Um in Kroatien Geschäfte zu machen, muss jeder Unternehmer genau wissen, welches Steuersystem im Land gilt und wie es funktioniert. Daher hilft Ihnen dieser Artikel zu verstehen, welche Arten von Steuern in Kroatien gelten und wie sie im Rahmen eines Unternehmens funktionieren.
Daher ist zu beachten, dass sowohl Einheimische als auch Nicht-Einheimische die gleiche steuerliche Behandlung genießen. Bei der Besteuerung von Gebietsfremden berücksichtigt Kroatien auch seine Doppelbesteuerungsabkommen mit über 60 anderen Ländern.
Steuerarten in Kroatien
10 % für Einkünfte bis zu 7.500.000,00 HRK oder 18 % für Einkünfte von mindestens 7.500.000,01 HRK während des Steuerzeitraums.
15 % insgesamt
10 % auf Dividenden, Gewinnbeteiligung und internationale Auftritte
20 % auf alle Gebühren und Dienstleistungen, die steuerpflichtig sind, wenn sie an natürliche Personen gezahlt werden, die einen eingetragenen Sitz, eine Hauptverwaltung oder eine Aufsichtsbehörde in einem der Länder haben, die in der Liste der nicht kooperativen EU-Gerichtsbarkeiten für Steuerzwecke aufgeführt sind und denen die Republik Kroatien angehört nicht der Doppelbesteuerung des Vermeidungsabkommens unterliegen.
- Einkommensteuer auf Kapital
Sowohl die Kapitalertragssteuer auf Kapitalgewinne als auch die zinsbasierte Kapitalertragssteuer werden mit einem Satz von 10 % erhoben.
- Zusätzliche Steuern und Einkommenssteuer
20 % bis zu einem Jahreseinkommen von 360.000 HRK
30 % des Einkommens über 360.000 HRK
Zusätzliche Steuern
- Städte und Gemeinden bis zu 10 %
- Städte mit weniger als 30.000 Einwohnern bis zu 12 %
- Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern: bis zu 15 %
- Zagreb bis zu 18 %
Zusätzlich zur regulären Einkommensteuer muss der Steuerpflichtige die von den Städten geforderte zusätzliche Einkommensteuer entrichten. Die Höhe der Einkommensteuer dient als Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer. Die Einkommenssteuersätze reichen von 0 % bis 18 %, wobei Zagreb die einzige Stadt ist, die den höchsten Satz anwendet (18 %).
25 % ist der durchschnittliche Mehrwertsteuersatz in Kroatien.
Folgende Dienstleistungen und Waren unterliegen einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 5 %:
- Alle Brotsorten;
- Alle Milchprodukte von Kühen, Schafen und Ziegen, die in flüssiger Form, frisch, pasteurisiert, homogenisiert und kondensiert unter dem gleichen Namen verkauft werden, mit Ausnahme von Sauermilch, Joghurt, Kefir, Schokoladenmilch und anderen Milchprodukten, und eine Alternative darstellen zur Muttermilch;
- Mit Ausnahme von Lehrbüchern für Grundschul-, Sekundar- und Hochschulbildung, die ganz oder überwiegend aus Videofilmen oder Musikwerken bestehen oder ganz oder teilweise der Werbung dienen, Bücher mit fachlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, kulturellem und akademischem Inhalt;
- Pharmazeutische Produkte, die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen sind;
- Medizinische Bedarfsartikel, Hilfsmittel und andere Hilfsmittel, die zur Erleichterung der Behandlung von Behinderungen verwendet werden, nur für den individuellen Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, wie im allgemeinen Gesetz über orthopädische und andere Versorgung des Kroatischen Instituts für Krankenversicherung vorgeschrieben;
- Kinokarten, Eintrittskarten für Konzerte, Sportveranstaltungen und kulturelle Veranstaltungen, ausgenommen kulturelle Dienstleistungen und damit in engem Zusammenhang stehende Lieferungen von Gegenständen, die von kulturellen Einrichtungen, Behörden oder anderen juristischen Personen im Bereich der Kultur erbracht werden, von der Mehrwertsteuer befreit;
- Tageszeitungen, die ganz oder teilweise keine Werbung enthalten oder die ganz oder teilweise Audio- oder Videomaterial enthalten, das von einem Zeitungsverlag mit Mediencharta herausgegeben wird;
- Wissenschaftliche Zeitschriften;
- Babynahrung und Fertiggerichte für Neugeborene und Kleinkinder;
- Speisefette und -öle, einschließlich Butter und Margarine, sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs;
- Sämereien und Pflanzen;
- Insektizide, Düngemittel und andere Agrochemikalien;
- Ausgenommen Heimtierfutter, hauptsächlich als Tierfutter verwendete Waren;
- Auslieferung von lebenden Tieren, einschließlich Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde, Esel, Haushühner, Hasen, Kaninchen; frisches oder gekühltes Fleisch und essbare Innereien dieser Tiere; frische oder gekühlte Würste und andere Fleischwaren; Innereien oder Blut; lebender oder gekühlter Fisch; Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; frische oder gekühlte Meeresfrüchte: Hummer, Garnelen; frisches oder gekühltes Gemüse.
Folgende Dienstleistungen und Waren unterliegen einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 13 %:
- Beherbergungs- und Beherbergungsdienstleistungen mit Frühstück, Halbpension oder Vollpension in Hotels oder anderen ähnlichen Einrichtungen, einschließlich Ferienunterkünfte, Mietunterkünfte in Feriencamps oder Campingplätzen und Unterbringung auf Seetouristenschiffen;
- Zeitschriften und Zeitungen, die von Zeitungsverlagen herausgegeben werden, die eine Mediencharta haben, und Verlage, die nicht aufgrund einer Sonderregelung verpflichtet sind, eine Mediencharta zu akzeptieren, mit Ausnahme der oben genannten Publikationen, die regelmäßig erscheinen, enthalten oder dazu dienen ganz oder teilweise werben oder ganz oder teilweise aus Video- oder Musik Inhalten bestehen;
- Babywindeln und Babyautositze;
- Menstruationsprodukte;
- Wasserversorgung, mit Ausnahme von Wasser, das in Flaschen oder anderen Behältern verkauft wird, in Bezug auf die öffentliche Kanalisation und Wasserversorgung, die einer besonderen Kontrolle unterliegt;
- die Lieferung von Strom an einen anderen Lieferanten oder Endverbraucher, zusammen mit allen damit verbundenen Gebühren;
- Lieferung von Erdgas und Wärme aus Heizpunkten sowie die damit verbundenen Kosten;
- Hackschnitzel, Pellets, Briketts und Brennholz;
- öffentlicher Dienst für die Sammlung von getrenntem Abfall, biologisch abbaubarem Hausmüll und gemischtem Abfall gemäß dem festgelegten Verfahren;
- Särge und Urnen;
- Dienstleistungen und damit verbundene Urheberrechte, die von Autoren, Komponisten, ausübenden Künstlern und Eigentümern von Tonträgern erbracht werden, die Mitglieder der jeweiligen Verwertungsgesellschaften sind und diese Tätigkeiten gemäß den Sondergesetzen zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten und mit vorheriger Zustimmung der öffentlichen Verwaltung ausüben verantwortlich für geistiges Eigentum;
- Zubereiten und Servieren von Speisen und Süßigkeiten nach einer bestimmten Regel im Innen- und Außenbereich.
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