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Krypto-Lizenz in Bahrain

Veröffentlicht:
Februar 20, 2023

Im Einklang mit ihrem Ziel, der führende FinTech-Hub in der Region zu werden, hat die Central Bank of Bahrain (CBB) umfassende Regeln für die Regulierung und Lizenzierung von „regulierten Krypto-Asset-Diensten“ in Bahrain erlassen und damit die Möglichkeit geschaffen, eine Krypto zu erhalten Lizenz in Bahrain. Der regulatorische Rahmen wurde in Band 6 der BCB-Regeln für Kapitalmärkte aufgenommen.

Diese Regeln wurden verabschiedet, nachdem die CBB im Juni 2017 eine regulatorische Sandbox erstellt hatte. Seit der Einrichtung der Regulierungs-Sandbox haben verschiedene Unternehmen, deren Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen stehen, diese Gelegenheit genutzt und sie betreten und dabei eng mit der BCB zusammengearbeitet, um ihre innovativen technologiebasierten Produkte, Dienstleistungen und Plattformen in einer kontrollierten virtuellen Umgebung zu testen und zu verbessern Platz, ohne sofort mit den üblichen regulatorischen und finanziellen Anforderungen belastet zu werden, die sonst für ihr Geschäft gelten würden.

Im Januar 2022 lud die CDC die Öffentlichkeit ein, den Regelentwurf zu konsultieren und ihre Meinung zu äußern, woraufhin die endgültigen Regeln (die „Regeln“) im Februar veröffentlicht wurden. Im Folgenden betrachten wir die wichtigsten Merkmale der Verordnung.

Über die Regeln

Die BCB hat neue Regeln mit dem Ziel veröffentlicht, das Risiko von Finanzkriminalität und der illegalen Verwendung von Krypto-Assets zu minimieren, da der Krypto-Asset-Markt wächst und weltweit immer beliebter wird. Die Regeln decken die Lizenzierung und Beaufsichtigung von „regulierten Krypto-Asset-Diensten“ (unten definiert) ab, die Handels-, Handels-, Beratungs- und Portfolioverwaltungsdienste von „akzeptierten Krypto-Assets“ (unten definiert) als Prinzipal, Agent, Verwahrer oder Krypto-Asset umfassen Austausch in oder aus Bahrain.

