Das Wichtigste vor dem Kauf oder der Gründung eines Unternehmens in Ungarn ist die Kenntnis und das Bewusstsein für alle Aspekte der Geschäftstätigkeit in Ungarn. Ein Geschäftsmann sollte sich über Gesetze, Steuern, Beschäftigung, Probleme und deren Lösung im Klaren sein. Einer der wichtigsten Punkte bei der Handelstätigkeit ist die Wahl der Unternehmensform. Hier ein Überblick über die verschiedenen Arten von Unternehmen in Ungarn.
Korlátolt felelősségű társaság (Kft) oder auf Englisch „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (LLC)
Sie ist eine Form von kleinen und mittleren Unternehmen. Die Kft ist eines der typischsten Modelle einer Aktiengesellschaft. Bei dieser Art handelt es sich ausschließlich um geschäftsbezogene Vorgänge, wie den Handel mit Sachen, die Herstellung von Werken oder die Erbringung verschiedener Dienstleistungen, die alle der Gewinnerzielung dienen.
- Die Gründung einer Kft. mit nur einem Gesellschafter ist nicht verboten. Sie kann auch mehrere Eigentümer haben. Es ist nicht zulässig, die Mitgliedschaft öffentlich bekannt zu geben.
- Die Eintragungsfrist beträgt bis zu 15 Tage.
- Das Mindestkapital beträgt 10.000 € (3 Mio. HUF) und kann in Form von Bar- oder Sacheinlagen eingebracht werden.
- Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der zulässigen Kapitalgröße der Kft. Flexible Anforderungen für die Auffüllung der genehmigten Finanzierung.
- Anteilseigner können Ausländer oder Ungarn, Privatpersonen oder Unternehmen sein.
- Die Rechenschaftspflicht der Mitglieder ist eingeschränkt.
Közkereseti társaság (Kkt) oder Partnerschaft ohne Grenzen
Es handelt sich um ein Unternehmen mit mindestens zwei Personen, die für die Verbindlichkeiten des Unternehmens verantwortlich sind und das Unternehmen gewissenhaft führen.
- Sie besteht aus mindestens zwei Personen oder Unternehmen, und jedes Mitglied ist allein für die Verpflichtungen der Kkt. verantwortlich.
- Die Kkt. kann Pflichten erwerben, Rechte sammeln und an Rechtsstreitigkeiten teilnehmen. Die Mitglieder fungieren als ihre Vertreter.
- Dauer der Gründung: maximal 15 Tage.
- Vor der Gründung dieser Struktur muss die unbeschränkte Verantwortlichkeit der Gesellschafter berücksichtigt werden.
- Der Kapitalzufluss kann in Form von Sach- oder Bareinlagen erfolgen, und es ist keine Investitionssumme erforderlich.
Betéti társaság (Bt) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Es handelt sich um eine Zusammenarbeit mit zwei oder mehr Geschäftspartnern.
- Der interessante Aspekt dieser Unternehmenskategorie ist die Bedingung, dass zwei Arten von Eigentümern vorhanden sein müssen. Die Unternehmergruppe sollte mindestens zwei Partner umfassen. Einer von ihnen muss die volle rechtliche Verantwortung für das Unternehmen übernehmen und der andere Geschäftspartner, dessen Zuständigkeit auf die Höhe seiner Einlage beschränkt ist.
- Dauer der Gründung: höchstens 15 Tage.
- Der Komplementär beaufsichtigt die Verwaltung des Unternehmens.
- Es gibt kein Mindestkapital, die Kapitalzufuhr kann in Form von Sach- oder Geldleistungen erfolgen.
- Vor der Gründung dieser Struktur muss die unbegrenzte Verantwortung der Partner berücksichtigt werden.
Részvénytársaság (Rt) oder Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft, die an Aktien gebunden ist, ist eine Art von Aktiengesellschaft, bei der Aktionäre Aktien des Firmenkapitals kaufen und verkaufen können.
Basierend auf der Anzahl der Investoren, die Geld für ihre Aktien erhalten, kann die Kapitalisierung eines Unternehmens eingeschränkt sein. Wenn das Unternehmen einen großen finanziellen Rückschlag erleidet oder aus dem Geschäft geht, schränkt dies es ein, nur die ersten Einlagen zu bezahlen.
- Die Aktien von Rt können öffentlich gehandelt oder an einer Börse notiert werden, unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder börsennotiertes Unternehmen handelt. Öffentliches Werben um eine Mitgliedschaft ist verboten.
- Sowohl auf dem Registrierungsmarkt als auch auf dem Inhaberaktienmarkt können ausländische Anleger Inhaberaktien erwerben. Vorzugsaktien dürfen nicht mehr als 50 % und verzinsliche Aktien nicht mehr als 10 % des Namenskapitals ausmachen.
- Die Mindestfinanzierung beträgt 16.000 € (ca. 5 Mio. HUF) für ein privates, kostenpflichtiges Unternehmen und 65.000 € (ca. 20 Mio. HUF) für öffentliche Unternehmen, die in bar oder in Form von Sachleistungen erbracht werden können.
- Die Verantwortlichkeit der Personen, die Eigentümer des Unternehmens sind, ist eingeschränkt.
Externe Satellitenbüros in Ungarn
- Eine Organisation aus anderen Staaten kann in Ungarn Außenstellen eröffnen.
- Eine Zweigstelle ist keine eigenständige juristische Organisation, sondern eine Ergänzung des ausländischen Unternehmens.
- Sie steht unter der Kontrolle der Hauptniederlassung.
- Die Verantwortung der Mitglieder ist begrenzt.
- Es ist keine Investitionssumme erforderlich.
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