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+1 (888) 647 05 40Dänemark ist eines der am weitesten entwickelten europäischen Länder. Daher ist es für ausländische Kapitalbesitzer im Hinblick auf lukrative Investitionsmöglichkeiten attraktiv. Obwohl Dänemark keine Offshore-Zone in dem Sinne ist, wie wir es gewohnt sind, bietet diese Gerichtsbarkeit ausländischen Firmen einige Privilegien in Bezug auf Steuerzahlungen.
Die Registrierung eines Unternehmens in Dänemark ist in mehreren der folgenden Formen zulässig:
Die in Dänemark am häufigsten verwendeten Unternehmensoptionen sind VET (K / S) und ZAO (ApS).
Wie diese Art von Unternehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen günstig ist, ist die Flexibilität der Satzung. Die Gesetzgebung legt keine Offenlegungspflichten für den Zweck fest, für den ein Unternehmen registriert ist. Darüber hinaus ist die Zusammensetzung der Mitglieder des Unternehmens in der Satzung enthalten. Jedes Jahr müssen 2 Berichte an die Repräsentanzen der zugelassenen Stellen gesendet werden, nämlich die Jahreserklärung und der Jahresabschluss. Das genehmigte Kapital muss vollständig in Höhe von 128.000 dänischen Kronen eingezahlt werden.
Die von der Gesellschaft erzielten Gewinne werden mit 25% besteuert. Wenn eine Gesellschaft in Dänemark als Holdinggesellschaft tätig ist, werden ihr folgende Steuervergünstigungen gewährt:
Der akzeptierte Standardsatz für die Mehrwertsteuer beträgt 25%, Lizenzgebühren werden ebenfalls mit 25% besteuert und der Satz für die Dividendenquelle beträgt 28%. Der Nullsatz ist jedoch nur unter der Bedingung recht realistisch, dass es sich um Lizenzgebühren handelt, in denen das Urheberrecht verwendet wird, und der Empfänger einer der Einwohner eines Staates ist, mit dem die dänische Gerichtsbarkeit eine Vereinbarung über den Ausschluss der Doppelbesteuerung getroffen hat .
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Die Partnerschaft muss aus mindestens 2 Gründern und 1 Direktor bestehen. Darüber hinaus muss ein in Dänemark ansässiger Mitarbeiter zu einem der Direktoren ernannt werden. Das Strafgesetzbuch entspricht 1 Tausend Euro. Dieser Betrag wird vor Ablauf der Finanzperiode ausgezahlt.
Partnerschaften müssen jedes Jahr Berichte an die Institutionen autorisierter Strukturen übermitteln, da Dänemark keine klassische Offshore-Zone ist. Eine Prüfung ist erforderlich, wenn der Gesamtbetrag des Vermögens in wesentlichen Äquivalenten mehr als 500.000 beträgt oder der Vermögensumschlag des Unternehmens 100 800 übersteigt. Die Mehrwertsteuer beträgt 25%.
Unterlagen:
Es gibt mehrere gute Gründe, warum Dänemark für ausländische Unternehmer so attraktiv ist:
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