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+1 (888) 647 05 40Die Slowakei ist keine Standard-Offshore-Zone. Dies macht diese Rechtsprechung jedoch für ausländische Investoren nicht weniger interessant. Der Rechtsrahmen der Slowakei sieht die Schaffung von Organisationen wie JSC vor. Für solche Unternehmen beträgt das genehmigte Kapital 25.000 Euro. Sie können auch eine LLC registrieren – das Mindestkapital für Charter beträgt 5.000 Euro. Unternehmen dürfen ohne fehlenden Nennwert keine Inhaberaktien ausgeben.
Eine Person, die nicht im Staat ansässig ist, kann als Direktor fungieren.
Es ist wichtig, dass das Unternehmen mindestens einen Direktor hat. Die Daten dieser Person werden in ein offenes Register eingetragen. Es gibt keine Voraussetzungen für den Wohnsitz der Aktionäre. Einzelne Unternehmer und juristische Personen können auch Aktionäre sein.
Die Slowakei sieht vor, dass keine Möglichkeit zur doppelten Zahlung von Steuerabgaben besteht, über die die entsprechenden Abkommen unterzeichnet wurden. Es besteht auch keine Notwendigkeit, Audits zu organisieren. Eine Berichterstattung ist jedoch erforderlich.
Juristische Personen, deren Aktivitäten sich direkt auf die slowakische Gerichtsbarkeit auswirken, müssen Steuern auf ihre Gewinne an die Staatskasse zahlen, die 22% beträgt. Die Einkommensteuer ist ziemlich niedrig. Es ist 19%. Mehrwertsteuer – 20%. Manchmal kann eine andere Zahl von 10% angewendet werden. Dividenden werden nicht besteuert. Die Verbrauchsteuer muss von Unternehmen gezahlt werden, deren Geschäftstätigkeit folgende ist:
Die Gründung eines Unternehmens in der Slowakei ist von Vorteil, da es als Hauptholdinggesellschaft mit mehreren Tochterunternehmen in den EU-Ländern und außerhalb der Union genutzt werden kann. Dies ist ein legaler Weg, um die Besteuerung zu optimieren.
Durch die Eröffnung eines Unternehmens in diesem Land können Sie Ihr Unternehmen auf ein internationales Niveau bringen und gleichzeitig Ihre Investitionen zuverlässig schützen.
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