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Eine Krypto-Lizenz in Bahrain

Veröffentlicht:
August 10, 2024

Die Central Bank of Bahrain („CBB“) hat eine umfassende Gesetzgebung zur Überwachung und Lizenzierung von „regulierten Krypto-Asset-Dienstleistungen“ in Bahrain (Krypto-Lizenz in Bahrain) angekündigt, um dem Ziel des Landes gerecht zu werden, das führende FinTech-Zentrum der Region zu werden. Band 6 des CBB-Regelwerks, das die Kapitalmärkte regelt, enthält den regulatorischen Rahmen.

Die Vorschriften sind das Ergebnis der von der CBB im Juni 2017 beschlossenen regulatorischen Sandbox. Verschiedene mit Kryptowährungen verbundene Unternehmen haben die Gelegenheit genutzt und sind in die regulatorische Sandbox eingetreten, die es ihnen ermöglicht, eng mit der CBB zusammenzuarbeiten, um ihre technologiebasierten innovativen Produkte, Dienstleistungen und Plattformen in einem kontrollierten virtuellen Raum zu testen und zu verfeinern, ohne durch die üblichen regulatorischen und finanziellen Anforderungen belastet zu werden, die ansonsten für ihre Aktivitäten gelten würden.

Die CBB führte im Januar 2022 öffentliche Konsultationen durch und erhielt Rückmeldungen zu den Verordnungsentwürfen, woraufhin sie im Februar die endgültigen Verordnungen („Verordnungen“) veröffentlichte. Die wesentlichen Bestandteile der Verordnungen werden im Folgenden erörtert.

Über die Verordnungen

Die CBB hat die Verordnungen erlassen, um die Gefahr der Finanzkriminalität und der illegalen Nutzung von Krypto-Vermögenswerten zu verringern, da der Markt für Krypto-Vermögenswerte weiter wächst und weltweit an Popularität gewinnt. Die Verordnungen legen Regeln für die Zulassung und Beaufsichtigung von „regulierten Krypto-Asset-Dienstleistungen“ (nachstehend definiert) fest, die den Handel, die Beratung und die Portfolioverwaltung mit „akzeptierten Krypto-Assets“ (nachstehend definiert) als Auftraggeber, Vertreter, Verwahrer oder Krypto-Asset-Börse in oder von Bahrain aus umfassen.

Wichtige Definitionen

1. Krypto-Vermögenswerte sind virtuelle oder digitale Vermögenswerte („Token“), die in einem Blockchain-Netzwerk funktionieren und durch Verschlüsselung gesichert sind. Token werden weiter unterteilt in:

  • Zahlungs-/Tauschmittel-Token (Kryptowährungen);
  • Utility-Token (für spezielle Anwendungen);
  • Vermögenswert-Token (Schuld- oder Eigenkapitalansprüche an den Emittenten) und
  • hybride Token (eine Kombination der vorgenannten) (gemischte Merkmale der oben genannten Token).

2. Ein akzeptierter Krypto-Vermögenswert ist ein Zahlungs-Token (oder eine Kryptowährung), der von der CBB für die Verwendung durch einen Lizenznehmer eines Krypto-Vermögenswert-Dienstes zur Erbringung eines regulierten Krypto-Vermögenswert-Dienstes genehmigt wurde.

