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+1 (888) 647 05 40Der Staat Rumänien ist ein großartiges Land für Unternehmertum. Vor der Gründung muss jeder Unternehmer über alle Besonderheiten der Handelstätigkeit im Land informiert werden. Eines der folgenreichsten Themen ist die Besteuerung von Unternehmen.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 16% in Rumänien
Es wird als Abweichung zwischen allen Einnahmequellen und den Ausgaben bewertet, die zu diesem Einkommen geführt haben. Der daraus resultierende Betrag wird dem steuerpflichtigen Einkommen einbehalten, und die Abzugskosten werden darüber hinaus angewendet.
Die minimale Unternehmenssteuer, die vom Gesamtgewinn des Unternehmens abhängt, ist
1 EUR = 4.843 RON (7. September 2022)
Juristische Personen, die einen Umsatz von weniger als 1.000.000 € erzielen, haben einen
Wichtig ist, dass die Unternehmensgründer keiner staatlichen oder lokalen Gemeinschaft angehören.
Das Unternehmen übt auf rumänischem Staatsgebiet keine lizenzpflichtigen Tätigkeiten aus.
Die rumänische Regierung teilte mit, dass die Summe von 1.000.000 € auf 500.000 € gesenkt wird und dass für die Inanspruchnahme der Kleinstunternehmensanreize mindestens eine Person erforderlich ist.
Außerdem ist dies entscheidend, um in den Genuss der Vorzugsbehandlung zu kommen. Ihr Unternehmen darf nicht in den Bereichen Bankwesen, Versicherungen, Ölraffinerie oder Glücksspiel tätig sein oder Finanz- und Rückversicherungsdienstleistungen anbieten.
Jedes Unternehmen in Rumänien muss jedes Jahr Körperschaftssteuer zahlen. Außerdem haben die Steuerzahler die Möglichkeit, die Häufigkeit der Zahlungen zu ändern und die Raten einmal in drei Monaten zu zahlen, indem sie die Sonderbehörden über ihren Plan informieren. Einige rumänische Steuerzahler haben auch die Möglichkeit, die übliche Körperschaftssteuer im Voraus zu zahlen. Nach der Anpassung des Verbraucherpreisindexes könnte dies alternativ als voraussichtliche vierteljährliche Gebühr in Höhe eines Viertels der vorherigen jährlichen Unternehmensabgabe berechnet werden. Anträge auf Steuervorauszahlungen müssen von Unternehmen mit Niederlassungen in Rumänien gestellt werden.
Körperschaften, die ohne die Hauptabsicht der Gewinnerzielung gegründet wurden, und Vereine, die landwirtschaftliche, lehrende oder religiöse Zwecke verfolgen, sind von der Körperschaftssteuer befreit. Unternehmen, die in Rumänien Studien und Forschungen betreiben und Initiativen durchführen, die in der EU entwickelte Ideen unterstützen, haben Anspruch auf eine Ermäßigung von 50 % der zulässigen Kosten.
Die rumänischen Behörden haben mit anderen Staaten DBA abgeschlossen, um Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit rumänischen Standorten Steuern auf den dort erzielten Gewinn zahlen müssen.
In Rumänien ist für die Abrechnung der Mehrwertsteuer eine Umsatzuntergrenze von 88.500 € pro Jahr erforderlich.
Liegt das Unternehmen über dem Schwellenwert für die MwSt.-Registrierung, muss es die MwSt. auf alle Anzahlungen in Rechnung stellen, die es vor der Registrierung aus umsatzsteuerlichen Gründen für nach dem Registrierungsdatum gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen erhalten hat.
Die steuerliche Frist ist in der Regel der Kalendermonat. Für mehrwertsteuerlich registrierte Steuerpflichtige, deren Vorjahresumsatz 100.000 € nicht übersteigt, ist die Steuerfrist das Kalenderquartal. Wenn der Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt, verschiebt sich der Steuerzeitraum auf den laufenden Monat.
Zur Berechnung ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen müssen die Steuerpflichtigen gründliche Aufzeichnungen führen.
Für viele ausländische Investoren, die in dieser Region der EU investieren wollen, ist Rumänien daher sehr attraktiv. Unternehmer aus anderen Ländern, die ein Unternehmen in Rumänien gründen möchten, profitieren von dem großen Angebot an kompetenten Arbeitskräften, die auf dem Markt verfügbar sind.
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