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+1 (888) 647 05 40Hier ist ein kurzer Leitfaden, der Ihnen hilft, Ihre Auswahl zu treffen und alle Vorteile eines Unternehmens in der Tschechischen Republik zu realisieren.
Im Vergleich zu den westeuropäischen Wettbewerbern bietet die Tschechische Republik eine stabile Wirtschaft mit ausgezeichneter Infrastruktur, eine sachkundige und vertrauenswürdige Arbeitskräfte und günstigere Löhne und Lebenshaltungskosten.
Die tschechische Regierung gewährt Unternehmen, die wichtige Dienstleistungen erbringen, großzügige Steuervorteile.
Ein konstanter Zufluss von Investitionen in das Land hat direkt zum stetigen Wachstum der tschechischen Wirtschaft beigetragen. Seit 2000 ist die tschechische Wirtschaft jährlich mit einem konstanten Tempo zwischen 1,5 und 4 Prozent gewachsen. Die Hauptursachen für diese Rate sind steigende Produktion und Direktinvestitionen aus dem Ausland.
Nach der Entscheidung, ein Unternehmen in der Tschechischen Republik zu gründen, muss die rechtliche Art des Unternehmens bestimmt werden.
Die typischen Arten sind:
Seit 2014 müssen Sie vor der Genehmigung der Gesellschaft zur Registrierung zur Gründung eines SRO Kapital deklariert haben. Damit die Regierung eine Registrierung genehmigen kann, muss diese Anforderung erfüllt sein.
Nicht-tschechische Staatsangehörige müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllen, um ein Unternehmen zu gründen.
Zusätzlich müssen alle diese obligatorischen Dokumente übersetzt und zertifiziert werden. In diesem Fall wird Ihnen dringend empfohlen, die Dienste einer Firma in Anspruch zu nehmen, die auf die Gründung von Unternehmen in der Tschechischen Republik spezialisiert ist. Wir helfen Ihnen bei der Erfassung aller benötigten Daten und Dokumente.
Wenn der Jahresumsatz 1.000.000 Kronen übersteigt, ist eine Firma mit beschränkter Haftung verpflichtet, jährliche MwSt.-Berichte und -Erstattungen einzureichen. Zum Zwecke der Steuerverrechnung muss sich das betreffende Unternehmen registrieren lassen und eine MwSt.-Meldung einreichen, wenn es Geschäfte mit einem anderen EU-Land tätigt. Dieses Unternehmen muss auch dann eine jährliche MwSt.-Meldung einreichen, wenn sein Jahresumsatz weniger als 1.000.000 Kronen beträgt.
Ein Unternehmen, das Nicht-Staatsangehörige beschäftigt, sollte das Problem des Wohnsitzes aus einkommensteuerlichen Gründen berücksichtigen. Die Ansässigkeit wird durch einen Zeitraum von mindestens 183 Kalendertagen bestimmt. Ein Nicht-Staatsbürger, der sich weniger als 183 Tage in der Tschechischen Republik aufhält, muss nur die Grundeinkommenssteuer an die Tschechische Republik und die Einkommenssteuer an sein Heimatland entrichten. Nicht-Staatsbürger, die sich mehr als 183 Tage pro Jahr in der Tschechischen Republik aufhalten, müssen den Steuersatz des Landes entrichten. Die Einkommenssteuer wird in der Regel an das Land gezahlt, in dem die Geschäftstätigkeit ausgeübt wird. Für Länder, mit denen die Tschechische Republik ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen hat, können jedoch alternative Zahlungen geleistet werden.
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