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+1 (888) 647 05 40Luxemburg ist eine entwickelte Region mit einer stabilen Wirtschaft und einem transparenten Rechtsrahmen. Dies ist die Basis für Unternehmer, um hier erfolgreich tätig zu werden und ein hohes Einkommen zu erzielen. Es sei jedoch daran erinnert, dass Luxemburg kein Offshore-Unternehmen ist.
In Luxemburg gibt es keine Offshore-Zone im üblichen Sinne. Gleichzeitig sind die Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens durch ausländische Kapitalbesitzer hier sehr loyal. In Luxemburg können Sie ein Unternehmen in einer der folgenden rechtlichen Möglichkeiten registrieren:
Halten. Dieser Typ ist von der Zahlung von Steuern befreit, wenn Tochterunternehmen, die in Staaten registriert sind, die einen Einkommensteuersatz von nicht mehr als% festlegen, einen Gewinn von bis zu 5% erzielen.
SICAR. Die beste Form in Bezug auf die Steuerstrukturierung. Innerhalb dieses unternehmerischen Elements können Kommanditgesellschaften entstehen. In der Steuerbemessungsgrundlage sind keine Eigenkapitalerhöhungen aus Anteilen an Tochterunternehmen enthalten. Das Kapital wird zu einem festen Satz von 1250 eingezahlt.
SOPARFI. Beteiligungen, die nach dem Standardverfahren besteuert werden.
SCA. Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft, in deren Rahmen dem Teilnehmer eine Haftung auferlegt wird, die auf die Anzahl der von ihm gehaltenen Aktien begrenzt ist.
SA. Der Mindestbetrag des genehmigten Kapitals beträgt 31 Tausend €. Zum Zeitpunkt der Registrierung muss ein Viertel dieses Betrags bezahlt sein. Die Gesellschaft darf Inhaber- und Namensaktien ausgeben. Es ist möglich, nominierte Vertreter zu gewinnen. Dieses Unternehmen muss unbedingt Audits durchführen.
SARL. Großbritannien – 12,5 Tausend + €. Die Gesellschaft darf nur Namensaktien ausgeben. Wenn die Anzahl der Partner 25+ beträgt, findet jährlich ein Meeting statt. Kein Audit erforderlich. Die Einreichung des Jahresabschlusses hängt von der Größe des Unternehmens ab.
Mehrwertsteuer – 17% – ein relativ niedriger Satz für den europäischen Raum. Steuervergünstigungen sind für Unternehmen möglich, die in der Werbung, im Weinbau und in einigen anderen Branchen tätig sind.
In Luxemburg registrierte Organisationen müssen Kopien von Abschlüssen in der Unternehmensdatenbank aufbewahren, unabhängig davon, ob sie sich außerhalb oder innerhalb des Landes befinden.
Darüber hinaus stellt das Unternehmen jährlich Bilanzen und Abrechnungen nach den angefallenen Gewinnen und Verlusten zur Verfügung, die vom zuständigen Abschlussprüfer überprüft werden.
Der Gesetzgeber verpflichtet die Beteiligungen außerdem, vierteljährlich eine Gewinn- und Verlustrechnung bei den entsprechenden Strukturen einzureichen. SOPARFI-Unternehmen legen am Ende jedes Kalenderjahres einen Jahresabschluss vor.
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