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+1 (888) 647 05 40Die Türkei ist für ausländische Investoren attraktiv, da der Staat Start-up-Unternehmern alle Arten von Unterstützung bietet, den Wohnsitz von Bürgern, Organisationsformen und vielem mehr nicht einschränkt. Die Türkei ist jedoch kein Offshore-Unternehmen im üblichen Sinne. Es wird nicht möglich sein, die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen und zur Nichtzahlung von Steuergebühren vollständig aufzuheben.
In den meisten Fällen erfolgt die Gründung eines Unternehmens in dieser Gerichtsbarkeit in einer der folgenden Formen:
GMBH. Das Anfangskapital für eine solche Gesellschaft beträgt 5.000 Lire. Das Unternehmen muss mindestens 2 Aktionäre und 1 Direktor umfassen. Es gibt keine Anforderungen bezüglich ihres Wohnsitzes. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der entsprechenden Dokumente muss der Direktor persönlich anwesend sein.
AK. Für das Kapital wird ein Betrag von mindestens 50.000 Lira festgelegt. Es muss bei der Registrierung bezahlt werden. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihren Beitrag beschränkt. Zusammensetzung des Unternehmens: mindestens 1 Person. Der Verwaltungsrat und die Hauptversammlung müssen unbedingt gebildet werden. Es ist erlaubt, einen Nominee-Service zu nutzen.
In Übereinstimmung mit den jüngsten Änderungen in der türkischen Gesetzgebung wurde das Verfahren zur Registrierung eines Unternehmens erheblich vereinfacht. Dies hat zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität dieser Gerichtsbarkeit geführt. Die Türkei verbietet nicht die Gründung von Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet, deren Kapital zu 100% aus Auslandsinvestitionen besteht. Um den Unternehmensregistrierungsprozess zu starten, müssen Sie von den zuständigen Behörden überprüft werden, einen Namen auswählen, ein lokales Konto erwerben und das Kapital vollständig einzahlen.
Das System, nach dem ein Unternehmen Steuern zahlt, hängt vom Status des Unternehmens ab. Es gibt einen signifikanten Unterschied zwischen einer Organisation und einer Partnerschaft. Die Standard-Körperschaftsteuer beträgt 33% und die Mehrwertsteuer 18%. Geschenke und Erbgüter werden mit einem Steuersatz von 4-30% besteuert. Die Stempelsteuer wird für Akkreditive, Verträge, Wechsel und andere Unterlagen gezahlt. Die Höhe dieser Zahlung richtet sich nach dem Prozentsatz des Wertes bestimmter Wertpapiere. Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Immobilien werden ebenfalls mit einem Steuersatz von 4,8 Prozent des Immobilienpreises besteuert.
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