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+1 (888) 647 05 40Das spanische Goldene Visum ist ein Heimatvisum, das von Nicht-EU-Personen erhalten wird, die ein großes Interesse an der spanischen Wirtschaft zeigen möchten. Das Visum bietet dem Inhaber und seinem Verwandten Wohnsitz in Spanien und die visumfreie Einreise in den Schengen-Raum.
Im Großen und Ganzen werden Spanien Golden Visa für diejenigen ausgestellt, die Land kaufen. Sie stehen jedoch auch Finanzmanagern zur Verfügung, die Ressourcen in eine spanische Organisation investieren, weshalb sie auch als Spanien-Investitionsvisa bezeichnet werden.
Um Anspruch auf ein spanisches Goldenes Visum zu haben, müssen Sie eine der folgenden damit verbundenen Aktivitäten durchführen:
Der Kauf von Grundstücken in Spanien wird sicherlich 500.000 Euro kosten. Das Grundstück kann eine oder mehrere Einheiten mit einem Gesamtwert von mindestens 500.000 € sein. Geben Sie eine Beteiligung an einem spanischen Unternehmen in Höhe von auf jeden Fall 2.000.000 € an. Der Kauf ist organisationsbezogen oder in Raten bei einer spanischen Bank in Höhe von 1.000.000 € ohnehin gestundet.
Investieren Sie Ressourcen in ein anderes Unternehmen, das Arbeitsplätze bietet, die logische und mechanische Entwicklung fördert und erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die Region hat, in der sich das Unternehmen entwickeln wird.
Falls Sie eine der oben genannten Annahmen getroffen haben, können Sie ein Visum bei der nächstgelegenen Regierungsbehörde oder dem nächstgelegenen Büro in Spanien beantragen. In der Stunde der Nutzung sollten Sie sich auf die Annahmen konzentrieren, aber noch nicht ganz.
Sie können konzentriert oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, beispielsweise einen Rechtsanwalt, tätig werden. Wenn Sie ein spanisches Goldenes Visum beantragen, müssen Sie die erforderlichen Archive bei sich haben.
Sie müssen nicht in Spanien sein, um ein Visum zu beantragen, obwohl Sie möglicherweise dort erscheinen müssen, bevor Sie ein Visum beantragen, um Ihr Geschäft abzuwickeln. Nachdem Sie Ihr Visum erhalten haben, müssen Sie nach Spanien reisen, um eine Heimlizenz zu erhalten.
Erforderliche Dokumente, um ein goldenes Visum für Spanien zu beantragen.
Zwei Bilder der Identifikationsgröße. Stellen Sie sicher, dass sie die Bildregeln für das spanische Visum befolgen. Stellen Sie sicher, dass der Ausweis innerhalb des angegebenen Zeitraums, den Sie in Spanien verbringen möchten, legal ist, und halten Sie in jedem Fall zwei leere Seiten bereit. Sie können auch eine Kopie der Identitätsseite anfordern, um Sie zu identifizieren. Wenn Sie nicht in dem Land wohnhaft sind, in dem Sie leben: Ihre Heimatlizenz. Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Spanien über einen ausreichenden Lohn verfügen, um sich und Ihre Familie zu ernähren.
Polizeiliche Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht, dass Sie keine kriminelle Grundlage haben. Sie sollten innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung erfolgen. Nachweis einer Krankenversicherung (privat oder öffentlich) von einer in Spanien tätigen Versicherungsagentur. Zahlungsbestätigung für das Visum. Alle zusätzlichen Einträge, die sich auf Ihren speziellen Fall (Spekulation oder Landkauf) beziehen, wie unten gezeigt. Die Notwendigkeit, ein goldenes Visum für Spanien (Immobilien) zu erhalten
Falls Sie eine Immobilie in Spanien erworben haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie diese mit Zustimmung des Grundbuchamts im Quartal des Jahres vor Ihrem Antrag erworben haben.
kann den Nachweis über die Einlieferung des Archivs sowie den Nachweis der Ratenzahlung erbringen.
Falls der Kauf der Immobilie noch nicht abgeschlossen ist, können Sie eine allgemeine Vereinbarung, einschließlich einer Vorauszahlung, und ein Schreiben der Geldinstitut in Spanien, das die Verfügbarkeit der wichtigsten Vermögenswerte bestätigt, abgeben.
Um Ihre Annahmen bei der Beantragung eines spanischen Investitionsvisums zu beweisen, müssen Sie begleitende Berichte vorlegen:
Zinsen auf spanische Staatsschulden: Bestätigung der Bank von Spanien oder eines anderen Geldinstituts, die bestätigt, dass Sie auf jeden Fall für einen Zeitraum von fünf Jahren der alleinige Eigentümer des Unternehmens sind.
Interesse an Aktien oder Angeboten einer spanischen Organisation: eine Unternehmenserklärung des spanischen Investmentregisters des Ministeriums für Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit. Interesse an diesen Aktien: eine Erklärung eines Finanzintermediärs, der Ihr Unternehmen ausdrückt und bei der spanischen Nationalen Börsenkommission oder bei der Bank von Spanien registriert ist. Interesse an einer Bankfiliale: Bestätigung eines Finanzinstituts, in der Sie angeben, dass Sie alleiniger Inhaber einer Bankfiliale sind.
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