3. Die Erbringung von regulierten Krypto-Vermögensdienstleistungen umfasst eine der folgenden Tätigkeiten:

  • Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen, d. h. Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen zum Kauf und/oder Verkauf von angenommenen Krypto-Vermögenswerten sowie Weiterleitung solcher Aufträge an Dritte zur Ausführung.
  • Auftragsausführung im Namen von Kunden, d. h. Abschluss von Vereinbarungen im Namen von Kunden über den Kauf und/oder Verkauf eines oder mehrerer Akzeptierter Krypto-Vermögenswerte.
  • Handel auf eigene Rechnung, d.h. Handel mit eigenem Geld zur Durchführung von Transaktionen mit einem oder mehreren akzeptierten Krypto-Assets.
  • Portfoliomanagement, d. h. die Verwaltung des Portfolios eines Kunden an akzeptierten Krypto-Vermögenswerten und die Befugnis, im Namen des Kunden in einen oder mehrere akzeptierte Krypto-Vermögenswerte zu investieren.
  • Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten, d.h. im Namen eines Kunden die Sicherung, Lagerung, Aufbewahrung oder Pflege der Verwahrung von akzeptierten Krypto-Vermögenswerten.
  • Anlageberatung, d.h. die Bereitstellung eines maßgeschneiderten und individuellen Vorschlags für den Kauf, Verkauf, Handel oder das Halten von Akzeptierten Krypto-Vermögenswerten je nach den Umständen des Kunden.
  • Krypto-Vermögenswertbörse, d.h. eine von der CBB zugelassene Börse in Bahrain, an der akzeptierte Krypto-Vermögenswerte in Übereinstimmung mit den Regeln der Krypto-Vermögenswertbörse gehandelt, umgewandelt oder getauscht werden.

4. Ein Lizenznehmer für Krypto-Vermögenswert-Dienstleistungen ist eine Person und/oder eine Einrichtung, die von der CBB eine Lizenz für die Erbringung regulierter Krypto-Vermögenswert-Dienstleistungen in Bahrain gemäß diesen Vorschriften erhalten hat.

5. Jede Werbung, jedes Angebot, jede Ankündigung, jede Anzeige, jede Sendung oder jede andere Form der Kommunikation, die dazu dient, den Kauf, den Tausch oder den Erwerb von Finanzdienstleistungen im Austausch gegen eine Zahlung oder eine andere Vergütung zu veranlassen, wird als Marketing bezeichnet.

6. Tätigkeiten im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten gelten als in oder von Bahrain aus durchgeführt, wenn die Person oder Einrichtung in Bahrain eingetragen ist oder direkt Kunden in Bahrain anwirbt.

Lizenzierungsanforderungen für Krypto-Lizenzen in Bahrain

Jeder, der innerhalb oder außerhalb Bahrains für Krypto-Vermögenswerte werben oder Geschäfte im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten tätigen möchte, muss zunächst eine Krypto-Lizenz von der CBB in Bahrain erhalten. Wenn sie eine oder mehrere regulierte Krypto-Asset-Dienstleistungen anbieten wollen, müssen sie eine Lizenz für eine der vier unten aufgeführten Kategorien beantragen:

Kategorie 1Kategorie 2Kategorie 3Kategorie 4
  • Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen.
  • Anlageberatung.
  • Handel mit akzeptierten Krypto-Assets als Agent.
  • Verwaltung des Portfolios
  • Verwahrung von Krypto-Assets.
  • Anlageberatung.
  • Handel mit akzeptierten Krypto-Vermögenswerten als Vermittler.
  • Handel mit Angenommenen Krypto-Vermögenswerten als Auftraggeber.
  • Portfolio-Verwaltung.
  • Verwahrung von Krypto-Assets.
  • Anlageberatung.
  • Betrieb einer lizenzierten Krypto-Vermögenswertbörse.
  • Krypto-Vermögensverwahrungsdienst.

Der Antrag auf Erteilung einer Lizenz ist unter Verwendung des von der CBB vorgegebenen Formulars einzureichen und muss (unter anderem) folgende Angaben enthalten:

  • einen Geschäftsplan, in dem die Art der geplanten Tätigkeit angegeben ist;
  • die von allen Aktionären und Tochtergesellschaften auszufüllenden Formulare; und
  • alle Antragsformulare für „kontrollierte Funktionen“ (die weiter unten in diesem Artikel näher erläutert werden).

Antragsteller können zwei oder mehr regulierte Krypto-Asset-Dienstleistungen kombinieren und eine Lizenz bei der CBB beantragen, wenn die Dienstleistungen in dieselbe Kategorie fallen und kein Interessenkonflikt besteht.

Abgesehen von den nicht erstattungsfähigen Antragskosten in Höhe von 100 BHD wird den Lizenznehmern eine jährliche Lizenzgebühr in Höhe von 0,25 Prozent ihrer Betriebskosten in Rechnung gestellt, die je nach Umfang der Geschäftstätigkeit des Antragstellers zwischen 2.000 und 6.000 BHD liegen kann. Gemäß den Verordnungen hat die CBB 60 Tage Zeit, um über die Lizenzanträge zu entscheiden.

Ein Antragsteller muss entweder:

  • als bahrainische Aktiengesellschaft gegründet sein; oder
  • eine in Bahrain ansässige Zweigniederlassung einer ausländischen Firma sein, die nach den Vorschriften ihres Heimatlandes rechtmäßig gegründet wurde, um als Lizenznehmer für Krypto-Asset-Dienstleistungen zugelassen zu werden.

Die Verordnungen erlauben es auch Einzelpersonen und/oder Unternehmen, die mit Krypto-Vermögenswerten handeln und in anderen Ländern eingetragen sind, eine Lizenz zu beantragen und in Bahrain als „Übersee-Lizenznehmer für Krypto-Vermögensdienstleistungen“ tätig zu werden. Die CBB wird die Anteilseigner, die Managementstruktur, den Finanzstatus, die Geschäftstätigkeit und die Vorschriften (in ihrem Heimatland), die ihre kryptobezogenen Aktivitäten regeln, prüfen, wenn ein ausländischer Krypto-Asset-Dienstleister die Eröffnung einer Niederlassung beantragt.

Die Möglichkeit für Antragsteller, einen Vertreter (z. B. eine Anwaltskanzlei oder ein professionelles Beratungsunternehmen) mit der Vorbereitung und Einreichung von Anträgen in ihrem Namen zu beauftragen, ist ein wichtiger Bestandteil des Zulassungsverfahrens.

Kapitalanforderungen

In Bahrain müssen alle Lizenznehmer von Krypto-Asset-Dienstleistungen eine Mindestkapitalanforderung erfüllen, die je nach Art der Lizenzierung (siehe oben) variiert:

Lizenzierte KategorieMindestkapital (BHD)
Kategorie 125.000
Kategorie 2100.000
Kategorie 3200.000
Kategorie 4300.000

Die CBB kann nach eigenem Ermessen von einem Lizenznehmer verlangen, dass er zusätzliches Kapital in einer von ihr festgelegten Höhe und Form vorhält, wenn dies zur Sicherung der finanziellen Integrität der Geschäfte des Lizenznehmers für notwendig erachtet wird.

Ein Lizenznehmer für Krypto-Asset-Dienstleistungen aus dem Ausland muss seine Mindestkapitalanforderungen auf dieselbe Weise berechnen wie eine bahrainische Aktiengesellschaft.

Zugelassene Personen

Personen, die „kontrollierte Funktionen“ in einem von der CBB regulierten Krypto-Asset-Dienstleistungslizenznehmer übernehmen, benötigen die schriftliche Genehmigung der CBB. Zu den „kontrollierten Funktionen“ gehören:

  • Direktor;
  • Hauptgeschäftsführer oder Generaldirektor;
  • Leiter von Funktionen;
  • Verantwortlicher für Informationssicherheit;
  • Compliance-Beauftragter; und
  • Geldwäsche-Beauftragter.

Eine vorherige Genehmigung der CBB ist für den Niederlassungsleiter (oder eine gleichwertige Person) in Bahrain für Lizenznehmer von Krypto-Asset-Dienstleistungen in Übersee erforderlich, zusätzlich zu den oben genannten „eingeschränkten Funktionen“.

Wenn einige der Mitarbeiter, die die „kontrollierten Funktionen“ ausüben, nicht in Bahrain ansässig sind, muss der Lizenznehmer für Krypto-Vermögensdienstleistungen in Übersee die Genehmigung der CBB einholen.

Angenommene Krypto-Assets

Die CBB wird Lizenznehmern von Krypto-Asset-Dienstleistungen (einschließlich Lizenznehmern von Krypto-Asset-Dienstleistungen aus Übersee) ermöglichen, Dienstleistungen ausschließlich für akzeptierte Krypto-Assets gemäß den Verordnungen zu erbringen. Die CBB wird Krypto-Assets auf der Grundlage einer Reihe von Faktoren vorab genehmigen, darunter:

  • die technologische Erfahrung, die Erfolgsbilanz und der Ruf des Emittenten;
  • die Systeme und Kontrollen des Emittenten zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Cybersicherheit;
  • die Verfügbarkeit einer zuverlässigen Multi-Signatur-Hardware-Wallet-Lösung für den Vermögenswert; und
  • das Protokoll und die zugrundeliegende Infrastruktur der Blockchain-Technologie (d. h. ob es sich um eine separate Blockchain mit einer neuen System- und Netzwerkarchitektur handelt oder ob sie eine bestehende Blockchain nutzt, um Synergien und Netzwerkeffekte zu erzielen).

