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+1 (888) 647 05 40Am Dienstag, 11. Mai 2021, veröffentlichte die zyprische nationale zuständige Behörde CySEC im Anschluss an eine Reihe von Beratungsveranstaltungen und unter der Leitung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) das Gesetz 98 (I) / 2021 über die Kapitaladäquanz für Investitionen; dieses Gesetz regelt auch neue Kapitalanforderungen für zyprische Wertpapierfirmen. Dieses Gesetz setzt die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/2034 (IFD) und der Europäischen Wertpapierfirmenverordnung (EU) 2019/2033 (IFR) um. Somit wird das Kapital von Wertpapierfirmen in Zypern geändert.
Teil eines umfassenderen Regulierungspakets ist die Eigenkapitalrichtlinie (CRD V), die die Verordnung II über Eigenkapitalanforderungen (CRR II) umfasst. Diese Bestimmungen sollen verbessern, wie Wertpapierfirmen das Risikomanagement und die Compliance verbessern können. Diese Reform gilt für alle Bank- und Investmentinstitute in der Europäischen Union und gilt als eine der größten Reformen der Bankenregulierung seit der Finanzkrise 2008.
Der Beginn des Inkrafttretens des neuen Regulierungsrahmens wurde am 26. Juni 2021 im Rahmen des Themas „Eigenkapitalanforderungen für CIF“ festgelegt. Ausnahmslos alle Unternehmen müssen das Wesen dieser Änderungen verstehen und sicherstellen, dass sie die erforderlichen Informationen erhalten und die erforderlichen Kapitalausstattungen sammeln können, um all dies an CySEC zu übertragen.
Die IFD und IFR haben neue Startkapitalanforderungen eingeführt, um alle Investmentgesellschaften in Zypern gemäß den akzeptierten Wertpapierdienstleistungen zulassen zu können.
CIF-Typ nach zugelassenen Wertpapierdienstleistungen | Aktueller Kapitalbedarf | Neue Kapitalanforderungen |
Portfolioverwaltungsgeschäfte oder CIF-Anlageberatungsdienste, ohne Kundengelder zu halten Einer der folgenden Dienste: 1. Vorgänge zum Empfangen und Senden von Anträgen für ein oder mehrere Finanzinstrumente. 2. Erfüllung von Kundenaufträgen. 3. Portfoliomanagement. 4. Anlageberatung. 5. Dienstleistungen zur Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Verpflichtungen. | 50 000 EUR | 75 000 EUR |
„STP CIF“ bei Gutschrift von Kundengeldern. Jede der oben genannten Wertpapierdienstleistungen und die Aufbewahrung von Kundengeldern. | 125 000 EUR | 150 000 EUR |
„Market Maker oder DOA CIF“ mit der Einzahlung der Gelder des Kunden. Jede der oben genannten Wertpapierdienstleistungen sowie die unten aufgeführten: 1. Berufliche Tätigkeit auf eigene Kosten. 2. Zeichnungs- und Platzierungsgeschäfte auf fester Basis. | 730 000 EUR | 750 000 EUR |
Es gibt auch eine Klassifizierung und Kategorisierung von Investmentgesellschaften. Wir können sie auf Ihre Anfrage teilen. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu den Anforderungen für Zypern-Investmentfirmen zu kontaktieren.
Details: Julia.z@eternitylaw.com
Telegramm: @juliazhil
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