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+1 (888) 647 05 40In Kasachstan gibt es ein zweistufiges Bankensystem. Die Bank der ersten Ebene ist die Nationalbank von Kasachstan (NBK), die dem Präsidenten gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die zweite Stufe umfasst 28 Geschäftsbanken, darunter eine Staatsbank und 14 Banken, von denen 30 % oder mehr im Besitz von Ausländern sind, von denen 12 Zweigstellen ausländischer Banken sind. Neben ihren Aufgaben im Bereich der Geldpolitik fungiert die Nationalbank als Finanzaufsichtsbehörde. In dieser Funktion ist die NBK für die Gesamtaufsicht über den Bankensektor, Versicherungen, das Rentensystem, den Wertpapiermarkt, Mikrokreditorganisationen, Inkassobüros und Kreditauskunfteien verantwortlich. Im Mai 2019 schlug die NBK Gesetzesänderungen vor, die die Schaffung einer neuen unabhängigen Aufsichtsbehörde vorsehen, die für die Kontrolle der Finanzmärkte und deren Entwicklung sowie für den Verbraucherschutz zuständig sein wird; während sich die NBK auf Geldpolitik und Inflationskontrolle konzentrieren wird. Die Funktionstrennung soll Interessenkonflikte innerhalb der NBK beseitigen und die Regulierung des Finanzmarktes verbessern.
Trotz des Verbots der Gründung von Filialen von Banken in Kasachstan bis 2020 können ausländische Banken Filialen, Joint Ventures und Repräsentanzen gründen. Im April 2019 hatten 20 ausländische Banken Repräsentanzen in Kasachstan. Das Gesetz sieht die Gleichbehandlung ausländischer und kasachischer Investoren vor, und diese Bestimmung wurde 2005 durch Gesetzesänderungen verschärft, die Beschränkungen für ausländische Kapitalbeteiligungen im Bankensektor aufhoben. Es ist zu beachten, dass niemand ohne Erlaubnis der Nationalbank mehr als 10 % der Aktien der Bank besitzen darf (es sei denn, diese Bank ist eine Filiale einer anderen Bank).
Ausländische Privatpersonen und Unternehmen können Bankkonten bei lokalen Banken eröffnen, sobald sie Ausweisdokumente und einen Nachweis der Registrierung, einschließlich der Registrierung des Steuerpflichtigen, vorlegen.
Laut dem Regional Economic Outlook for Central Asia des IWF vom April 2019 und dem Personalbericht vom September 2018 ist der Bankensektor weiterhin durch schwache Versicherungs- und Berichtsstandards, eine schlechte Zahlungskultur, Kreditvergabe, mangelnde Transparenz der Eigentumsverhältnisse und erhebliche Abhängigkeit von staatlicher Unterstützung.
Versäumte Kredite nach der globalen Finanzkrise 2007-2008 und dem Zusammenbruch des Immobilienmarktes in Kasachstan beeinträchtigen weiterhin die Rentabilität der Banken und ihre Kreditvergabefähigkeit. Von 2013 bis 2016 führte der Ölpreisverfall zu einer 40-prozentigen Inflation und einer konjunkturellen Abschwächung, was den überforderten Bankensektor weiter schwächte.
Um diese Probleme zu bekämpfen, hat die Regierung eine Reihe von Bankenrettungsmaßnahmen unterstützt, um Stabilität zu gewährleisten und die Konsolidierung des Sektors zu fördern, mit gemischten Ergebnissen.
Die Erholung des Bankensektors bleibt eine der obersten Prioritäten der Regierung. Die NBK verfolgte eine Politik zur Stärkung der Aufsichts- und Kapitalanforderungen, zur Entdollarisierung, zur Bekämpfung notleidender Vermögenswerte und zur Förderung der Konsolidierung der NBK-Politik, was die Situation etwas verbessert und zur Aufrechterhaltung der Stabilität des Bankensektors beigetragen hat. So sank beispielsweise der Anteil der unbezahlten Kredite von 31 % im Januar 2014 auf. 6% im April 2019 (obwohl Analysten glauben, dass dieser Wert immer viel höher war, wenn man umstrukturierte Kredite und die Zinslücke berücksichtigt). Der Sektor hat sich jedoch noch nicht vollständig erholt und die NBK muss noch mehr tun, um dieses Problem anzugehen.
1) der Prozess der Registrierung einer Aktiengesellschaft (eine Bank in Kasachstan erfordert eine besondere Rechtsform des Unternehmens – eine Aktiengesellschaft).
2) Sammlung und Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Kontaktaufnahme mit dem NSC, Einreichung der Unterlagen beim NSC.
3) der Prozess der Genehmigung der Gründer der Bank und der Einholung der Genehmigung zur Gründung eines Bankinstituts von der NBK.
4) Erteilung einer Banklizenz.
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