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+1 (888) 647 05 40Wie die meisten Länder Mittel- und Osteuropas verfügt auch Ungarn über recht wirksame Systeme, um Geld anzuziehen, einschließlich internationaler Investoren. Außerdem ist Ungarn ein guter Standort für den Handel, da es die niedrigste Körperschaftssteuer in der gesamten Europäischen Union hat. Weltmarktführer wie Mercedes-Benz und Audi haben Ungarn als Standort für ihre Produktion gewählt.
Darüber hinaus wird die Investitions- und Handelsförderungsagenda der Regierung mit Hilfe des Ministeriums für nationale Entwicklung und des Wirtschaftsministeriums in die Tat umgesetzt. So gewährt die ungarische Regierung Unternehmen mit einer Kostenobergrenze von 10.000 € einige Vorteile.
Die Bereitstellung von nicht rückzahlbaren Geldern aus Ungarn oder der EU, zusätzliche Steuervergünstigungen für die Anfangsphase eines Investitionsprojekts für einen bestimmten Zeitraum und Zuschüsse von bis zu 5.000 € für die Schaffung von Arbeitsplätzen sind einige Beispiele für solche Präferenzen.
Um eine Privatfirma für einen Kunden zu gründen, der kein ungarischer Staatsbürger oder Bürger eines anderen EU-Landes ist, ist es notwendig, eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, eine Aufenthaltsgenehmigung mit Studium in Ungarn und eine Familie zu haben.
Als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann sie von einer in der Europäischen Union ansässigen oder nicht ansässigen, juristischen oder natürlichen Person eröffnet werden.
Um ein Unternehmen in Ungarn zu gründen, benötigt eine natürliche Person einen gültigen Reisepass, eine Bestätigung einer Adresse in Ungarn oder in einem anderen Land, in dem sie ihren Wohnsitz hat, sowie eine persönliche Steuernummer (die kostenlos erteilt wird; ein Antrag auf eine Quittung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten direkt in Ungarn eingereicht werden) und Sozialversicherungsnummern für den Geschäftsführer und die Angestellten (Selbständige müssen eine lokale Sozialversicherungsnummer haben).
Wenn ausländische Unternehmen oder andere juristische Personen Eigentümer werden, benötigen sie folgende Dokumente und deren offizielle Übersetzung ins Ungarische: einen gültigen Reisepass eines Vertreters einer juristischen Person; eine Bestätigung über das Vorhandensein einer ständigen oder vorübergehenden Adresse in Ungarn (ungarischer Adressausweis) oder eine Adresse, die der Kunde in einem anderen Staat hat; eine Kopie des Dokuments, das die staatliche Registrierung bescheinigt, oder ein anderes Dokument, das die Legitimität der Gründung einer Person bestätigt, mit einer Apostille und einem Zertifikat über die Gültigkeit des Dokuments.
Das ungarische Arbeitsgesetzbuch ist das wichtigste Gesetz zur Regelung der Arbeitsbedingungen in Ungarn. Ein Arbeitsvertrag mit einem Arbeitnehmer kann für einen bestimmten Zeitraum oder unbefristet abgeschlossen werden. Die wesentlichen Vertragsbedingungen sind die obligatorische Angabe des Gehalts des Arbeitnehmers und die Bezeichnung seiner Position.
Der Arbeitgeber bestimmt die Dauer einer Schicht, die in der Regel 40 Stunden nicht überschreitet. Was die außerdienstliche Arbeit betrifft, so sollte die Dauer dieser Arbeit 250 Stunden im Kalenderjahr nicht überschreiten.
EU-Bürger haben im Gegensatz zu den Bürgern anderer Länder das Recht, in Ungarn ohne jegliche Genehmigung zu arbeiten. Offiziell muss sich ein Arbeitgeber bei der Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers vergewissern, dass er bei der Suche nach einem Kandidaten für eine Stelle keinen geeigneten ungarischen Staatsbürger gefunden hat (mit Hilfe eines Arbeitsamtes).
Sie beträgt 15 % und umfasst Einkünfte aus privaten Unternehmen, Arbeitnehmergehälter, regelmäßige Provisionen, Dividenden und Einkünfte aus der Veräußerung von Eigentum und Kapital.
Diese Steuer wird in der Regel im Rahmen des lokalen Verbrauchs gezahlt. Die drei Mehrwertsteuersätze des Landes betragen 27 %, 18 % und 5 %. Für bestimmte Arten von Produkten und Dienstleistungen gelten ermäßigte Mehrwertsteuersätze.
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 28.000 $ können eine Besteuerungsregelung ohne Mehrwertsteuer wählen.
Jeder versicherte Bürger in Ungarn muss im Rahmen des staatlichen Sozialversicherungssystems Beiträge in den Sozialversicherungsfonds einzahlen. Die Mittel aus diesem Fonds werden für die Zahlung von Renten und Arbeitslosenversicherung sowie für die Finanzierung von Gesundheitsleistungen verwendet.
Diese Steuer wird an die zuständigen Gemeindebehörden am Standort des Unternehmens gezahlt. Die Kommunalsteuer wird auf die verschiedenen Bereiche der Unternehmenstätigkeit aufgeteilt, die an vielen Standorten stattfinden. Die Kommunalverwaltungen legen diesen Steuersatz, der auf 2 % begrenzt ist, einseitig fest.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 9 % und gilt für alle Unternehmen, die keine Steuervergünstigungen wie KATA oder KIVA in Anspruch nehmen.
KATA ist eine vereinfachte Einkommenssteuer.
Sie wird monatlich gezahlt, hat einen Pauschalsteuersatz von 180 Dollar pro Monat und ersetzt die Einkommensteuer, die Dividendensteuer und die Sozialversicherungssteuer. Der Höchstbetrag des Gewinns, bei dem ein solches Besteuerungssystem angewandt werden kann, liegt bei 43.000 USD, bei Überschreitung dieses Betrags wird eine zusätzliche Steuer von 40 % gezahlt.
Die KIVA ist eine Einkommenssteuer für Kleinunternehmen.
Der Steuersatz beträgt 16 % und umfasst die Einkommensteuer und die Sozialversicherungssteuer. Die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage ist jedoch recht mühsam und kann für einige Unternehmen im Vergleich zur Körperschaftssteuer von Vorteil sein.
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