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+1 (888) 647 05 40Die Einhaltung der DSGVO ist ein dringendes Thema, da aktive Nutzer des World Wide Web in den letzten Jahren beim Zugriff auf jede Internetressource eine Änderung der Datenschutzrichtlinie sowie eine Aktualisierung dieses Systems festgestellt haben.
Es gab auch eine Änderung in der Art der Anfrage zum Speichern von Cookies (Cookies) – temporäre Dateien und die Möglichkeit, personenbezogene Daten zu verwenden.
Grund hierfür ist die Einführung der aktualisierten DSGVO-Verordnung (Datenschutzgrundverordnung) der Europäischen Union Nr. 2016/679, die ab dem 25.05.2018 für alle Internetseiten gilt.
Das DSGVO-Dokument legt die grundlegenden Anforderungen und Regeln in Bezug auf die Verwendung personenbezogener Daten (PD) sowie an alle Parteien der Verordnung fest.
Ein sehr aktuelles Thema der DSGVO in Bezug auf Organisationen außerhalb der Europäischen Union sind die Anforderungen für die Ausfuhr (Verbringung) von personenbezogenen Daten außerhalb des Territoriums der Union europäischer Staaten.
Die wichtigste Notwendigkeit, die Anforderungen der DSGVO-Verordnung zu erfüllen, ist der Fall, wenn ein Unternehmen handelt:
Bei Nichteinhaltung der Vorgaben gibt es eine Reihe von Sanktionen, sodass alle Unternehmen, die irgendwie mit Nutzern aus der EU zusammenarbeiten, zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet sind.
Der Verkehr personenbezogener Daten aus den EU-Ländern erfolgt zwischen diesen Personen des Datenimports und -exports:
Das Grundprinzip von Kap. 5 der DSGVO-Verordnung über den zulässigen Export personenbezogener Daten außerhalb der Europäischen Union besagt, dass die Verordnung unabhängig vom Ort der Verarbeitung personenbezogener Daten das festgelegte Schutzniveau der Rechte natürlicher Personen gewährleistet.
Diese Verordnung gilt uneingeschränkt für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zu denen neben den EU-Staaten auch Liechtenstein, Island, Norwegen gehören.
Der Export personenbezogener Daten zwischen der EU und dem EWR wird als Bewegung personenbezogener Daten innerhalb der EU bezeichnet.
Länder, die sich nicht auf dem Territorium der EU befinden, aber Datenimporteure sind, müssen auf solche Anfragen zur Einhaltung der DSGVO-Regeln vorbereitet sein, ohne dass eine Reaktion darauf rechtswidrig wird, Geschäfte in der EU zu tätigen.
Unabhängig vom Standort des Einfuhrlandes unterliegt es allen GDPR-Klauseln zur Organisation der erforderlichen PD-Schutzmaßnahmen sowie der Bestellung in bestimmten Situationen eines Vertreters in der Europäischen Union und eines Datenbankschutzinspektors (DataProtectionOfficer, DPO ).
Erst nach Unterzeichnung eines bilateralen Abkommens ist es möglich, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Garantie des für die Verarbeitung Verantwortlichen aus der EU durchzuführen.
Die Spezialisten von Eternity Law International helfen Ihnen bei der rechtlichen Unterstützung bei der Feststellung der Konformität Ihrer Unternehmensstruktur mit der DSGVO-Verordnung. Alle Schwierigkeiten sind überwindbar.
Wir teilen Ihnen mit, welche Gerichtsbarkeit in der EU oder außerhalb der EU Sie für die Registrierung und Bearbeitung Ihres Falles wählen sollen. Wir helfen Ihnen, die Datenschutzbestimmungen und andere Klauseln in Übereinstimmung mit der DSGVO zu schreiben.
Kontaktieren Sie bitte uns um weitere Informationen zu bekommen.
Das internationale Unternehmen Eternity Law International erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der internationalen Beratung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung.