt) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Kft), die die vorherrschenden Arten von rechtlichen Organisationen sind. Unternehmen dort müssen mindestens ein ungarisches Bankkonto haben. Das Führen von ausländischen Bankkonten ist ebenfalls erlaubt, jedoch nur im Falle einer Erklärung gegenüber der Steuerabteilung.
Die Gründung eines kleinen Unternehmens in Ungarn beinhaltet bestimmte spezifische Überlegungen. Die Aktionäre müssen sich darüber im Klaren sein, also lassen Sie uns die wichtigsten Punkte der Geschäftstätigkeit dort überprüfen.
Das Rechnungslegungsgesetz und das Steuernormengesetz, die sich an die allgemeinen Gesetze der Europäischen Union halten, legen die meisten Rechnungslegungsvorschriften in Ungarn fest. Dennoch hat dieses System einige spezifische Aspekte.
Jede Verkaufstransaktion muss mit einer Verkaufsprüfung, die sogar geschrieben werden kann, oder einer Rechnung, die einige offizielle Anforderungen hat, aufgezeichnet werden. Dazu gehören die Angabe der drei Termine (Liefertermin, Rechnungsdatum und Zahlungsfrist). Außerdem ist es für die Erstellung und Speicherung von Rechnungen wichtig, Geräte zu verwenden und online zu registrieren, um für das „Nationale Steuer- und Zollamt“ -System geeignet zu sein.
Bis Ende Mai legt die Mehrheit der Unternehmen einen vereinfachten Jahresbericht für das vergangene Geschäftsjahr vor. Sie setzt sich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und den Zusatzerläuterungen zusammen, die Informationen enthalten, die nicht in den anderen beiden Veröffentlichungen über die Gesellschaft, die Bilanzierungspraxis und die Finanzdaten enthalten sind.
Die Summe aller Kapitaleinlagen, die von den Eigentümern an das Unternehmen geleistet werden, wird als Eigenkapital bezeichnet. Das ausgegebene Aktienkapital (wird für eine Unternehmensgründung verwendet), die einbehaltenen Gewinne der vorherigen Perioden, verschiedene Reserven und das Gesamtergebnis des tatsächlichen Jahres sind Bestandteile des Eigenkapitals.
Für die Gründung einer Gesellschaft sollte das durchschnittliche Aktienkapital etwa 8.300 € betragen.
Die Gesetze über die Beschäftigung sind im ungarischen Arbeitsgesetz festgelegt, jeder Mitarbeiter ist gleich und die Nationalität spielt keine Rolle. Auch Einwanderer, die mindestens 183 Tage in Folge innerhalb eines 12-monatigen Zeitraums in Ungarn bleiben, müssen Wohnsitzsteuern zahlen.
Der Arbeitsvertrag in Ungarn muss in schriftlicher Form vorliegen und die genaue Identifizierung der Vertragsparteien, das Anfangsdatum, die Dauer des Vertrags, etwaige Probezeiten, den Standort und die Arbeitszeit, den in HUF ausgedrückten Bruttomonatslohn und die Position enthalten.
Eine gute Empfehlung für die Gehaltsabrechnung ist die Einstellung eines professionellen Administrators, um die Zahlungen für Arbeitnehmer und Steuern zu kontrollieren. All dieses System ist auch online. Daher muss der Diensteanbieter über die erforderlichen Genehmigungen des Arbeitgebers verfügen, bevor er Unterlagen oder Steuererklärungen einreichen kann.
Jeden Monat ziehen die Arbeitgeber 13% der Gesamtgehälter als Sozialbeitragssteuer ab. Arbeitgeber nehmen 15% persönliche Einkommenssteuer und 18% Sozialversicherung vom Gesamtgehalt und zahlen diese Beträge im Namen der Arbeitnehmer. Normalerweise erhalten die Arbeiter 66,5% ihres Gesamteinkommens.
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