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+1 (888) 647 05 40Am 5. April 2022 wurde eine Reihe von Änderungen des kanadischen Gesetzes über Erlöse aus Straftaten (Geldwäsche) und Terrorismusfinanzierung (PCMLTFA) veröffentlicht. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die jüngsten Änderungen der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die Auswirkungen auf Crowdfunding-Plattformen haben und je nach ihrer Arbeitsweise erhebliche Auswirkungen auf Finanzdienstleistungsunternehmen (MSBs) haben können.
Im Rahmen der neuen Änderungen wird eine Crowdfunding-Plattform als eine Website definiert, die Mittel sammelt, indem sie Geld für wohltätige Zwecke spendet, und gilt nun als MSB und unterliegt daher dem PCMLTFA. In diesem Zusammenhang wurde in jüngsten Erklärungen des Transaction Report Analysis Centre of Canada (FINTRAC) darauf hingewiesen, dass die Regulierungsbehörde ihre neueste Richtlinie ändern wird, um sicherzustellen, dass Unternehmen, die Crowdfunding-Dienste anbieten, sowie Zahlungsdienstleister (PSPs) und Wohltätigkeitsorganisationen, die private und geschäftliche Transaktionen zulassen Kunden, persönliche Fundraising-Seiten zu erstellen, wurden gesetzlich geregelt. Sie werden keine Plattformen abdecken, die P2P-Kredite anbieten. Obwohl dies nicht die primäre Fundraising-Aktivität ist, hat sich der Anwendungsbereich der kürzlich erlassenen Vorschriften so weit geändert, dass auch dieser Dienst abgedeckt wird.
Die neue Verordnung bringt erneute Verpflichtungen gegenüber Crowdfunding-Plattformen mit sich. Sie sind identisch mit denen des MSB, mit mehreren Spezifikationen, die die unterschiedliche Struktur ihres Formats zeigen. Insbesondere sind sie verpflichtet, angemessene Aufzeichnungen über den Empfänger, an den sie Geld ausliefern, sowie über den Zweck des Geldeinzugs zu führen. Darüber hinaus umfassen die erforderlichen Maßnahmen jetzt die Überprüfung eines Kunden, der über die Plattform Spenden in Höhe von 1.000 CAD oder mehr tätigt.
Darüber hinaus wurde die Definition des elektronischen Geldtransfers (EFT) erheblich geändert. Insbesondere entfernen die neuen Änderungen eine der Ausnahmen von der Definition von EFT. Insbesondere war eine der Ausnahmen jeder Hinweis auf eine Geldüberweisung, wenn zwischen dem Begünstigten und dem Zahlungsdienstleister eine Vereinbarung getroffen wurde, die Transaktionen zur Lieferung von Produkten und Dienstleistungen ermöglicht.
Es wurde davon ausgegangen, dass diese Ausnahme für den Erwerb gilt, der von Händlern bereitgestellt wird. Wenn die Karte zur Bezahlung von Produkten und Dienstleistungen akzeptiert wurde, wurden die vom PSP für den Kaufvorgang getätigten Transaktionen von den EFT-Regeln in der geänderten Fassung getrennt.
Diese Unterteilung verdient aus mehreren Gründen Aufmerksamkeit. Während diese Ausnahme aufgehoben wurde, wurden neue Ausnahmen auf EFT angewendet. Infolgedessen gelten EFT-Acquiring-Verbindlichkeiten derzeit nur für MSBs. Jede EFT, die 1.000 CAD übersteigt und von MSB gesendet wird, unterliegt den folgenden Anforderungen:
Für MSBs, die mit ausländischen Händlern zu tun haben, können diese neuen Änderungen ziemlich schwierig sein. Unternehmen, die von diesen Neuerungen betroffen sind, müssen sicherstellen, dass ihre Richtlinien und Verfahren aktualisiert werden, um effektiv mit den neuen Vorschriften umzugehen.
Wie bereits erwähnt, tragen die Änderungen zur Anwendung des Gesetzes auf Zahlungsanbieter bei. Laut Gesetz bezieht sich die Definition von MSB insbesondere auf einen Teilnehmer am Geschäft der Überweisung oder Bearbeitung von Geld über ein elektronisches Zahlungssystem oder auf eine Einzelperson oder ein Unternehmen. Natürlich fallen PSP-Dienste unter diese breite Erklärung. Sie unterliegen jedoch noch nicht dem Gesetz über Erträge aus Straftaten (Geldwäsche) und Terrorismusfinanzierung. Daher ist es wahrscheinlich, dass die Regierung den Payment System Coverage Act (PSP) nicht überarbeitet, sondern stattdessen ihre Erklärung ändert, welche Transaktionen derzeit als kontrollierte Transaktionen gelten.
Es war klar, dass FINTRAC im Hinblick auf die Auslegung der Rechtsanwendung eine andere Haltung zum PSP einnehmen wollte. Was Zahlungsplattformen und Händler anbelangt, so sind ihre Transaktionen teilweise jetzt durch den Wert des elektronischen Geldtransfers abgedeckt, aber es ist nicht klar, ob sie als MSB interpretiert werden können.
PSP wird jetzt als eine Person oder ein Unternehmen definiert, das Zahlungsdienste als primäre Transaktion anbietet. Somit hat dieser Dienst die folgenden Definitionen:
Die meisten dieser Dienste fallen in den Bereich der Geldtransfers, die von der MSB-Definition abgedeckt werden. Die Frage ist nun, ob die Anforderungen geändert werden, um die Definition von MSB auf diese Tätigkeiten auszudehnen, oder ob die bestehende Erläuterung als angemessen angesehen wird, sobald dieser Absatz geändert wird. Es ist jetzt unklar, ob zukünftige Änderungen für das PSP relevant sein werden.
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