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+1 (888) 647 05 40Registrierung und Wartung eines estnischen Unternehmens. Um eine offene Aktiengesellschaft in Estland zu registrieren, benötigen Sie nur das genehmigte Mindestkapital – 2.500 Euro. Ihr Eintritt wird nicht als Voraussetzung angesehen. Die Gesamtkosten für die Gründung eines neuen Unternehmens müssen bis zu fünftausend Euro betragen.
Es ist auch wichtig, dass die Firma mindestens einen Gründer und Direktor hat. Gleichzeitig können diese Positionen ein und dieselbe Person sein. Für den Fall, dass der Direktor des Unternehmens nicht in Europa ansässig ist, muss eine Kontaktperson auf estnischem Gebiet ansässig sein.
Einkommenssteuer. In Estland wird das Einkommen mit 0% besteuert. Der finanzielle Zinssatz steht in direktem Verhältnis zu der Häufigkeit, mit der das Unternehmen die Einnahmen umverteilt. Die Sozialsteuer beträgt 33%. Basierend auf den Bestimmungen des estnischen Gesetzgebungsgesetzes sind digitale Währungen – als Eigentum (dh als Eigentum).
Erträge aus Transaktionen, die in direktem Zusammenhang mit digitalen Währungen stehen, werden als Erträge aus dem Unternehmertum gezählt. Und von solchen Einkünften können bereits sowohl Einkommenssteuer als auch Sozialsteuer abgezogen werden.
Estland ist eine Ausnahme von der Regel. Es ist keine Offshore-Gerichtsbarkeit, in der die Besteuerung des Einkommens des Unternehmens null Prozent beträgt. Heute gibt es im Land nur Steuersysteme für die nicht verteilbare Rentabilität oder für die Rentabilität, die außerhalb der Grenzen des estnischen Staates verteilt werden.
Somit ist das Unternehmen vollständig von der Erhebung im Rahmen des Steuersystems befreit, bis es es für notwendig hält, seine Gewinne außerhalb des estnischen Staates abzuziehen.
Vorbehaltlich der Gewinnverteilung zahlt die Gesellschaft nach dem Steuersystem einen Steuersatz von 14/20%. Bei einer Reinvestition in ein Unternehmen unterliegt die Rentabilität des Unternehmens keiner obligatorischen Besteuerung.
Beim Kauf von Waren / Dienstleistungen / Immobilien, die nicht im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Unternehmens stehen, wird der erzielte Gewinn jedoch mit einem Steuersatz von 14/20% besteuert.
Der estnische Rechtsrahmen ist äußerst freundlich gegenüber Projekten, die Kryptowährungen verwenden.
Darüber hinaus gibt es eine sehr klar zum Ausdruck gebrachte Position in Bezug auf ICOs und Fälle, in denen Token von Aktien genehmigt werden können oder die Regulierung und Definition von Umtauschregeln und die Akzeptanz digitaler Währungen als Zahlungsmethode für Produkte und Dienstleistungen durchlaufen.
Dies ermöglicht denjenigen, die in der Kryptowährungsbranche tätig sind, eine gewisse Bekanntheit, und es ist auch eine gute Möglichkeit für sie, innerhalb des Landes aktiv zu werden. Darüber hinaus verfügt Estland über ein sehr gut durchdachtes E-Residency-System – die Bedingungen für die Geschäftstätigkeit hier sind nicht schwierig.
Um ein Unternehmen zu registrieren und zu verwalten, müssen Sie nicht in den Staat kommen oder physisch im Land präsent sein. In jüngerer Zeit forderte das Land jedoch äußerst grob einige Maßnahmen in Bezug auf den Betrieb von Börsen für digitale Währungen. Dieser Austausch schränkte die Handlungsfreiheit weitgehend ein.
Transaktionen in digitalen Währungen unterliegen heute nicht mehr der Mehrwertsteuer. Bei einer klaren Besteuerung wird der Prozentsatz der Rentabilität immer noch Null erreichen. Aus diesem Grund wird der estnische Staat vom Standpunkt des Rechtsrahmens aus als eines der interessantesten Länder für Gerichtsbarkeiten angesehen.
Ein Trend ist zu beobachten, wenn immer mehr Kryptowährungsunternehmen das Registrierungsverfahren in der estnischen Region durchlaufen. Das Geschäft mit Kryptowährungen wird zunehmend durch behördliche Erklärungen und einen neuen Rechtsrahmen geklärt.
Dies kann die Tatsache erklären, dass Blockchain-Firmen und Geschäftsprojekte in Estland nur noch zunehmen werden.
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