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+1 (888) 647 05 40Serbien ist ein europäisches Land mit einem entwickelten Industriesektor, der hervorragende Aussichten für die Gründung und Führung eines erfolgreichen Unternehmens hat. Darüber hinaus ermöglicht die Eröffnung eines Unternehmens in dieser Gerichtsbarkeit, künftig eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, die in Serbien als Boravak bezeichnet wird. Das Registrierungsverfahren ist einfach und nicht lästig.
Das individuelle Unternehmertum in Serbien setzt voraus, dass die Teilnehmer des Unternehmens die volle Verantwortung tragen. Sie können ein Unternehmen in serbischer Gerichtsbarkeit in den folgenden organisatorischen und rechtlichen Formaten erstellen:
AD – analog zu JSC – ist ein Unternehmen, dessen Mindestanfangskapital 3 Millionen Dinar beträgt.
DOO. Eine Gesellschaft, deren Haftung der Mitglieder begrenzt ist. Unternehmer wählen diese Form in den meisten Fällen, da das Minimum für Kapital nur 100 Dinar beträgt. Kapitaleinlagen sind sowohl in bar als auch in bar möglich.
Partnerschaften und Kommanditgesellschaften. Solche Formen finden sich in den Strukturen ausländischer Investoren praktisch nicht.
Serbien ist kein Offshore-Unternehmen im direkten Sinne, bietet jedoch günstige und günstige Bedingungen für die Entwicklung unternehmerischer Projekte.
Die Registrierung eines serbischen Unternehmens fällt in den Berufsbereich einer Sonderagentur. Diese Institution trägt die erstellte Struktur in das Register der Geschäftseinheiten ein. Die Gründer des Unternehmens müssen Kopien ihrer Pässe (für Einzelpersonen) und einen Auszug zur Bestätigung der Registrierung des Unternehmens (für juristische Personen) vorlegen. Darüber hinaus muss eine Vollmacht für eine Person ausgestellt werden, die berechtigt ist, wichtige Dokumente zu unterschreiben und an Registrierungsverfahren teilzunehmen. Alle Unterlagen müssen ins Serbische übersetzt werden.
Darüber hinaus erfordert die Registrierung einer Organisation in Serbien Folgendes:
Eröffnung eines Bankkontos in einem Transitformat, auf das ein Teil des Strafgesetzbuchs eingetragen wird, gemäß den Anforderungen;
Einreichung eines Antrags bei der Agentur zusammen mit einer Reihe relevanter Dokumente, nämlich mit Bestätigung der Identität jedes Gründers der Gesellschaft, des Statuts der Gesellschaft und der Gründungsvereinbarung, einer Bescheinigung des Bankinstituts, aus der hervorgeht, dass die Mittel vorhanden sind wurden gutgeschrieben usw.;
eine Registrierungsgebühr machen.
Der Antrag muss in 2 Kopien ausgefüllt werden. Wenn es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt, gibt der Antrag deutlich die Höhe des Beitrags jedes Teilnehmers an. Alle Dokumente müssen von einer staatlichen Justizbehörde beglaubigt werden. Nichtansässige, die im Inland Geschäftsvorfälle abwickeln, müssen Steuern zahlen.
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