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+1 (888) 647 05 40Die Schweizer Regierung hat sich verpflichtet, ab 2024 einen Mindeststeuersatz für eine Reihe von Unternehmen einzuführen, der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und den G20-Mitgliedstaaten genehmigt wurde. Der Entscheid wurde vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 gutgeheissen.
Im Rahmen des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting Prevention) der OECD/G20 werden neue Regeln im Rahmen der internationalen Steuerreform einen Mindeststeuersatz von 15 % für multinationale Unternehmen (MNCs) mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro festlegen . Da die neue Verordnung auf multinationale Konzerne ausgerichtet ist, werden lokale Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen nicht mit ähnlichen Änderungen konfrontiert sein.
Angesichts der Komplexität des Themas, das letztlich Verfassungsänderungen erfordern wird, werden die Behörden per Dekret tätig werden und erst dann Verfassungsänderungen einleiten. Dazu bedarf es einer Volksabstimmung, die voraussichtlich im Juni 2023 stattfinden wird. Damit wird das neue Steuerregime auf die einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt, und der Staat wird dank der Verordnung in naher Zukunft dem neuen globalen Regime beitreten.
Der von der OECD vorgestellte Ansatz besteht aus zwei Teilen (Zwei-Säulen-Lösung), wobei sich die erste Komponente (Säule Eins) auf die Gewinnverteilung multinationaler Unternehmen durch Marktjurisdiktionen bezieht und die zweite (Säule Zwei) internationale Mindestregeln darstellt Einkommensteuer.
Die erste Komponente sieht die Schaffung einer neuen Zusammenschaltungsregel vor, indem internationale Regeln für die Verteilung von Unternehmensgewinnen zwischen Ländern eingeführt werden. Sein Zweck ist es, die sich ändernde Natur von Geschäftsmodellen widerzuspiegeln, einschließlich der Fähigkeit von Unternehmen, Geschäfte ohne ein physisches Büro zu tätigen.
Die zweite Säule umfasst multinationale Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro, wobei in jedem Land ein Mindeststeuersatz von mindestens 15 % festgelegt wird. Wenn ein Land berechtigte inländische Konzerngesellschaften nicht mit diesem Satz besteuert, besteuern andere Länder einbehaltene Gewinne.
Die Einführung eines Mindeststeuersatzes in der Schweiz erspart Grossunternehmen zusätzliche Steuerverfahren in anderen Ländern. Im Gegenzug sollte dieses Land auch keine ihm zustehenden Steuereinnahmen einbehalten.
Da der zweigleisige Plan zur Reform der internationalen Steuervorschriften kürzlich veröffentlicht wurde, ist eine detaillierte Bewertung der Auswirkungen dieses Mechanismus noch nicht möglich. Die Schweizer Verwaltung arbeitet jedoch eng mit den Kantonen, Gemeinden und anderen Interessengruppen zusammen, um sicherzustellen, dass die neuen Steuervorschriften des Landes ordnungsgemäß umgesetzt werden, und um den Status der Schweiz als attraktiven Wirtschaftsstandort zu erhalten.
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