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Regulierung von Kryptowährungen in der Schweiz

Veröffentlicht:
Juni 11, 2021

Die Schweizer Wirtschaft gehört zu den fortschrittlichsten der Welt. Es ist eine sehr gute Gerichtsbarkeit für die Gründung von kryptowährungsbezogenen Unternehmen, der Kanton Zug wird lokal auch als „Kryptotal“ bezeichnet. Gleichzeitig ist die Regulierung der Kryptowährung in der Schweiz eine der obskursten, aber die Jurisdiktion bleibt einer der gefragtesten Orte für Initial Coin Offerings (ICOs).

Regulierung

Die Schweiz ist als „kryptofreundliche“ Jurisdiktion bekannt, obwohl es keine spezifischen Vorschriften für Kryptowährungen gibt. Die Schweizer Kryptowährungsregulierung ist eine der strengsten AML / KYC-Richtlinien in Europa.

Das Schweizer Recht definiert Kryptowährungen als virtuelle Vermögenswerte, virtuelles Eigentum. In einem Sonderbericht aus dem Jahr 2014 definiert der Bund Kryptowährung als „eine digitale Wertdarstellung, die im Internet gehandelt werden kann, sie spielt die Rolle von Geld; virtuelle Währung existiert nur in Form eines digitalen Codes und hat daher kein physisches Analogon …“

Es gibt keine Beschränkungen für den Kauf / Verkauf von Kryptowährung oder deren Verwendung zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen, dies bedarf keiner besonderen Genehmigung. Brokerdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Handel mit dieser Währung bedürfen jedoch einer Sonderbewilligung oder Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA).

Wie wir wissen, basieren die meisten Kryptowährungen auf Blockchain-Technologien, und jeder, der Dienstleistungen erbringen möchte, die Blockchain-Technologien erfordern, unterliegt der FINMA-Lizenzierung. Diese Aktivität wird durch den Federal Distributed Ledger Technology Development Act (DLT Bill) geregelt, der im zweiten Quartal 2021 in Kraft treten wird. Aktuell hat die FINMA den ICO-Guide veröffentlicht, der folgende Token-Typen vorschlägt:

  • Zahlungstoken (von der FINMA auch als „reine Kryptowährung“ definiert. Diese Token werden als Zahlungsinstrument für Kauftransaktionen verwendet. Diese Token können für den Emittenten oder Inhaber nicht profitabel sein.
  • Asset-Token. Diese Token dienen der Absicherung der Rechte des Emittenten, zum Beispiel Gläubigerrechte, Dividenden, Obligationen.
  • Dienstprogramm-Token. Diese Token sollen den Zugriff auf Dienste oder Anwendungen ermöglichen.
  • Hybrid-Token. Diese Token können die Finanzfunktionen mehrerer Typen von Token desselben Typs erfüllen.
  • Stabile Token. Token dieser Art haben einen stabilen Wert. Ihr Ziel ist es, die Volatilität des Token-Preises zu begrenzen. Diese Token können auch mit einer Vielzahl von Kryptowährungen, Immobilien und Wertpapieren in Verbindung gebracht werden.

Bei der Ausgabe von Utility-, Asset- und Stable-Token muss der Emittent aufgrund der Schweizer AML / KYC-Anforderungen von der FINMA bewilligt werden.

Besteuerung

Wird die Kryptowährung in Fiatgeld wie Schweizer Franken, Euro, US-Dollar umgewandelt, ist sie vergleichbar mit einem gewöhnlichen Vermögenswert, Bankeinlagen, in diesem Fall unterliegt sie der Grundsteuer und muss deklariert werden.

Einkommenssteuer

Gehört die Kryptowährung zum Vermögen eines Unternehmens des wirtschaftlich Berechtigten und steigert den Gewinn, unterliegt sie der Einkommensteuer.

Kapitalsteuer

Bei einem Kauf von Kryptowährung durch eine juristische Person muss diese jährlich zum Kaufpreis deklariert werden.

Zusammenfassend wird Kryptowährung in der Schweiz mit Vermögenswerten verglichen und unterliegt den oben genannten Steuern.

Die FINMA entwickelt die Schweizer Regulierung im Einklang mit der internationalen Kryptowährungsregulierung.

Wenn Sie mehr über die Regulierung von Kryptowährungen in der Schweiz erfahren möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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