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+1 (888) 647 05 40Rumänien ist Anfang 2007 der Europäischen Union beigetreten und hat erhebliche Änderungen erfahren, um die Beitrittskriterien zu erfüllen. Als Mitglied der EU hat Rumänien die EU-Steuervorschriften übernommen.
In Bezug auf Einkommen und Kapitalgewinne, die überall auf der Welt erzielt werden, führt Rumänien für seine Bevölkerung eine Pauschalbesteuerung sowohl für die Körperschafts- als auch für die Einkommenssteuer ein. Gebietsfremde, die in Rumänien geschäftlich tätig sind, dort arbeiten oder bestimmte Arten von Immobilien verkaufen, unterliegen ebenfalls der Zahlung der rumänischen Einkommensteuer.
Wie andere Länder mit Zivilrechtssystemen in Europa hat Rumänien ein Rechtssystem. Rumänien hat ein Zivilrechtssystem und 2011 wurde ein neues Zivilgesetzbuch verabschiedet. 2016 traten sowohl die neue Abgabenordnung als auch die neue Abgabenordnung in Kraft. Die meisten rumänischen Steuern wurden infolge der Verabschiedung dieses Steuergesetzes erheblichen Änderungen unterzogen. Seine Hauptziele sind der Abbau von Bürokratie, die Steigerung der Investitionen in die Wirtschaft und die Gewährleistung von Transparenz und Sicherheit bei der lokalen Besteuerung.
Die dem Finanzministerium unterstellte Nationale Steuerverwaltungsbehörde ist für die Verwaltung des Steuersystems in Rumänien zuständig. Darüber hinaus gibt es regionale Steuerbehörden, die ANAF (National Tax Administration Agency) unterstellt sind und für die Erhebung von Steuern von Steuerzahlern verantwortlich sind.
Durch die Gründung eines komplett neuen Unternehmens oder den Kauf eines fertigen bestehenden Unternehmens können ausländische Investoren auf dem rumänischen Markt Fuß fassen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sind die wichtigsten Unternehmen, die von Investoren in dieser Hinsicht genutzt werden.
Vor- und Nachteile von Unternehmensstrukturen:
Von allen rumänischen Unternehmen sind JSCs die komplexesten und komplexesten. Sie benötigen mindestens zwei Stakeholder, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können. Das Aktienkapital der JSC garantiert ihre sozialen Verpflichtungen und die Aktionäre sind allein für ihre Zahlungen bis zum maximal zulässigen Betrag verantwortlich. Das Mindestkapital beträgt 90.000 RON oder etwa 25.000 EUR. Der Beitrag jedes Anlegers zum genehmigten Kapital einer Aktiengesellschaft während ihrer Gründung darf nicht weniger als 30 % des gezeichneten genehmigten Kapitals betragen. JSC-Aktien sind frei handelbar und können auf etablierten Börsenplätzen umgetauscht werden.
Aufgrund ihrer organisatorischen Flexibilität und Mindestkapitalanforderungen ist eine LLC die am häufigsten verwendete juristische Person. Er kann aus mindestens einer Person und höchstens 50 Personen gebildet werden. Ab Dezember 2020 gibt es für eine LLC keine Mindestkapitalanforderung mehr und es ist keine Registrierungspflicht mehr. Vor dieser Änderung war für die Registrierung einer LLC ein genehmigtes Mindestkapital in Höhe von 200 rumänischen Lei (etwa 45 Euro) erforderlich. Quoten können nicht auf strukturierten Marktplätzen gehandelt werden, da sie keine gehandelten Titel widerspiegeln. Lediglich die Höhe ihres Stammkapitals macht die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar.
Über dieses Büro können ausländische Unternehmen Marketingaktivitäten durchführen, einschließlich Werbung und Marktanalysen. Sie fördert und führt Aktivitäten im Namen ihrer Muttergesellschaften mit einer klaren Mission durch, die sich auf technische Unterstützung und Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft beschränkt.
Eine Niederlassung, die eine Erweiterung einer ausländischen Muttergesellschaft ist, hat keine finanzielle Freiheit. Es dürfen nur Tätigkeiten ausgeübt werden, für die der ausländischen Muttergesellschaft eine Betriebserlaubnis in ihrem Heimatland erteilt wurde.
Gemäß dem EU-Verhaltenskodex unterliegt die Verrechnungspreisdokumentation für Mitarbeiter dem rumänischen Recht. Merkmale und Umfang der Verrechnungspreise sind in den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung festgelegt.
Große Steuerzahler, die an gruppeninternen Transaktionen beteiligt sind, die die festgelegten Schwellenwerte überschreiten, müssen jährlich eine Verrechnungspreisdatei in rumänischer Sprache erstellen und alle relevanten Belege beifügen.
Der Körperschaftsteuersatz in Rumänien beträgt 16 %. Finanzielle Zahlungen werden gezahlt:
In Rumänien wird sowohl von Staatsbürgern als auch von Nichtstaatsbürgern, die im Land Geld verdienen, eine pauschale Einkommensteuer in Höhe von 16 % erhoben. Es ist wichtig zu beachten, dass medizinische Versorgung, Finanz- und Bankdienstleistungen sowie Bildungsprogramme von Steuern befreit sind.
Der Steuersatz auf den Wert von Wohngebäuden und anderen Gebäuden im Eigentum natürlicher Personen reicht von 0,08 % bis 0,2 % des steuerpflichtigen Wertes des Gebäudes. Der Steuersatz auf den Wert von Nichtwohngebäuden im Eigentum natürlicher Personen liegt zwischen 0,2 % und 1,3 %.
Der Steuersatz für Wohngebäude liegt zwischen 0,08 % und 2 % des Steuerwerts des Gebäudes, während der Steuersatz für Nichtwohngebäude zwischen 0,2 % und 1,3 % des Steuerwerts des Gebäudes liegt.
Abhängig von der Lage des Grundstücks und der Art der genutzten Fläche wird dem Grundstückseigentümer eine bestimmte Grundsteuer pro Quadratmeter belastet.
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Das internationale Unternehmen Eternity Law International erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der internationalen Beratung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung.