Zürich
+41 435 50 73 23Kiew
+38 094 712 03 54London
+44 203 868 34 37Tallinn
+372 880 41 85Riga
+371 665 550 51New York
+1 (888) 647 05 40Polen war ein günstiger Markt für ausländische Geschäftsleute, die die Offenheit des Landes, die geografische Lage und den gut ausgebildeten und hochqualifizierten Arbeitsmarkt schätzen. Dementsprechend ist die Firmenregistrierung in Polen eine ausgezeichnete Option, um viele kommerzielle Möglichkeiten zu entdecken und sowohl niedrige Arbeitskosten als auch attraktive Körperschaftssteuersätze zu nutzen. Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Gründung von Unternehmen.
Die polnische Gesetzgebung in dieser Hinsicht zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität aus – das Alter der gesetzlichen Mehrheit oder ein gesetzlicher Vertreter ist die einzige Bedingung in den meisten Fällen, zumindest für die Personen mit polnischer Staatsbürgerschaft. Ausländische Staatsangehörige aus der EU, dem EWR, den USA oder der Schweiz können ebenfalls die gleichen Bedingungen verwenden, während Unternehmer außerhalb dieser Spezifikation unter Berücksichtigung der polnischen Niederlassung möglicherweise verpflichtet sein können, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Diese Regel bezieht sich nicht auf:
Sie dürfen auch eine Zweigniederlassung einer internationalen Muttergesellschaft gründen, sofern in den mit Polen geschlossenen internationalen Verträgen nichts anderes bestimmt ist.
Die einfache Frage der Namenswahl ist auf den ersten Blick komplizierter, als sie aussieht. Das polnische Recht sieht dafür eine Fülle von Regeln vor, und es wird erwartet, dass der künftige Unternehmer sich mit diesen Vorschriften vertraut macht. So ist ein Einzelunternehmen beispielsweise verpflichtet, seinen Vor- und Nachnamen in dieser Reihenfolge im Nominativ zu verwenden, und während Einzelpersonen nur ein Einzelunternehmen gründen dürfen, haben sie die Erlaubnis, unter diesem Eintrag verschiedene Arten von Geschäftstätigkeiten auszuführen.
Das wahrscheinlich wichtigste Thema im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung sind die polnischen Kapitalbedingungen – für verschiedene Kategorien von juristischen Personen gelten besondere Vorschriften für das eingebrachte Anfangskapital. Außerdem gelten Vorschriften über den Wert der Anteile am Eigenkapital – Aktien. Das Mindeststammkapital ist wie folgt festgelegt:
Einer der schwierigsten Punkte bei der Gründung von Unternehmen ist die Entscheidung über die Besteuerungsform, die auf den Gewinnen basiert, die für Ihr Unternehmen mehr oder weniger geeignet sind. Die polnische Einkommensbesteuerung erfolgt in folgenden Formen:
In der polnischen Gerichtsbarkeit gibt es einige Bestimmungen, die bei der Verwaltung eines Unternehmens einzuhalten sind. Ein Beispiel dafür ist die Organisation einer jährlichen Hauptversammlung in den letzten sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres. Ein weiteres Beispiel ist die Durchführung geplanter Vorstandssitzungen und die Vervollständigung der Registrierung beim Registergericht (verweist auf Aktionäre und Direktoren) und beim Gericht von Polen (bezieht sich auf die Unternehmen). Andere offensichtliche Bedingungen sind die vollständige Einhaltung des polnischen Rechts, die Erfüllung der steuerlichen Bedingungen und die Erstellung von Jahresabschlüssen gemäß den geltenden Vorschriften.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Sie können unsere aktuellen Angebote in den Kategorien „Cryptocoins und Lizenzierung von Kryptowährungsoperationen„, „Vorratsgesellschaften„, „Banken zum Verkauf“ und „Lizenzen zum Verkauf“ einsehen.
Das internationale Unternehmen Eternity Law International erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der internationalen Beratung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung.