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+1 (888) 647 05 40Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die EU-Verordnung Nr. 2016/679 vom 27.04.2016 „Über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und deren ungehinderter Übertragung“ und die Aufhebung der Richtlinie über die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Europäischen Union Nr. 95/46.
Dieser Algorithmus wurde am 25. Mai 2016 in Betrieb genommen und ist grundlegend für die Verwendung in den Ländern der Europäischen Union als Verordnung, die sich direkt auf alle EU-Länder auswirkt.
Das Dokument gilt nicht nur für die EU-Mitgliedstaaten, sondern auch für Personen außerhalb der Union, die personenbezogene Daten natürlicher Personen verarbeiten – EU-Mitglieder, wenn sie ihnen verschiedene Dienstleistungen oder Produkte verkaufen oder anbieten.
Und auch auf diejenigen, die das Verhalten des Subjekts dieser PDs in der EU überwachen.
In Bezug auf die Website oder andere Materialien, die auf der Website veröffentlicht werden können, werden die folgenden Aspekte berücksichtigt:
Das aktualisierte DSGVO-Dokument definiert solche Konzepte wie „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ personenbezogener Daten.
Ein „Verantwortlicher“ ist eine natürliche oder juristische Person, der Staat sowie jede staatliche Einrichtung oder Organisation, die persönlich oder zusammen mit anderen den Zweck und die Methoden der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bildet.
Diese Instanz hat die folgenden Aufgaben:
Eine juristische oder natürliche Person, ein Staat oder eine separate Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag und im Auftrag einer Aufsichtsbehörde verarbeitet, ist ein „Auftragsverarbeiter“. Seine direkten Aufgaben sind:
Das EU-Dokument gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Mitgliedern der Europäischen Union (d. h. Auftragsverarbeiter und Verantwortliche) erheben, speichern oder verarbeiten, unabhängig vom Standort dieser Unternehmen.
Diese Verordnung verbietet den Verkehr personenbezogener Daten von EU-Mitgliedern außerhalb ihrer Grenzen und droht mit Sanktionen.
Seit April 2018 erkennt die Europäische Kommission Länder an, die keinen angemessenen Schutz vor Parkinson haben: Neuseeland, Guernsey, Uruguay, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Andorra, Südkorea, Argentinien, Kanada, Israel, Fr. Maine, Färöer, Japan. USA.
Der Hauptgrundsatz der Verordnung lautet, dass, wenn es unmöglich ist, den Verarbeiter oder Verantwortlichen für personenbezogene Daten in einem bestimmten Land zur Übernahme der in der Verordnung vorgesehenen Haftung zu zwingen, alle Vorgänge mit personenbezogenen Daten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union illegitim.
Zu den wichtigsten Neuerungen zählen:
Die DSGVO sieht erhebliche Sanktionen bei Nichteinhaltung der Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten von derzeitigen Einwohnern der Europäischen Union vor. Die Geldbuße wird in Höhe von etwa 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten Finanzumsatzes der Gesellschaft berechnet).
Diese Anforderungen werden nicht nur durch die Grenzen der festgelegten Geheimhaltungsrichtlinie der Internetressource begrenzt.
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