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+1 (888) 647 05 40Durch die Registrierung seines Unternehmens in Deutschland kann jeder Unternehmer es in kürzester Zeit auf die internationale Bühne bringen.
Personen, die nicht in Deutschland oder anderen Ländern der Eurozone ansässig sind, können sich nur als Kapitalgemeinschaft selbstständig machen, nämlich:
Die Registrierung einer GmbH ist durch ein Sondergesetz geregelt. Gründungsdokument der GmbH ist die Gründungsurkunde.
Das Kapital beträgt mindestens 25 Tausend Euro. Wenn die Anzahl der Gründer des Unternehmens zwei oder mehr beträgt, wird bei der Registrierung nur die Hälfte des genehmigten Kapitals benötigt. Der Rest muss im ersten Jahr der Tätigkeit der Organisation eingegeben werden.
Physische oder legale Einwohner und Nichtansässige können als Gründer auftreten. Es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich der Mindestanzahl von Gründern.
Das Unternehmen muss von mindestens einer Person geführt werden. Ein Nichtansässiger kann auch das Amt des Direktors innehaben.
Die Registrierung der AG unterliegt einem besonderen Gesetz.
Die gesetzliche Mindestfondsanforderung beträgt 50.000 Euro. Ein Viertel dieses Betrags kann direkt bei der Registrierung bezahlt werden. Aktien der Gesellschaft müssen im Register eingetragen sein.
Ausländische natürliche oder juristische Personen können als Aktionäre auftreten.
Es entsteht eine „Management-Elite“, bestehend aus mindestens einer Person und einem Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. Ein Nichtansässiger kann auch die Position des Vorsitzenden innehaben.
Berücksichtigen Sie die für diese Gerichtsbarkeit spezifischen Basiszinssätze:
Der Inhaber der GmbH muss lediglich eine Vollmacht unterzeichnen und notariell beglaubigen, um in Deutschland Geschäfte machen zu können. Wenn der Eigentümer auch das Amt des Direktors des Unternehmens innehat, muss er Deutschland besuchen, um die Gründungsdokumente zu unterzeichnen und ein Konto bei einem der Bankinstitute des Landes zu eröffnen.
Damit dieses Verfahren so schnell wie möglich durchgeführt werden kann und keine erheblichen Kosten entstehen, ist ein klares Verständnis der einzelnen Phasen erforderlich. Daher ist es ratsam, sich an Spezialisten zu wenden, die seit mehr als einem Jahr auf diesem Gebiet tätig sind. Als nächstes werden wir die Hauptschritte der Registrierung im Allgemeinen betrachten.
Wählen Sie einen Namen für die Organisation und legen Sie die Richtung des Geschäfts fest. Sie benötigen einen eindeutigen Namen, der die Verbraucher nicht irreführt und die Essenz des Geschäfts genau widerspiegelt. Die Satzung des Unternehmens sollte nur die Bereiche enthalten, in denen das Unternehmen arbeiten und sich entwickeln wird.
Wir bestimmen die rechtliche Adresse. Alle Gründungsdokumente müssen die gesetzliche Adresse des Unternehmens enthalten. An diese Adresse erhält das Unternehmen die gesamte Korrespondenz, einschließlich Benachrichtigungen und Schreiben von Regierungsvertretern.
Wir unterschreiben die Gründungsdokumente. Sowohl die Gründer als auch ihre vertrauenswürdigen Vertreter können solche Dokumente unterschreiben. Dieses Verfahren erfordert die Einbeziehung eines Notars.
Erstellung eines Bankkontos und Kapitaleinzahlung. Das Erstellen eines Kontos dauert nicht lange – etwa 30 Minuten. Sobald das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, kann das eingebrachte Kapital zur Entwicklung des Geschäfts verwendet werden.
Die Gesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen.
Der Eigentümer erhält Steuernummern für die Organisation. Darüber hinaus benötigt das Unternehmen eine Zollnummer (falls erforderlich), eine Nummer für die Übermittlung an Versicherungsdienstleistungen usw.
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