Schlüssel Definitionen

  1. Krypto-Assets werden als virtuelle oder digitale Assets („Token“) definiert, die auf einer Blockchain-Plattform laufen und durch Kryptografie geschützt sind. Token wurden weiter klassifiziert in:
  • Zahlungs-/Umtausch-Token (Kryptowährungen);
  • Nützliche Token (für eine bestimmte Anwendung);
  • Asset Token (Schuld- oder Eigenkapitalforderungen gegenüber dem Emittenten); und
  • Hybrid-Token (gemischte Eigenschaften der vorgenannten Token).
  1. Ein akzeptierter Krypto-Asset ist definiert als ein Zahlungs-Token (oder eine Kryptowährung), das von der BCB zum Zweck der Bereitstellung eines regulierten krypto Aktiven Dienstes durch einen Lizenznehmer für kryptoaktive Dienste autorisiert wurde.
  2. Regulierte Krypto Ausgabe Dienste bedeutet eine der folgenden Aktivitäten:
  • Entgegennahme und Übermittlung von Bestellungen; diese. Entgegennahme von Aufträgen für den Kauf und/oder Verkauf von akzeptierten Krypto-Assets und Übertragung solcher Aufträge an Dritte zur Ausführung.
  • Ausführung von Aufträgen im Auftrag von Kunden; diese. Abschluss von Verträgen über den Kauf und/oder Verkauf eines oder mehrerer akzeptierter Kryptowerte im Auftrag des Auftraggebers.
  • Handel auf eigene Kosten; diese. Handel mit Eigenkapital zum Abschluss von Transaktionen mit einem oder mehreren akzeptierten Krypto-Assets.
  • Portfolio-Management; diese. Verwaltung eines Portfolios von akzeptierten Krypto-Assets des Kunden mit dem Recht, im Namen des Kunden in ein oder mehrere akzeptierte Krypto-Assets zu investieren.
  • Speicherung von Kryptowerten; diese. Sicherung, Aufbewahrung, Verwahrung oder Aufbewahrung von angenommenen Krypto-Vermögenswerten im Auftrag des Kunden.
  • Anlageberatung; diese. Bereitstellung einer individuellen und persönlichen Empfehlung für den Kunden, basierend auf den Umständen des Kunden, zum Kauf, Verkauf, Tausch oder zur Aufbewahrung von akzeptierten Krypto-Vermögenswerten.
  • Austausch von Krypto-Assets; diese. eine von der BCB lizenzierte Börse in Bahrain, an der der Handel, die Umwandlung oder der Austausch von akzeptierten Krypto-Assets gemäß den Regeln der Börse für Krypto-Assets stattfindet.
  1. Krypto-Asset-Service-Lizenznehmer bezeichnet eine Person und/oder Institution, die von der BCB gemäß dieser Verordnung zur Erbringung regulierter Krypto-Asset-Dienste in Bahrain lizenziert ist.
  2. Marketing umfasst jede Verkaufsförderung, jedes Angebot, jede Ankündigung, Werbung, Sendung oder jedes andere Kommunikationsmittel mit dem Zweck, den Kauf, den Austausch oder den Erwerb von Finanzdienstleistungen gegen Zahlung oder eine andere Gegenleistung zu veranlassen.
  3. Aktivitäten im Zusammenhang mit Krypto-Assets gelten als in oder von Bahrain aus durchgeführt, wenn die Person oder Institution in Bahrain registriert ist oder direkt Kunden in Bahrain beschäftigt.

Lizenzanforderungen zum Erhalt einer Krypto-Lizenz in Bahrain

Jeder, der Krypto-Assets für Geschäfte in Bahrain oder außerhalb verkaufen oder ausführen möchte, muss eine Krypto-Lizenz von der BCB in Bahrain erwerben. Antragsteller sollten eine Lizenz in den folgenden vier Kategorien anstreben, wenn sie eine oder mehrere regulierte Krypto-Asset-Dienstleistungen erbringen möchten:

Kategorie 1Kategorie 2Kategorie 3Kategorie 4
  • Empfang und Übermittlung von Bestellungen.
  • Anlageberatung.
  • Ausführung von Aufträgen im Kundenauftrag.
  • Portfolio-Management.
  • Speicherung von Krypto-Assets.
  • Anlageberatung.
  • Ausführung von Aufträgen im Kundenauftrag.
  • Handel auf eigene Kosten.
  • Portfolio-Management.
  • Speicherung von Krypto-Assets.
  • Anlageberatung.
  • Austausch von Krypto-Assets.
  • Speicherung von Krypto-Assets.

Anträge auf Erteilung einer Lizenz sind in der von der BCB vorgeschriebenen Form zu stellen und müssen (unter anderem) folgende Angaben enthalten:

  • Geschäftsplan mit Angabe der Art der Tätigkeit;
  • Antragsformulare für alle Gesellschafter und Tochtergesellschaften; und auch
  • Antragsformulare für alle „kontrollierten Funktionen“ (weiter unten in diesem Artikel ausführlicher besprochen).

Antragsteller können zwei oder mehr regulierte Krypto-Asset-Dienste kombinieren und dafür eine Krypto-Lizenz von der CBB in Bahrain erhalten, vorausgesetzt, die Dienste stehen auf derselben Liste von Diensten und es besteht kein Interessenkonflikt.

