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+1 (888) 647 05 40Registrierung einer Tochtergesellschaft. Eine Tochtergesellschaft oder DP ist ein Unternehmen, dessen alleiniger Gründer eine andere Organisation ist. Mit anderen Worten, die Tochtergesellschaft ist keine Zweigniederlassung der Muttergesellschaft, obwohl sie vollständig vom Gründer abhängig und ihm unterstellt ist.
DP ist eine vollwertige juristische Person und somit ein unabhängiger Steuerzahler. Eine Muttergesellschaft kann nur dann als Holdinggesellschaft bezeichnet werden, wenn sie eine Mehrheitsbeteiligung an der Tochtergesellschaft hält. Beide Unternehmen sind durch organisatorische und wirtschaftliche Verpflichtungen verbunden.
Die Muttergesellschaft (zusammen mit Berichten über ihre Geschäftstätigkeit) erstellt einen Konzernabschluss.
Es bestimmt auch die Satzung einer Tochtergesellschaft, gibt ihr das Recht zur Nutzung des Eigentums, eine Reihe von Befugnissen und Funktionen. Sie verfügt also über eigene Bankkonten, ein Siegel und einen gesonderten Saldo, schließt selbst Verträge ab und ist für die Erfüllung der dort genannten Verpflichtungen verantwortlich.
Es gibt zwei Arten der Abhängigkeit einer Tochtergesellschaft von der wichtigsten:
Es wird eine Beziehung zwischen den beiden Unternehmen hergestellt, bei der die Muttergesellschaft die Kontrolle hat und die Tochtergesellschaft untergeordnet ist.
Eine Mehrheitsbeteiligung ist in den Händen der Hauptorganisation konzentriert, sie nimmt an Sitzungen und anderen Leitungsgremien teil, genehmigtes Kapital. Diese Art der Beziehung ist möglich, wenn eine Genehmigung des Antimonopolausschusses vorliegt.
2. Einfach.
Eine Tochtergesellschaft eines Unternehmens hat nicht das Recht, eigenständig Entscheidungen zu treffen – ohne Beteiligung der Muttergesellschaft.
Um eine Tochtergesellschaft registrieren zu lassen, muss die Gründungsgesellschaft dem Registrar Dokumente vorlegen, einschließlich eines ordnungsgemäß ausgefüllten Antrags auf Erlaubnis zur Registrierung der Tochtergesellschaft.
Alle Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, Beendigung der Tätigkeit, Liquidation einer Tochtergesellschaft sowie der Genehmigung ihrer Satzung liegen in der Zuständigkeit der obersten Organe der Muttergesellschaft.
Der Prozess der Registrierung einer Tochtergesellschaft folgt den gleichen Grundsätzen wie bei der Gründung einer anderen juristischen Person.
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