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+1 (888) 647 05 40Die zyprischen Staatsorgane haben die Blockchain-Gesetzgebung ständig verbessert und das Land zu einer ersten Wahl für Investoren, Defi-Startups und Kryptowährungsbörsenunternehmen in Zypern gemacht. Der Umlauf von Nicht-Iat-Währungen und E-Geldern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Zentralbank, und die Handelspolitik wird von der SEC eingerichtet.
Auf dieser Insel wird der Betrieb mit Krypto-Vermögenswerten nicht eindeutig überwacht, jedoch muss jeder Betrieb mit ihnen den geltenden Gesetzen entsprechen. Aktivitäten, die gesetzlich erlaubt sind, sind die folgenden:
Kryptowährung kann je nach Art als Inventar, immaterielle Vermögenswerte und Anlageinstrumente definiert werden. Daher erfordert der Start oder die Aktivitäten von FinTech-Projekten standardmäßig den Erwerb einer CySEC-Lizenz.
CySEC gibt auch Genehmigungen aus, die Händler verpflichten, Käufer über die wichtigsten Aspekte von Nicht-Bargeld und Zahlungen zu informieren und vor den Risiken der Nichtwiedergutmachung von Verlusten und Wechselkursschwankungen zu warnen. Im Jahr 2017 haben die regulativen Organe die Normen festgelegt, nach denen das Volumen der gehandelten virtuellen Währung 15% der gesamten Zirkulation des Unternehmens nicht überschreiten sollte, und der Kredit für Werkzeuge wird auf 1:5 reduziert (der Grund ist höhere Marktvolatilität).
Kurz gesagt, die Bildung eines Austauschers auf der Insel hat viele Vorteile und ermöglicht den Betrieb in der gesamten Europäischen Union. Die Popularität dieser Gerichtsbarkeit wird durch niedrige Steuersätze und zusätzliche Möglichkeiten für nicht ansässige Unternehmen erhöht.
Der Rechtsrahmen des Staates wendet die Bestimmungen der Richtlinien der Europäischen Union und des Gesetzes an, das die Bekämpfung des illegalen Geldverkehrs und ihren Beitrag zu terroristischen Operationen regelt. Die nächsten Regeln für Kryptobörsen in Zypern gelten:
Um eine Kryptobörse in Zypern zu integrieren, ist es zwingend erforderlich:
Darüber hinaus ist es entscheidend für die Erfüllung der Verpflichtungen in Bezug auf das Volumen des Unternehmenskapitals. Im Allgemeinen gibt es drei Arten:
Typ 1 umfasst Unternehmen, die Beratungsangebote im Bereich Finanzen anbieten. Das Anfangskapital für diesen Typ beträgt 75.000 Euro.
Typ 2 umfasst Unternehmen, die die Dienstleistungen wie folgt erbringen:
Typ 3 umfasst Unternehmen, die die Dienstleistungen wie folgt erbringen:
Dies sind die grundlegenden Bedingungen, die eine Kryptowährungsbörsengesellschaft in Zypern nach dem Gesetz erfüllen muss. Wenn Sie Fragen haben oder beabsichtigen, ein Kryptounternehmen in dieser Gerichtsbarkeit zu eröffnen, kontaktieren Sie uns. Unsere Experten verfügen über eine große Expertise im Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie in der Lizenzierung.
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