Zürich
+41 435 50 73 23Kiew
+38 094 712 03 54London
+44 203 868 34 37Tallinn
+372 880 41 85Riga
+371 665 550 51New York
+1 (888) 647 05 40Rumänien trat Anfang 2007 in die Europäische Union ein und durchlief wesentliche Änderungen, um die Kriterien für die Mitgliedschaft zu erfüllen. Als EU-Mitglied hat Rumänien die EU-Steuervorschriften übernommen.
In Bezug auf Einkommen und Kapitalerträge, die überall auf der Welt erwirtschaftet werden, erlegt Rumänien seinen Bürgern eine Pauschalbesteuerung für die Körperschafts- und Einkommensteuer auf. Nichtansässige, die in Rumänien Unternehmen betreiben, dort arbeiten oder bestimmte Arten von Immobilien verkaufen, sind ebenfalls für die rumänische Einkommensteuer verantwortlich.
Identisch mit anderen Nationen mit Zivilrechtssystemen in Europa hat Rumänien ein Rechtssystem. Rumänien hat ein System des Zivilrechts, und im Jahr 2011 wurde ein neues Zivilgesetzbuch eingeführt. Sowohl eine neue Abgabenordnung als auch eine neue Abgabenordnung traten 2016 in Kraft. Der Großteil der rumänischen Steuern wurde infolge dieser Abgabenordnung erheblich verändert. Seine Hauptziele sind die Beseitigung der Bürokratie, die Erhöhung der Investitionen in die Wirtschaft und die Bereitstellung lokaler Steuern mit Transparenz und Sicherheit.
Die Nationale Agentur für Steuerverwaltung, die dem Finanzministerium unterstellt ist, ist für die Verwaltung des Steuersystems in Rumänien zuständig. Darüber hinaus gibt es regionale Steuerverwaltungen, die an ANAF berichten und für die Steuererhebung von Steuerzahlern zuständig sind.
Durch die Gründung einer neuen Firma oder den Kauf einer bestehenden Firma von der Stange können Investoren aus anderen Ländern eine Präsenz auf dem rumänischen Markt aufbauen. Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sind die primären Geschäfte, die Investoren in dieser Hinsicht nutzen.
Vor- und Nachteile von Unternehmensstrukturen:
Von allen rumänischen Unternehmen sind JSCs die anspruchsvollsten und kompliziertesten. Sie benötigen mindestens zwei Stakeholder, die entweder Personen oder juristische Personen sein können. Das Aktienkapital der JSC garantiert ihre sozialen Pflichten, und die Aktionäre sind allein für ihre Zahlungen bis zu dem maximal zulässigen Betrag verantwortlich. Das Mindesteigenkapital beträgt 90.000 rumänische Lei oder etwa 25.000 €. Der Beitrag jedes Anlegers zum Grundkapital der AG zum Zeitpunkt seiner Gründung darf nicht weniger als 30 % des gezeichneten Grundkapitals betragen. Die JSC-Aktien sind frei übertragbar und können auf etablierten Marktplätzen getauscht werden.
Aufgrund ihrer organisatorischen Flexibilität und minimalen Kapitalanforderungen ist die LLC die am häufigsten verwendete Einheit. Es kann mit mindestens einer Person und maximal 50 Personen gebildet werden. Seit Dezember 2020 gibt es keine Mindesteigenkapitalanforderung für LLCs mehr und es ist keine Voraussetzung mehr für die Gründung. Vor dieser Änderung waren 200 rumänische Lei (ca. 45 €) das erforderliche genehmigte Mindestkapital für die Registrierung von LLCs. Die Quoten können nicht auf strukturierten Marktplätzen umgetauscht werden, da sie keine handelbaren Titel widerspiegeln. Nur die Höhe ihres gezeichneten Aktienkapitals macht die Mitglieder für die Schulden der Gesellschaft verantwortlich.
Über dieses Büro können ausländische Unternehmen Marketingaktivitäten einschließlich Werbung und Marktanalyse durchführen. Es fördert und führt Maßnahmen im Namen seiner Muttergesellschaften mit einer klaren Mission durch, die sich auf die technische Unterstützung und Entwicklung des Geschäfts der Hauptfirma beschränkt.
Eine Erweiterung der ausländischen Muttergesellschaft, eine Niederlassung fehlt finanzielle Freiheit. Es ist nur erlaubt, Tätigkeiten auszuüben, die der elterlichen Auslandsfirma in ihrem Heimatland gestattet wurden.
Im Einklang mit dem EU-Verhaltenskodex für die Verrechnungspreisdokumentation für verbundene Unternehmen ist rumänisches Recht anwendbar. Die Einzelheiten und der Umfang der Verrechnungspreise sind in den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung dargelegt.
Große Steuerzahler, die gruppeninterne Transaktionen durchführen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind verpflichtet, jährlich eine Transferpreisbildungsdatei in rumänischer Sprache zu erstellen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt in Rumänien 16%. Zahlungsziele sind:
In Rumänien wird eine feste Einkommensteuer in Höhe von 16% sowohl für Bürger als auch für Nicht-Bürger erhoben, die im Inland Geld verdienen. Es ist wichtig zu beachten, dass medizinische Behandlung, finanzielle und bankbezogene Dienstleistungen und Bildungsprogramme nicht verpflichtet sind, Steuern zu zahlen.
Der Steuersatz auf den Wert von Wohnungen und anderen Gebäuden, die von natürlichen Personen gehalten werden, liegt zwischen 0,08% und 0,2% des Steuerwerts des Gebäudes. Der Steuersatz auf den Wert von Nichtwohngebäuden im Besitz natürlicher Personen liegt zwischen 0,2% und 1,3%.
Der Steuersatz für Wohngebäude liegt zwischen 0,08% und 2% des Steuerwerts des Gebäudes und der Steuersatz für Nichtwohngebäude zwischen 0,2% und 1,3% des Steuerwerts des Gebäudes.
Je nach Ort der Immobilie und der Art der genutzten Fläche unterliegen die Grundeigentümer einer bestimmten Summe pro Quadratmeter Grundsteuer.
Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Sie können unsere aktuellen Angebote in den Kategorien „Cryptocoins und Lizenzierung von Kryptowährungsoperationen„, „Vorratsgesellschaften„, „Banken zum Verkauf“ und „Lizenzen zum Verkauf“ einsehen.
Das internationale Unternehmen Eternity Law International erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der internationalen Beratung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung.