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+1 (888) 647 05 40Die ungarische Gerichtsbarkeit stellt einen wesentlichen Teil des Bereichs Management (Business) der EU dar, und alle EWI fallen unter die Zuständigkeit des geltenden EU-Rechts (insbesondere der EU-Richtlinien 2009/110/EG und 2015/2366). Alle Plattformen, die die Ausgabe oder Nutzung von E-Geldern durchführen, können nur als EWI eingerichtet werden. In Übereinstimmung mit dem Gesetz muss jede Organisation eine ungarische EMI-Lizenz beantragen, um mit der Lieferung seiner Dienstleistungen mit E-Geld in der ungarischen Gerichtsbarkeit zu beginnen.
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischen Fonds innerhalb des ungarischen Rechtsrahmens ist Organisationen gestattet, die den Genehmigungsprozess bei der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde (FSA) erfolgreich abgeschlossen haben. Auf der Grundlage von Gesetzen, die vom Landtag festgelegt wurden (insbesondere Gesetz CXII, Sek. 6C), bevor die Erbringung von Unternehmensdienstleistungen ermöglicht wird, verpflichtet die Regulierungsbehörde Unternehmer, juristische Personen in der Gerichtsbarkeit zu bilden. Die Geschäftsarten οOrganisation der Firma kann entweder eine LLC oder eine Niederlassung einer Gesellschaft mit einem EU-Hauptsitz sein. Die Mindestkapitalbedingung beträgt 35.000 Euro und sollte in Höhe des Gesamtbetrags gezahlt werden.
Wenn eine juristische Person nicht in der ungarischen Gerichtsbarkeit, jedoch in dem anderen EU-Mitgliedstaat gebildet wird, muss sie einen lokalen Anwalt oder eine Zweigstelle der inländischen Bank eines Antragstellers beauftragen, um die Person zu vertreten. Gemäß den ungarischen EMI-Lizenzanforderungen ist es obligatorisch:
Bewerber, die eine Lizenz erwerben möchten, müssen die nächsten Unterlagen einreichen:
Darüber hinaus sollte ein Unternehmen, das eine Lizenz beantragt, eine Erklärung abgeben, in der es garantiert, dass sein Geschäftsbetrieb keine Bedrohungen mit sich bringt. Diese Liste der notwendigen Dokumente ist nicht vollständig, die FSA kann nach anderen offiziellen Papieren fragen, um bestimmte Aspekte zu verstehen oder zu klären, so dass Antragsteller besser nach fachkundiger Beratung suchen sollten.
In der Regel dauert das Verfahren zur Erteilung der EMI-Lizenz in Ungarn 3 Monate, kann jedoch bis zu 6 Monate dauern. Die Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Genehmigungen für die Erbringung von Dienstleistungen gemäß der Verordnung des Finanzministeriums Nr. XII/2002 beträgt je nach Umfang der Lizenz mindestens 3000 EUR. Außerdem muss der Lizenznehmer zusätzliche Verpflichtungen erfüllen, um einen transparenten und vollständig konformen Betrieb zu gewährleisten.
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