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+1 (888) 647 05 40Die Bank von Spanien hat ein Register für die Registrierung von Dienstleistern für den Austausch virtueller Vermögenswerte gegen Fiat und die Erstellung elektronischer Geldbörsen eingerichtet. Gemäß dem neuen Rechtsakt müssen Anbieter dieser Dienste registriert werden. Eine Krypto-Lizenz in Spanien, die auch für alle Firmen erforderlich ist, die in diesem Sektor tätig sein möchten, berechtigt sie, die oben genannten Dienstleistungen zu erbringen.
Im Jahr 2021 wurde ein Gesetz über Dienstleistungen zur Durchführung von Transaktionen mit Kryptowährungen in Spanien direkt oder wenn sich die Verbraucher von Dienstleistungen außerhalb Spaniens befinden, verabschiedet. Durch ein neues Dekret wurden bestimmte Änderungen am derzeitigen Rechtsrahmen vorgenommen, der die Mechanismen und Strategien zur Bekämpfung des illegalen Geldverkehrs und der Terrorismusfinanzierung regelt.
Dieser Gesetzentwurf ist die erste Verordnung in Spanien, die Regelungen zu einigen Aspekten der Interaktion mit Kryptowährungen und der Gültigkeit einer VASP-Lizenz in Spanien enthält. Dies geschieht durch Berücksichtigung der Definition der virtuellen Währung in der 5. EU-Richtlinie und auch durch die Regulierung von Betreiberfirmen, die am Umtausch virtueller Währungen gegen Fiat teilnehmen. Darüber hinaus unterliegen diejenigen Unternehmen, die Dienste zum Öffnen elektronischer Geldbörsen anbieten, der Regulierung.
Die Lizenz für den Austausch von Kryptowährungen in Spanien umfasst die Dienste des Austauschs von virtuellen Währungen gegen Fiat. Dies sind der Verkauf und Kauf von virtueller Währung für den Euro oder eine andere reale Währung oder elektronisches Geld, das in dem Land, in dem es ausgegeben wird, als Zahlungsmittel notiert ist. Was elektronische Geldbörsen betrifft, umfassen die Dienstleistungen mit ihnen deren Ausgabe sowie das Speichern und Schützen der kryptografischen Schlüssel der Kunden.
Durch dieses Dekret wurde Kryptowährungsbetreibern der Status von Unternehmen verliehen, die der zwingenden Regulierung des AML-Gesetzes unterliegen. Das bedeutet, dass sie auch der strengen Aufsicht der spanischen Agentur SEPBLAC unterliegen und in das von der Nationalbank gebildete Register eingetragen werden müssen. Daher müssen Firmen und Einzelunternehmer, die die oben genannten Dienstleistungen in Spanien anbieten, unabhängig von ihrem Registrierungsort, ihrer Nationalität oder ihrer Führungsform registriert werden.
Die Einrichtung eines solchen Registers ist der erste Schritt zur Etablierung einer verbindlichen Regulierung für neue und bestehende Dienstleister auf dem Markt. Somit unterliegen diese Firmen nun den gleichen Anforderungen bezüglich der Anti-Geldhandelspolitik wie für Kreditinstitute.
Die Nationalbank von Spanien hat die Grundregeln für die Registrierung eines Krypto Betreiber Unternehmens entwickelt:
Die Prüfung des Antrags dauert ca. 3 Monate. Dieser Zeitraum ist jedoch ein ungefährer Zeitraum und kann verlängert werden, wenn die Bank zusätzliche Fragen hat oder weitere Unterlagen benötigt. Wenn Unternehmen, die Kryptowährungswechseldienste in Spanien anbieten, nicht registriert sind, begehen sie eine Straftat, für die sie mit einer Geldstrafe von 10 Millionen Euro belegt werden.
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