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+1 (888) 647 05 40Ungarn ist im Hinblick auf günstige Geschäftsbedingungen ein sehr günstiger Staat, der ausländische und einheimische Unternehmer in jeder Hinsicht dazu ermutigt, auf seinem Hoheitsgebiet zu arbeiten. Anleger, die in die Entwicklung des ungarischen Wirtschaftsraums investieren, können verschiedene steuerliche Anreize genießen. Darüber hinaus ist das System der Steuervergünstigungen in Ungarn eines der attraktivsten unter den von den Ländern Westeuropas angebotenen.
Unternehmer erhalten automatisch eine europäische TIN, ohne andere Dokumente vorzulegen, als die, die direkt für die Registrierung eines Unternehmens erforderlich sind. Es besteht keine Notwendigkeit, Anfangskapital einzuzahlen. Es ist aus mehreren Gründen vorteilhaft, ein Unternehmen in ungarischer Gerichtsbarkeit zu eröffnen:
Die Eröffnung eines ungarischen Unternehmens umfasst mehrere Phasen. Je nachdem, welche Form für die Organisation gewählt wurde, müssen die Gründer des Unternehmens oder die Personen, die als ihre Vertreter fungieren, Folgendes tun:
Danach wird das Unternehmen im Handelsregister eingetragen, der Eigentümer erhält eine Steuernummer und ein Sozialversicherungspaket. Die Dokumentation kann in Englisch oder Ungarisch verfasst sein. Jedes Jahr müssen Berichte über die finanzielle Seite der Geschäftstätigkeit des Unternehmens vorgelegt und Steuergebühren entrichtet werden.
Ungarn bietet verschiedene Formen der Gewerbeanmeldung für einen Unternehmer an, die sich hinsichtlich des Mindestkapitals, des Verantwortungsniveaus aller Mitglieder des Unternehmens und anderer Kriterien voneinander unterscheiden. Die am häufigsten ausgewählten Optionen sind:
geschlossene Organisation mit beschränkter Haftung. Die Geschäftsführung dieser Gesellschaft kann einer Person anvertraut werden, ein offener Verkauf von Wertpapieren ist nicht gestattet. Um eine Aktivität zu starten, muss die Hälfte des Kapitals eingezahlt werden.
unbegrenzte und Kommanditgesellschaften. Insgesamt sind die beiden Optionen sehr ähnlich. Die erste Art betrifft die Verteilung des Kapitals unter gleichberechtigten Gründern. Das zweite Formular legt keine Anforderungen an die Höhe des Kapitals fest und erlaubt die Übertragung von Aktien erst, nachdem die Hauptversammlung die entsprechende Entscheidung getroffen hat.
OJSC mit beschränkter Haftung.
In keinem der oben genannten Fälle gibt es keine Anforderungen für den Wohnsitz von Beamten, Aktionären oder Gründern.
Vertreter des Top-Managements des Unternehmens und seiner Gründer müssen ein Paket persönlicher Dokumente, einschließlich eines ausländischen und allgemeinen Passes, sowie Stromrechnungen vorlegen, um ihren Wohnort zu bestätigen. Darüber hinaus ist es ratsam, die europäische Versicherungsnummer in diese Liste aufzunehmen. In den zur Registrierung eingereichten Informationen ist der Mädchenname der Mutter angegeben.
Geschäftsdetails müssen enthalten:
Auf der Grundlage der eingegangenen Unterlagen bereitet der Anwalt die Satzung des Unternehmens, die Gründungsvereinbarung, den Antrag auf Eröffnung der Organisation und die Ernennung der ernannten Geschäftsleitung für die entsprechende Position vor.
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