Sicherheit, Rückverfolgbarkeit/Überwachung, Lösungsmechanismen, geografische Verteilung, Konnektivität, Marktnachfrage/Volatilität, Art des verwendeten verteilten Ledgers, relevanter Konsenspool des verteilten Ledgers, Innovation und praktische Anwendbarkeit/Funktionalität sowie die Frage, ob der Kryptogegenstand auf Dark-net-Marktplätzen gehandelt wurde, werden von der CBB zusätzlich zu den oben genannten Faktoren berücksichtigt.

Antragsteller müssen bei der Beantragung einer Krypto-Lizenz in Bahrain Einzelheiten zu jedem Krypto-Asset angeben, das für ihren regulierten Krypto-Asset-Service verwendet werden soll. Im Rahmen des formellen Antragsverfahrens muss die Verwendung dieser Krypto-Assets genehmigt werden.

Anleger, die in Frage kommen

Nur wenn sie als Kunden registriert sind, können Lizenznehmer von Krypto-Asset-Dienstleistungen Transaktionen mit/im Namen von Einzelpersonen oder Unternehmen durchführen. Eine juristische Gesellschaft, die rechtmäßig in Bahrain (oder gemäß den Vorschriften des Herkunftslandes) gegründet wurde, oder eine natürliche Person über 21 Jahren sind beide als Anleger (oder potenzielle Kunden) zugelassen.

Geregelte Krypto-Asset-Dienstleistungen können nur erbracht werden, wenn die Krypto-Asset-Lizenz und ihre Kunden (d.h. Anleger) eine Vereinbarung treffen, die (unter anderem) Folgendes enthält:

  • Name und Anschrift des Lizenznehmers für Krypto-Vermögensdienstleistungen oder der Muttergesellschaft (im Falle eines Lizenznehmers für Krypto-Vermögensdienstleistungen aus Übersee);
  • den aufsichtsrechtlichen Status des Lizenznehmers für Krypto-Vermögensdienstleistungen;
  • die Bedingungen für den Abschluss, die Beendigung und die Änderung der Kundenvereinbarung;
  • Einzelheiten zu Gebühren, Kosten und anderen Abgaben sowie die Grundlage, auf der diese Kosten erhoben werden;
  • Einzelheiten zu den vom Lizenznehmer für Krypto-Vermögensdienstleistungen zu erbringenden Dienstleistungen und Produkten;
  • Einzelheiten zu Interessenkonflikten;
  • Bestimmungen über Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden und/oder zur Beilegung von Streitigkeiten; und
  • die Offenlegung der Krypto-Vermögenswert-Risiken (wie von der CBB in diesen Verordnungen vorgeschrieben).

Andere Voraussetzungen

Die Verordnungen enthalten auch eine Berufshaftpflichtversicherung, technologische Standards, Anforderungen an Cybersicherheitsrisiken, Gegenparteirisiken, Berichts- und Meldepflichten und andere Elemente.

Die Einführung dieser neuen Verordnungen signalisiert, dass Bahrain nun für Fintech-Firmen aus der ganzen Welt, die mit Krypto-Assets handeln, offen ist, und ebnet diesen Unternehmen und Start-ups den Weg in die GCC-Region, die eine Fülle von ungenutzten Möglichkeiten im Bereich der Blockchain-Technologie bietet.

Wenn Sie noch Fragen zur Erlangung einer Krypto-Lizenz in Bahrain oder einer anderen Jurisdiktion haben, an der Sie interessiert sind, kontaktieren Sie unsere Spezialisten für eine ausführliche Beratung oder schreiben Sie uns über das CRM-Formular am Ende der Seite, unsere Spezialisten werden Ihnen online antworten. Sie können auch unsere Angebote in der Kategorie fertige Unternehmen und Lizenzen zum Verkauf sehen.

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