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+1 (888) 647 05 40Malta ist eines der ersten EU-Länder, das unabhängige E-Geld-Überweisungsinstitute eingerichtet hat. Dieses Geschäftsmodell erwies sich als sehr effektiv, und es wurden einige regulatorische Änderungen vorgenommen (z. B. eine Reduzierung des Startkapitals zur Gründung eines EWI in Malta).
Ein E-Geld-Institut („EMI“) ist ein nach dem maltesischen Finanzinstitutsgesetz lizenziertes Finanzinstitut, das zur Ausgabe von E-Geld berechtigt ist oder die gleiche Genehmigung in anderen Ländern gemäß der E-Geld-Richtlinie besitzt.
Darüber hinaus sind diese Organisationen vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde (IFI) für die folgenden Tätigkeiten zugelassen:
Das Financial Institutions Act (Cap 376) legt fest, ob ein Unternehmen als einem Handelskonzern zugehörig oder als ein von einer anderen Person reguliertes Unternehmen zu behandeln ist. Bestehen jedoch begründete Zweifel, ob ein Unternehmen eine Lizenz zu seinen Gunsten nach dem maltesischen Finanzinstitutsgesetz anstrebt, trifft der IFI die endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit.
Maltas Gesetz über Finanzinstitute;
Regeln für Finanzinstitute in Malta.
Ein EMI in Malta muss zwei Direktoren und einen AML-Beauftragten haben.
Gründungsprozess:
1) Zunächst wird das Verfahren zur Vorbesprechung mit der Regulierungsbehörde festgelegt.
2) Falls erforderlich, können von der Aufsichtsbehörde zusätzliche Informationen zu Studien- und Diskussionszwecken angefordert werden.
3) Der Antragsteller reicht ein ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular mit den entsprechenden Unterlagen ein.
4) Die Regulierungsbehörde bestätigt die Gültigkeit des Antrags innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt.
5) Die Aufsichtsbehörde prüft, ob das Antragsformular und die eingereichten Unterlagen alle erforderlichen Angaben enthalten.
6) Die Regulierungsbehörde teilt dem Antragsteller innerhalb von 10 Werktagen nach Eingang des Antrags seinen Status mit – ob er über alle erforderlichen Daten verfügt.
7) Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen geht die Aufsichtsbehörde in die Bewertungsphase über. Der Kandidat wird darauf hingewiesen, dass die Bewertungsphase in der Regel drei Monate dauert.
8) Der Antrag wird 3 Monate nach Eingang formell ratifiziert oder abgelehnt. Eine Ablehnung durch die Regulierungsbehörde, den Antrag als gültig anzuerkennen, gilt als Ablehnung.
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