Zürich
+41 435 50 73 23Kiew
+38 094 712 03 54London
+44 203 868 34 37Tallinn
+372 880 41 85Riga
+371 665 550 51New York
+1 (888) 647 05 40Ungarn stellt einen bedeutenden Teil der EU-Governance (Business) dar und alle E-Geld-Emittenten (EMI) unterliegen geltendem EU-Recht (insbesondere den EU-Richtlinien 2009/110/EG und 2015/2366). Jede Plattform, die elektronische Geldmittel ausgibt oder verwendet, kann nur als EMI registriert werden. Gemäß dem Gesetz muss jede Organisation eine EMI-Lizenz in Ungarn beantragen, um mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen in der ungarischen Gerichtsbarkeit beginnen zu können.
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischen Mitteln im Rahmen des ungarischen Rechts ist Organisationen gestattet, die das Lizenzierungsverfahren bei der staatlichen Finanzaufsichtsbehörde (FSA) erfolgreich abgeschlossen haben. Basierend auf den Gesetzen, die vom Parlament des Landes erlassen wurden (insbesondere Gesetz CXII, Abschnitt 6C), verlangt die Regulierungsbehörde, bevor sie die Erbringung von Unternehmensdienstleistungen zulässt, dass Lizenzbewerber juristische Personen in dieser Gerichtsbarkeit gründen. Rechtsformtypen können entweder eine LLC oder eine Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in der EU sein. Das Mindestkapital beträgt 35.000 Euro und muss bei der Gründung der Gesellschaft vollständig eingezahlt werden.
Wenn die juristische Person nicht in Ungarn, sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, muss ein örtlicher Anwalt oder eine Zweigstelle der örtlichen Bank des Antragstellers mit der Gründung der juristischen Person beauftragt werden. Gemäß den Anforderungen der ungarischen EMI-Lizenz müssen Sie:
Von Bewerbern, die eine Lizenz erhalten möchten, wird erwartet, dass sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Darüber hinaus muss eine Organisation, die eine Lizenz beantragt, sicherstellen, dass ihre Geschäftstätigkeit keine Bedrohungen mit sich bringt. Diese Liste der erforderlichen Dokumente ist nicht vollständig, die FSA kann andere offizielle Dokumente anfordern, um bestimmte Aspekte zu verstehen oder zu klären, daher ist es für Lizenzbewerber besser, sich von Experten beraten zu lassen.
In der Regel dauert das Verfahren zur Erteilung einer EMI-Lizenz in Ungarn 3 Monate, kann aber bis zu 6 Monate dauern. Die Verwaltungsdienstleistungsgebühr für die Erteilung von Dienstgenehmigungen gemäß der Verordnung des Finanzministeriums Nr. XII / 2002 beträgt je nach Umfang der Genehmigung mindestens 3.000 Euro. Darüber hinaus muss der Lizenznehmer zusätzliche Verpflichtungen erfüllen, um sicherzustellen, dass das Unternehmen transparent und vollständig konform arbeitet.
Sie können auch neue Angebote in den Kategorien „Vorratsgesellschaften“, „Banken zum Verkauf“ und „Lizenzen zum Verkauf“ sehen.
Das internationale Unternehmen Eternity Law International erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der internationalen Beratung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung.