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+1 (888) 647 05 40Slowenien befindet sich wirtschaftlich auf dem höchsten Entwicklungsstand der Balkanländer. Deshalb wollen ausländische Unternehmer in diesem Staat leben und dort Geschäfte machen. Ausländer sind rechtlich praktisch unbegrenzt in Investitionen. Ein Nichtansässiger darf jedoch 100% des Eigentums der Organisation besitzen, jedoch nur unter der Bedingung, dass es sich auf folgende Bereiche bezieht: Prüfung, Veröffentlichung, Fernsehen oder Radio, Verwaltung von Fondsinstitutionen, Vermittlung. Die Registrierung eines Unternehmens in Slowenien eröffnet Perspektiven für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis.
Slowenien ist kein Offshore-Land, da die Steuersätze für Gewinne 25% und für Dividenden 15% betragen. Dies wird jedoch durch die Seriosität der Gerichtsbarkeit selbst, transparente Geschäftsbedingungen, Unterstützung durch den Staatsapparat und völlige Freiheit bei der Wahl des Geschäftsbereichs abgedeckt.
Bevor Sie ein Unternehmen in Slowenien registrieren, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Ein ausländisches Unternehmen kann nur dann als Gründer einer Organisation fungieren, wenn es mindestens zwei Jahre vor Beginn des Registrierungsverfahrens gegründet wurde.
Die slowenische Niederlassung ist nicht als unabhängige juristische Person aufgeführt.
Der nicht ansässige Gründer muss vor der Registrierung eine lokale TIN erhalten. Außerdem benötigen Sie eine EMŠO-Nummer. Eine Person muss auch eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass auf dem Hoheitsgebiet Sloweniens kein Strafregister vorliegt.
Unternehmen mit ähnlicher Struktur wie LLCs haben die Möglichkeit, bewegliches oder unbewegliches Vermögen zu registrieren oder zu erwerben.
Der Verwaltungsrat muss nicht nur Einwohner umfassen.
Wie in anderen Ländern ist die Gründung eines Unternehmens in Slowenien ein spezifisches Verfahren. Dieser Zustand bietet mehrere der folgenden Organisationsformen:
Aktiengesellschaft eröffnen. Die den Gründern auferlegte Haftung ist entsprechend ihrer Beiträge begrenzt. Anzahl der Gründer: 5+. Das genehmigte Mindestkapital beträgt 17.000 Euro. Bei der Registrierung werden 30% dieses Betrags ausgezahlt.
DOO. Dies ist eine gewöhnliche LLC. Der Gründer eines solchen Unternehmens kann das einzige Mitglied sein. Großbritannien beginnt bei 7.500 €. Die Firma hat das Recht, Namensaktien auszugeben.
KDD. Dies sind Unternehmen mit unbeschränkter Haftung. Die Gründer müssen mindestens 2 Personen umfassen. Die Unternehmen werden von persönlich haftenden Gesellschaftern geführt.
Zunächst müssen Sie die entsprechenden Dokumente erstellen. Einzelpersonen benötigen Kopien von Pässen, und juristische Personen stellen den Originalregisterauszug zur Verfügung, der vor nicht mehr als drei Monaten erstellt wurde. Außerdem müssen der Firmenname und die rechtliche Adresse bestätigt werden. Danach wird beim örtlichen Bankinstitut ein Arbeitskonto angelegt.
Nachdem das Unternehmen eine Bescheinigung ausgestellt hat, muss es sich beim Finanzamt und beim Krankenversicherungsinstitut registrieren lassen.
Wenn Sie ein Unternehmen in Slowenien registrieren müssen, helfen Ihnen unsere Spezialisten, ein Unternehmen schnell und effizient zu registrieren. Sie können auch eine fertige Firma in Slowenien kaufen. Schreiben Sie uns in das CRM-Formular und wir helfen Ihnen bei der Registrierung eines Unternehmens.
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