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+1 (888) 647 05 40Das Interesse am Libanon als Gerichtsbarkeit mit großem Potenzial für die Entwicklung des internationalen Geschäfts wächst rasant. Insbesondere der Libanon zieht ausländische Kapitalbesitzer mit einem stabilen Bankensektor an, der die vollständige Vertraulichkeit der Kundendaten gewährleistet. Gemäß dem Gesetz über Offshore-Unternehmen und Holdinggesellschaften dieses arabischen Landes können Gebietsfremde mit einer Einkommensteuer in Höhe von 10% und ohne Mehrwertsteuer sowie einem Dividendenanteil rechnen.
Ausländische Firmen dürfen Geschäfte außerhalb des Libanon oder in einer Zone tätigen, in der besondere Bedingungen geschaffen wurden, um ausländische Investitionen anzuziehen. Dort gibt es keine Steuern, insbesondere werden Export- und Importzölle sowie Stempelsteuern nicht gezahlt. Der Eigentümer eines solchen Unternehmens kann auch nicht ansässig sein.
Offshore in der libanesischen Gerichtsbarkeit bedeutet Folgendes:
Im Libanon ist es auch rentabel und bequem, Firmen als Beteiligungen zu gründen. Solche Organisationen sind von der Besteuerung von Gewinnen und Dividenden befreit. Darüber hinaus erlaubt die Gerichtsbarkeit die Eröffnung von Unternehmen in Form von Aktiengesellschaften, geschlossenen Unternehmen, Personengesellschaften mit beschränkter Haftung, Auslandsniederlassungen und Repräsentanzen. Unabhängig von der Organisationsform werden alle Unternehmen in das Handelsregister eingetragen. Offshore-Strukturen sind in einem anderen Sonderregister eingetragen.
Das von den Firmengründern zur Verfügung gestellte Dokumentpaket ist in arabischer und englischer Sprache abgefasst. Es enthält insbesondere eine Vollmacht im Namen eines örtlichen Anwalts, der befugt ist, die Geschäfte des Unternehmens zu führen, sowie Kopien von Pässen von Aktionären und Gründern, die mit einer Übersetzung versehen sind, die von einem geeigneten Anwalt angefertigt wurde qualifizierter Übersetzer und von einem Notar beglaubigt. Darüber hinaus enthält dieses Paket:
All dies muss die Unterschrift des Agenten enthalten.
Wenn Dokumente in einer anderen Sprache als Englisch oder Arabisch verfasst sind, müssen sie vom libanesischen Konsulat übersetzt und beglaubigt werden. Danach eröffnen die Gründer ein lokales Konto. Zu Beginn reicht es aus, Kapital in Höhe von rund 20.000 US-Dollar einzuzahlen.
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