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+1 (888) 647 05 40Im Jahr 2018 wurden einige Änderungen und Ergänzungen am Rechtsrahmen für die Zahlungssysteme der Tschechischen Republik vorgenommen. Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 370/2017 führten neue Verpflichtungen für Unternehmen ein, die den Status von Betreibern oder Emittenten von E-Geld haben. Die Verpflichtungen sind eine Ergänzung zu den bereits verabschiedeten Regeln, die auf der Ebene der nationalen Gesetzgebung angenommen wurden, und den Normen der EU-Richtlinien, die im Land durch seine Mitgliedschaft in der Europäischen Union in Kraft sind. Die Bestimmungen sind obligatorisch für Zahlungsinstitute, die in der Tschechischen Republik tätig und registriert sind und elektronisches Geld ausgeben. Auch ausländische Lieferanten verpflichten sich zu deren Einhaltung. Andernfalls, wenn festgestellt wird, dass das Unternehmen die festgelegten Normen nicht einhält, hat die Bank der Republik das Recht, dem Unternehmen eine solche Genehmigung als Zahlungslizenz in der Tschechischen Republik zu verweigern oder die bestehende zu widerrufen .
Die wichtigste Änderung betrifft das Verfahren zur Durchführung von Handelstätigkeiten – zumindest teilweise müssen die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Tschechischen Republik durchgeführt werden. Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen an Lieferanten und Emittenten. Bestimmte Bedingungen ergeben sich auch aus der Art der Erlaubnis.
Gemäß den Bestimmungen des tschechischen Rechts sind für EMI- und PSP-Unternehmen separate Lizenzen erforderlich. Die Erlaubnis zur Durchführung von Transaktionen mit elektronischem Geld kann Unternehmen erteilt werden, die das offizielle Recht haben, solches Geld auszugeben und unter ihrer Beteiligung Zahlungstransaktionen durchzuführen. Die erhaltene Lizenz berechtigt die Organisation zu Folgendem:
Es ist erlaubt, elektronisches Geld virtuell auf Servern und physisch auf Chipkarten zu speichern. In der Tschechischen Republik wird die Erlaubnis zur Ausgabe und zum Inverkehrbringen von elektronischem Geld bei bestimmten Transaktionen nur an Unternehmen erteilt, die über ein eigenes reales Büro verfügen. Oder das Unternehmen darf eine Repräsentanz in der Europäischen Union haben.
Wenn die erste Bedingung erfüllt ist, erhält das Unternehmen eine EMI-Lizenz, und wenn die zweite Bedingung erfüllt ist, eine Teilerlaubnis, genannt SEMI. Eine Volllizenz gibt Unternehmern das Recht, ihre Tätigkeit in jedem der EU-Staaten auszuüben – dazu genügt eine entsprechende Mitteilung an die lokale Regulierungsbehörde des gewählten Gerichtsstands.
Das Lizenzierungsverfahren erfolgt gemäß den internen Vorschriften der tschechischen Rechtsprechung und den Normen der PSD2-Richtlinie. Gemäß diesen Normen kann die Erlaubnis denjenigen Unternehmen erteilt werden, die die entsprechende Registrierung bestanden und den Status einer kommerziellen Struktur erhalten haben. Darüber hinaus muss das Unternehmen über ein echtes Büro oder eine Repräsentanz im Land verfügen. Die Höhe des Anfangskapitals muss 350.000 Euro betragen. Weitere Anforderungen umfassen Folgendes:
Nachdem die entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen wurden, wurde die Tschechische Republik gewissenhafter und aufmerksamer bei der Umsetzung der Klausel zur Geldwäsche, insbesondere in Bezug auf Kryptowährungen. Daher erfordert die Erlangung einer SPI-Lizenz in der Tschechischen Republik obligatorische Unterstützung und Unterstützung durch Spezialisten dieser Branche. Wenden Sie sich an unsere Experten und wir helfen Ihnen nicht nur mit professioneller Beratung, sondern stellen Ihnen auch eine umfangreiche Liste von Unternehmen mit einer vorgefertigten Verkaufslizenz zur Verfügung.
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