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+1 (888) 647 05 40Die einzigartige Struktur des supranationalen Typs, zu der die Union von 28 Ländern gehört, ist die Europäische Union. Die gesetzliche Regelung für Operationen mit Kryptowährungen in der Europäischen Union wird in Betrieb genommen, da Kryptowährung in den Mitgliedstaaten der Union aktiv verwendet wird.
Jeder Staat hat Souveränität, nationale Merkmale und ein eigenes Rechtssystem. Sie haben ihre eigenen Besonderheiten bei der Regulierung des traditionellen Geschäfts und des Kryptowährungsgeschäfts.
Trotz der Tatsache, dass derzeit keine der EU-Stellen spezielle Regeln für die Regulierung von Aktivitäten mit Kryptowährungen erlassen hat, werden die Länder dieser Struktur als recht günstig für ihre Umsetzung angesehen.
Wir haben 2012 erstmals auf diesen Tätigkeitsbereich in der Europäischen Union aufmerksam gemacht. Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlichte Daten, die darauf hinwiesen, dass es unmöglich ist, Bitcoin wie im üblichen Finanzbereich zu regulieren.
Zu diesem Zeitpunkt wurde Bitcoin als konvertierbare dezentrale Währung vom virtuellen Typ definiert.
Zwei Jahre später stellte der EZB-Vertreter Marsh fest, dass die elektronische Währung unabhängig von den minimalen Auswirkungen auf die Wirtschaft erhebliche Risiken für die Nutzer birgt.
Marsh machte darauf aufmerksam, dass seine Existenz nicht völlig ignoriert werden sollte. Darüber hinaus können die meisten Benutzer die Art der Prozesse auf dem Kryptowährungsmarkt nicht verstehen.
Dies ist auf die mangelnde gesetzliche Regelung des Problems zurückzuführen. Dies wurde zum Motor einer öffentlichen Anhörung im Jahr 2016, bei der digitale Währungen das Hauptthema waren.
Europäische Regulierungsbehörden verwenden den Begriff „Kryptowährung“ nicht als solchen.
Hier ist es üblich, es als virtuelle Währung zu bezeichnen, und in dieser Region wird es als Zahlungsmittel angesehen.
Ein Beweis für diese Tatsache ist der Vorschlag der Europäischen Kommission, der darauf hinweist, dass zusätzliche Regeln für die Regulierung der Aktivitäten von Anbietern von Kryptowährungsbrieftaschen und Kryptowährungsbörsen festgelegt werden müssen.
Dafür wollen sie eine spezielle Richtlinie verabschieden.
Obwohl der Vorschlag relevant war, wurde der Ansatz von der EZB kritisiert. Nach Ansicht des Leitungsgremiums ist die Definition der „virtuellen Währung“ unvollständig.
Darüber hinaus wurde der Schluss gezogen, dass die digitale Währung ein Tauschmittel und kein Zahlungsmittel ist. Sie stellten auch fest, dass es sich nicht um Geld oder Währung als solche handelt.
Es ist jedoch anzumerken, dass die vorgeschlagene Richtlinie die Einführung einer Zwangslizenzierung oder Registrierung der Funktionsweise von Kryptowährungsbörsen beinhaltet, die digitale Währungen gegen Fiat-Geld eintauschen, und dies auch in umgekehrter Reihenfolge.
Dies gilt auch für E-Wallet-Anbieter. Darüber hinaus wurde die Notwendigkeit auf die Notwendigkeit gerichtet, eine zentrale Datenbank zu erstellen, in der Informationen über Benutzer von Kryptowährungen gespeichert werden.
Trotz aller Bemühungen wurden derzeit noch keine besonderen Regeln für die Regulierung von Kryptowährungsaktivitäten verabschiedet. Die Gremien der Europäischen Union haben sich aufgrund unkoordinierter Fragen noch nicht in diese Richtung bewegt.
Angesichts der Tatsache, dass es unmöglich ist, die Entwicklung von Kryptowährungsaktivitäten vollständig zu ignorieren, hat der Europäische Gerichtshof 2015 eine entsprechende Entscheidung getroffen.
Ihm zufolge sollte Bitcoin nicht als Ware, sondern als Zahlungsmittel betrachtet werden. Zunächst einmal wird es im Steuerbereich als vollwertige Währung akzeptiert. Dies hat dazu geführt, dass Transaktionen mit dem Kauf / Verkauf von Bitcoin, bei denen die Zahlung in Fiat-Währungen erfolgt, keiner zusätzlichen Wertsteuer unterliegen.
Vor diesem Ereignis war die Haltung der nationalen Regulierungsbehörden zur Besteuerung von Transaktionen mit Kryptowährungen anders und willkürlich.
Steuerabgaben auf digitale Währungen und Transaktionen mit digitalen Währungen, die in jedem einzelnen Staat der Europäischen Union erhoben werden, sind gesetzlich individuell geregelt. Dies hängt von der Herkunft der Kryptowährungstransaktionen ab.
Aus steuerlichen Gründen wird jede elektronische Währung als immaterieller Vermögenswert oder Ware behandelt. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Währung oder ein Zahlungsmittel.
Jedes Land enthält separate Regeln für die Besteuerung dieses Gebiets:
Norwegen, Deutschland, Finnland – zwei Steuern: Kapitalerträge und Vermögenssteuer.
In Bulgarien fungiert die digitale Währung als Finanzinstrument und wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vollständig besteuert.
Österreich betrachtet Kryptowährung als einen Vermögenswert immateriellen Ursprungs, sein Abbau ist eine operative Aktivität.
Daher hat die Europäische Union in diesem Entwicklungsstadium noch nicht vollständig beschlossen, eine umfassende gesetzliche Regelung für den Bereich der Kryptowährung zu schaffen. Die ersten Schritte dazu sind jedoch bereits unternommen.
Auf der Ebene der einzelnen Staaten gibt es fortschrittliche Ideen und sogar rechtliche Gründe für die Regulierung des Problems.
Um das Verfahren zur Regulierung der Kryptowährung ohne Risiken durchzuführen, sollten Sie sich an Eternity Law International wenden. Erfahrene Experten stehen hier zur Verfügung. Rufen Sie einfach an und holen Sie sich Hilfe.
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