Zusätzlich zu einer nicht erstattungsfähigen Antragsgebühr von 100 RSD müssen Lizenznehmer eine jährliche Lizenzgebühr in Höhe von 0,25 % ihrer Betriebskosten entrichten; Diese kann je nach Größe des Unternehmens des Antragstellers zwischen 2.000 und 6.000 Bahrain-Dinar betragen. Die Regeln legen einen Zeitraum von 60 Tagen fest, in dem die BCB über Lizenzanträge entscheidet.

Um als Crypto Asset Service-Lizenznehmer lizenziert zu werden, muss der Antragsteller:

  • Eingetragen als Aktiengesellschaft in Bahrain; oder
  • Eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Bahrain, die gemäß den Gesetzen ihrer Gerichtsbarkeit ordnungsgemäß registriert ist.

Die Verordnung erlaubt auch Personen und/oder Institutionen, die mit Krypto-Assets handeln und in ausländischen Gerichtsbarkeiten registriert sind, eine Krypto-Lizenz in Bahrain zu erhalten und als „Lizenznehmer von Dienstleistungen für den Handel mit Krypto-Assets im Ausland“ zu operieren. Ein Antrag auf Gründung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Lizenznehmers eines Krypto-Asset-Dienstes erfordert von der BCB, dass sie ihre Anteilseigner, ihre Managementstruktur, ihre Finanzlage, ihre Aktivitäten und Regeln (in ihrem Heimatland), die ihre kryptobezogenen Aktivitäten regeln, sorgfältig untersucht.

Ein wichtiger Aspekt des Lizenzierungsverfahrens ist die Möglichkeit für Antragsteller, einen Vertreter (z. B. eine Anwaltskanzlei oder ein professionelles Beratungsunternehmen) zu ernennen, der Anträge in ihrem Namen vorbereitet und einreicht.

Genehmigte Kapitalanforderungen

Alle Lizenznehmer des Crypto Asset Service in Bahrain müssen Mindestkapitalanforderungen erfüllen, die je nach Lizenzkategorie (oben aufgeführt) variieren:

LizenzkategorieGenehmigtes Mindestkapital (BHD)
Kategorie 125,000
Kategorie 2100,000
Kategorie 3200,000
Kategorie 4300,000

Die BCB kann nach eigenem Ermessen vom Lizenznehmer verlangen, zusätzliches Kapital in der von ihr festgelegten Höhe und Form zu halten, wenn dies zur Wahrung der finanziellen Integrität der Geschäftstätigkeit des Lizenznehmers als notwendig erachtet wird.

Ein Overseas Crypto Asset Service-Lizenznehmer muss auch seine Mindestkapitalanforderungen in Übereinstimmung mit denen berechnen, die für ihn gelten würden, wenn es sich um eine Aktiengesellschaft in Bahrain handeln würde.

Schlüsselpersonen

Personen, die „kontrollierte Funktionen“ in einem CBB-regulierten Krypto-Asset-Service-Lizenznehmer übernehmen, müssen eine schriftliche Genehmigung der CBB einholen. „Kontrollierte Funktionen“ umfassen:

  • Direktor;
  • Generaldirektor;
  • Direktor für Informationssicherheit;
  • Compliance-Spezialist; und auch
  • Meldebeauftragter für Geldwäsche.

Ausländische Krypto-Asset-Lizenznehmer benötigen zusätzlich zu den oben beschriebenen „beaufsichtigten Funktionen“ eine vorherige CBB-Genehmigung für einen Niederlassungsleiter (oder gleichwertig) in Bahrain.

Der Overseas Crypto Asset Service-Lizenznehmer muss eine lokale Managementpräsenz aufrechterhalten, sein Büro in Bahrain haben und die Genehmigung der CBB einholen, wenn einige seiner „kontrollierten Funktionen“-Mitarbeiter nicht in Bahrain ansässig sind.

Akzeptierte Krypto-Assets

Gemäß den Regeln wird die BCB Lizenznehmern erlauben, Dienstleistungen nur für akzeptierte Krypto-Assets zu erbringen. Die BCB wird Krypto-Assets unter Berücksichtigung verschiedener Faktoren vorab genehmigen, wie zum Beispiel:

  • Technologische Erfahrung, Erfolgsbilanz und Reputation des Emittenten und seines Entwicklungsteams;
  • Die Systeme und Kontrollen des Emittenten zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Cybersicherheit;
  • Das Vorhandensein einer zuverlässigen Multi-Signatur-Hardware-Wallet für den Vermögenswert;
  • Protokoll und die zugrunde liegende Infrastruktur der Blockchain-Technologie.

Zusätzlich zu den oben genannten Faktoren berücksichtigt BCB auch Faktoren wie Sicherheit, Rückverfolgbarkeit/Überwachung, Problemlösungsmechanismen, geografische Verteilung, Konnektivität, Marktnachfrage/Volatilität, Art des verwendeten verteilten Hauptbuchs, angemessener Konsenspool für verteilte Hauptbücher. , Innovation und praktische Anwendbarkeit/Funktionalität sowie ob die Krypto-Assets auf irgendwelchen Darknet-Marktplätzen gehandelt wurden.

Antragsteller, die eine Lizenz beantragen, müssen Einzelheiten zu jedem Krypto-Asset angeben, das für ihren regulierten Dienst verwendet werden soll. Die Verwendung dieser Krypto-Assets muss durch ein formelles Antragsverfahren genehmigt werden.

Berechtigte Investoren

Lizenznehmer des Cryptoasset-Dienstes dürfen nur Transaktionen mit/im Namen von Einzelpersonen/Institutionen tätigen, sobald sie als Kunden registriert wurden. Berechtigte Anleger (oder potenzielle Kunden) müssen juristische Personen sein, die ordnungsgemäß in Bahrain (oder nach den Gesetzen lokaler Gerichtsbarkeiten) gegründet wurden, oder natürliche Personen über 21 Jahre.

Dienstleistungen von regulierten Krypto-Assets können nur ausgeführt werden, wenn die Lizenz für Krypto-Assets und ihre Kunden (d. h. Investoren) eine Vereinbarung treffen, die (unter anderem) Folgendes vorsieht:

  • Den Namen und die Adresse des Lizenznehmers des Krypto Asset-Dienstes oder der Muttergesellschaft (im Falle eines ausländischen Lizenznehmers des Krypto Asset-Dienstes);
  • Regulierungsstatus des Lizenznehmers des Crypto Asset-Dienstes;
  • Bedingungen für den Abschluss, die Kündigung und die Änderung des Kundenauftrags;
  • Einzelheiten zu Gebühren, Kosten und sonstigen Abgaben sowie die Grundlage, auf der diese Kosten erhoben werden;
  • Informationen über die vom Lizenznehmer des Krypto-Asset-Dienstes bereitgestellten Dienstleistungen und Produkte;
  • Informationen über einen Interessenkonflikt;
  • Bestimmungen für Beschwerdeverfahren und/oder Streitbeilegungsverfahren; und auch
  • Offenlegung von Informationen über die mit Krypto Anlagen verbundenen Risiken (gemäß den Anforderungen der Zentralbank gemäß diesen Regeln).

Andere Voraussetzungen

Die Verordnung enthält auch Bestimmungen zur Berufshaftpflichtversicherung, Technologiestandards, Anforderungen an Cyber Sicherheitsrisiken, Gegenparteirisiken, Melde- und Meldepflichten usw.

Die Einführung dieser neuen Regeln ist ein Zeichen dafür, dass Bahrain nun offen für das Geschäft von Fintech-Unternehmen auf der ganzen Welt ist, die sich mit Krypto-Assets befassen, und ebnet diesen Unternehmen und Start-ups den Weg zum Eintritt in die GCC-Region, die viele ungenutzte Möglichkeiten bietet. Möglichkeiten im Bereich der Blockchain-Technologie.

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