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EMI- und PI-Lizenz in Litauen

Veröffentlicht:
August 5, 2024

In Litauen gibt es sowohl EWI- als auch PI-Zulassungen für Unternehmen, die elektronische Überweisungen begünstigen möchten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über diese Genehmigungen und ihre wichtigsten Merkmale:

EMI-Lizenz in Litauen:

Eine litauische EMI-Lizenz erlaubt es einem Unternehmen, E-Geld auszugeben und damit verbundene Überweisungsvorteile anzubieten. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Regulierungsbehörde: Die Bank von Litauen ist die zuständige Regulierungsbehörde für die Erteilung und Überwachung von EWI-Genehmigungen im Land.
  • Genehmigungserfordernisse: Um eine Lizenz für elektronisches Geld in Litauen zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen, die von der Bank des Landes vorgegeben werden. Dazu gehört in der Regel der Nachweis einer ausreichenden Kapitalausstattung, angemessener Governance-Regelungen, solider Risikoverwaltungssysteme und der Einhaltung der Anforderungen an die Geldwäschebekämpfung (AML) und die Kundenkenntnis (KYC).
  • Kapitalanforderungen: Die Bank des Landes legt Mindestkapitalanforderungen fest, die von Inhabern einer Lizenz für E-Geld-Institute in Litauen erfüllt werden müssen. Die spezifischen Kapitalanforderungen hängen vom Umfang und der Art der Ausgabe von digitalem Geld und den angebotenen Überweisungsvorteilen ab.
  • Passporting innerhalb der EU: Sobald ein E-Geld-Institut im Land zugelassen ist, kann es über den Passporting-Mechanismus in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) tätig werden, sofern es bestimmte Meldeanforderungen erfüllt.
  • E-Geld begünstigt: Mit einer EWI-Zulassung können Unternehmen E-Geld ausgeben, wie z. B. Prepaid-Karten oder digitale Überweisungsmarken, und eine Reihe von damit verbundenen Überweisungsvorteilen anbieten.
  • Umfang der Vergünstigungen: Inhaber einer EMI-Genehmigung können Vergünstigungen wie die Ausstellung von Konten, die Ausgabe von E-Geld, die Initiierung von Überweisungen, die Überweisung von Geldern, den Austausch von Währungen und mehr anbieten.
  • Konformität der Anpassung: Inhaber einer EWI-Genehmigung müssen die Anforderungen des Gesetzes über digitales Geld und E-Geld-Institute der Republik Litauen sowie die einschlägigen EU-Richtlinien, einschließlich der E-Geld-Richtlinie, erfüllen.

Lizenz für Zahlungsinstitute in Litauen:

Eine PI-Erlaubnis erlaubt es einem Unternehmen, Überweisungsvorteile anzubieten, ohne E-Geld auszugeben. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Anpassungsbehörde: Ähnlich wie bei den EWI-Lizenzen ist die Bank von Litauen die für die Erteilung und Überwachung der PI-Lizenzen zuständige Regulierungsbehörde.
  • Genehmigungserfordernisse: Um eine PI-Lizenz zu erhalten, müssen die Antragsteller die von der Bank von Litauen festgelegten Anforderungen erfüllen. Zu diesen Anforderungen gehören in der Regel angemessene Governance-Regelungen, robuste Risikoverwaltungssysteme, die Einhaltung der AML- und KYC-Vorschriften sowie ausreichende Betriebs- und Sicherheitsmaßnahmen.
  • Kapitalanforderungen: Die Bank von Litauen legt Mindestanforderungen an die Kapitalausstattung von PI-Erlaubnisinhabern fest. Die spezifischen Kapitalanforderungen hängen von der Art und dem Umfang der erbrachten Überweisungsleistungen ab.
  • Passporting innerhalb der EU: Inhaber einer PI-Genehmigung in Litauen können im Rahmen des Passporting-Mechanismus Überweisungsvorteile in anderen EU-Partnerstaaten anbieten, sofern sie bestimmte Meldepflichten erfüllen.
  • Überweisungsbegünstigungen: PI-Lizenzen im Land erlauben es Unternehmen, verschiedene Überweisungsbegünstigungen anzubieten, einschließlich Überweisungskontenbegünstigungen, Geldüberweisungen, Überweisungsinitiierung und Ausführung von Überweisungen.
  • Umfang der Vergünstigungen: PI-Erlaubnisinhaber können Überweisungen innerhalb des Staates oder über die Grenzen hinweg erleichtern, Lastschriften ausführen, Begünstigungen für Händler anbieten und Überweisungsmechanismen oder -plattformen anbieten.
  • Anpassungskonformität: Inhaber einer PI-Erlaubnis müssen das Überweisungsgesetz der Republik Litauen und die einschlägigen EU-Richtlinien, wie die Überweisungsrichtlinie (PSD) oder die überarbeitete Überweisungsrichtlinie (PSD2), einhalten.

