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+1 (888) 647 05 40Registrierung einer kompletten Gesellschaft. Eine Gesellschaft, in der die Teilnehmer in Bezug auf Verpflichtungen gemeinsam Unternehmer sind, wird als vollständig bezeichnet.
Eine solche Gesellschaft hat eine Reihe von Merkmalen:
Zunächst sollten Sie sich für den Namen Ihres gesamten Vereins entscheiden. Es muss entweder die Namen aller Teilnehmer und das Präfix Software enthalten oder die Namen einiger weniger mit dem Präfix „und Firma“, aber es muss der Begriff „Vollgesellschaft“ erscheinen.
Als nächstes müssen Sie und Ihre Kollegen entscheiden, wie Sie in Ihrem Unternehmen Geschäfte machen. Die Geschäfte werden von allen gleichgestellt oder von mehreren Personen, die Sie gemeinsam ernennen, oder nur einer im Auftrag erledigt.
Dies geschieht in erster Linie, um dies in der Vereinbarung zu verdeutlichen, da die Beteiligten, die die Interessen der Gesellschaft vertreten, Bericht erstatten müssen.
Es sollte auch verstanden werden, dass der Ausschluss eines Komplizen von der Software in drei Fällen erfolgen kann:
Das Verfahren zum Erstellen von Software unterscheidet sich nicht wesentlich von dem Verfahren zum Erstellen einer anderen juristischen Person. Das einzige, was sich unterscheidet, ist der Status einer Geschäftseinheit für jeden Teilnehmer und das Vorliegen einer konstituierenden Vereinbarung, die über die Art der Aktivität der Software spricht.
Wie bereits erwähnt, muss ein Gesellschaftsvertrag vorliegen, der die Art des Geschäfts der Software festlegt. Es sollte enthalten:
Jetzt gibt es in der Ukraine kein Gesetz, das die Größe des konstituierenden Kapitals auf beiden Seiten regelt, aber es kann mit Hilfe von Gesetzen kontrolliert werden, die zur Kontrolle des Handelsgeschäfts geschaffen wurden.
Die Anmeldung erfolgt wie folgt:
Nach Eingang Ihrer Unterlagen beim Register werden die Statistikdienste, die Pensionskasse und das Finanzamt informiert. Dann sollte Ihre Software innerhalb von 24 Stunden als registriert gelten.
Wenn Sie sich an Eternity Law International wenden, können Sie den Registrierungsprozess einfach und schnell gestalten. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung aller Unterlagen und deren Einreichung.
Die Frist beträgt nicht mehr als 6 Werktage, ausgenommen den Erhalt einer Bescheinigung des einzelnen Steuerzahlers (dies dauert im Durchschnitt bis zu 10 Werktage). Kommen Sie zu uns und wir helfen Ihnen gerne weiter!
Nach Eingang Ihrer Unterlagen beim Register werden die Statistikdienste, die Pensionskasse und das Finanzamt informiert. Dann sollte Ihre Software innerhalb von 24 Stunden als registriert gelten.
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