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+1 (888) 647 05 40Armenien als sich ständig entwickelndes Land mit wachsendem BIP zieht viele ausländische Investoren an. Zu den Vorteilen dieser Gerichtsbarkeit gehört auch das Vorhandensein von Zonen, in denen erhebliche Steuervorteile bestehen und keine Verpflichtung besteht, Einwohner für die LLC zu gewinnen.
Mittlere und große Unternehmen zahlen Mehrwertsteuern in Höhe von 20%. Die Unternehmensgebühr beträgt ebenfalls 20%. Wenn ein in Armenien registriertes Unternehmen plant, im Handelsbereich zu arbeiten, ein kleines Restaurant- oder Autosalongeschäft zu betreiben oder zahnärztliche Tätigkeiten auszuüben, wird monatlich ein fester Betrag oder eine Patentsteuer erhoben .
Darüber hinaus müssen Unternehmen, die in dieser Gerichtsbarkeit eingetragen sind, Einkommensteuer auf Gehälter von Arbeitnehmern zahlen, die auf folgenden Gründen beruhen:
Die Sozialsteuer beträgt ca. 5-10%. Der Indikator hängt von der Höhe des erzielten Gewinns ab.
Darüber hinaus muss das Unternehmen möglicherweise andere Gebühren für einen bestimmten Tätigkeitsbereich entrichten, was das Vorhandensein einer genehmigten Genehmigung (Steuererhebung von Fahrzeugen usw.) impliziert. Nicht ansässige Investoren, die planen, an bereits aktiven Startups im IT-Bereich teilzunehmen oder eine neue Struktur zu schaffen, sollten auf jeden Fall alle Innovationen untersuchen, die von den lokalen Regulierungsbehörden übernommen wurden.
Ab 2019 führt Armenien eine neue Verpflichtung für IT-Entwicklungsunternehmen ein: Diese Unternehmen zahlen keine Unternehmensabgaben. Um eine Befreiung von dieser Art von Steuer zu erhalten, benötigen Sie ein spezielles Zertifikat, mit dem Sie verschiedene Informationstechnologien einführen und entwickeln können. Somit sinkt die Rate auf 10%.
Die armenische Regierung hat alle geeigneten Maßnahmen ergriffen, um die Schaffung eines positiven und fruchtbaren Umfelds für die Entwicklung von Geschäftsprojekten zu fördern. Dies zieht wiederum auch ausländische Kapitalbesitzer an. Ausländische Gründer müssen nicht mit Anwohnern zusammenarbeiten, um zur Schaffung einer Handelsstruktur im Land beizutragen.
In Übereinstimmung mit dem rechtlichen Rahmen der Gerichtsbarkeit ist auch die persönliche Anwesenheit aller Gründer bei der Einreichung von Dokumenten bei staatlichen Institutionen nicht erforderlich.
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