Anforderungen für das Erreichen

Die Anforderungen für den Erhalt einer EMI- (E-Money Institution) oder PI- (Remittance Institution) Genehmigung können je nach Gerichtsbarkeit variieren. Ich kann Ihnen jedoch einen allgemeinen Überblick über die typischen Anforderungen geben, die häufig auf beide Arten von Genehmigungen zutreffen:

  • Rechtspersönlichkeit: Um eine EWI- oder PI-Genehmigung zu beantragen, müssen Sie in der Regel in dem Land, in dem Sie tätig werden wollen, eine juristische Person gründen, z. B. eine Firma oder ein Unternehmen.
  • Gründungsunterlagen: Sie müssen die erforderlichen Gründungsunterlagen vorlegen, einschließlich der Satzung, des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsurkunde des Unternehmens.
  • Finanzbedarf: Sie müssen nachweisen, dass Sie über genügend Kapital verfügen, um die EWI- oder PI-Firma zu nutzen. Die spezifischen Kapitalanforderungen können je nach Art der erbrachten Leistungen und dem Umfang der Geschäftstätigkeit variieren.
  • Kriterien für Eignung und Zuverlässigkeit: Die Anpassungsbehörden bewerten die Eignung und den Anstand der Personen, die an der Leitung und am Eigentum der EWI- oder PI-Einrichtung beteiligt sind. Bei dieser Bewertung werden Faktoren wie Wissen, Qualifikationen und Integrität der Schlüsselpersonen, einschließlich der Direktoren, Anteilseigner und leitenden Angestellten, berücksichtigt.
  • Governance-Verpflichtungen: Sie müssen solide Governance-Regelungen und Organisationsstrukturen schaffen, die eine wirksame Aufsicht und Konformität fördern. Dazu gehören klare Zuständigkeitsbereiche, dokumentierte Richtlinien und Verfahren sowie angemessene Rahmen für die Risikoüberwachung.
  • Konformität mit Anti-Geldwäsche (AML) und Know Your Customer (KYC) Anpassungen: EWI und PIs unterliegen strengen AML- und KYC-Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche, Sponsoring von Terroristen und anderen illegalen Handlungen. Sie müssen nachweisen, dass Sie über solide AML- und KYC-Verfahren verfügen, um die Identität Ihrer Kunden zu überprüfen und verdächtige Überweisungen zu überwachen und zu melden.
  • Technologische Struktur: Sie müssen eine sichere und zuverlässige technische Struktur einrichten, die die Bereitstellung von Überweisungsbegünstigungen unterstützt. Dazu können eine sichere Datenspeicherung, Verschlüsselungsmechanismen und Maßnahmen zum Schutz vor Cybersecurity-Bedrohungen gehören.
  • Geschäftsplan und monetäre Projektionen: Sie müssen einen ausführlichen Geschäftsplan vorlegen, in dem die geplanten Maßnahmen, der Zielmarkt, die Marketingstrategien und die finanziellen Prognosen dargelegt sind. Der Plan sollte die Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit Ihres EWI- oder PI-Unternehmens belegen.
  • Zusicherung und Sicherung der Mittel: In einigen Ländern müssen EWI und PI über einen angemessenen Versicherungsschutz verfügen und Sicherheitsvorkehrungen für Kundengelder treffen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kundengelder im Falle einer Insolvenz oder anderer finanzieller Risiken geschützt sind.

Es ist ratsam, sich von Rechts- und Anpassungsexperten beraten zu lassen, die auf die jeweilige Rechtsordnung spezialisiert sind, um sicherzustellen, dass Sie alle Anforderungen für den Erwerb einer EWI- oder PI-Erlaubnis vollständig verstehen und erfüllen.

Wenn Sie erwägen, eine EMI- oder PI-Genehmigung in Litauen zu beantragen, ist es ratsam, sich mit unseren Fachleuten zu beraten.

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