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Aufenthaltserlaubnis in Spanien

Veröffentlicht:
April 14, 2021

Leitfaden zur spanischen Staatsbürgerschaft und zum ständigen Wohnsitz
Wenn Sie lange in Spanien leben oder bleiben möchten, müssen Sie einen ständigen Wohnsitz erhalten oder spanischer Staatsbürger werden.
Nachdem Sie fünf Jahre in Spanien waren, haben Sie Anspruch auf einen ständigen Wohnsitz, und nach zehn Jahren haben Sie Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft. Es gibt jedoch Ausnahmen, die es einigen Personen ermöglichen, sich früher zu bewerben, z. B. wenn Sie geheiratet haben / geheiratet haben für einen spanischen Staatsbürger.
Sowohl die spanische Staatsbürgerschaft als auch der ständige Wohnsitz ermöglichen es Ihnen, in Spanien zu leben, aber es gibt einige Unterschiede zwischen den beiden.

SPANISCHER STÄNDIGER WOHNSITZ ODER SPANISCHE BÜRGERSCHAFT?

Wenn Sie eine langfristige dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in der EU erhalten, können Sie unter Beibehaltung Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihres Reisepasses in Spanien wohnhaft bleiben.
Als ständiger Wohnsitz in Spanien erhalten Sie die meisten Vorteile, die spanische Staatsbürger genießen, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, z. B. finanzielle Unterstützung leisten können.
Mit Erlaubnis können Sie für einen begrenzten Zeitraum und länger innerhalb der EU reisen.
Wenn Sie jedoch spanischer Staatsbürger werden, müssen Sie Ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft und Ihren Reisepass aufgeben, wenn Sie keinen Anspruch auf eine Befreiung haben (siehe unten).
Sie genießen dieselben Rechte wie andere spanische Staatsbürger und werden EU-Bürger mit Freizügigkeit in der gesamten EU. Sie haben auch das Wahlrecht bei Europawahlen.

BREXIT: BRITISCHE AUSWANDERER IN SPANIEN

Es ist unklar, wie sich das britische Votum zum Austritt aus der EU auf britische Expats auswirken wird, die in Spanien leben oder nach Spanien ziehen möchten.
In Spanien lebende britische Expats können die Staatsbürgerschaft beantragen, wenn sie die erforderlichen Kriterien für den EU-Zugang erfüllen. Dies verpflichtet sie jedoch auch nicht, die Briten aufzugeben.
Britische Expats könnten künftig auch gebeten werden, die Blue Card zu beantragen, eine anerkannte spanischweite Arbeitsberechtigung, die es hochqualifizierten Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, in Spanien und insbesondere in der EU zu arbeiten und zu leben.

STÄNDIGER WOHNSITZ IN SPANIEN

Eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren für Nicht-EU-Bürger ermöglicht es Ihnen, eine „langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU“ zu erhalten. Dies gibt Ihnen das Recht, auf unbestimmte Zeit oder auf andere Weise unter den gleichen Bedingungen wie Einwohner Spaniens in Spanien zu bleiben.
Sie müssen nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Sie und Ihre Familie (falls zutreffend) – wie z. B. eine Rente, ein Stipendium oder ein Gehalt – und einen Nachweis einer öffentlichen oder privaten Krankenversicherung bei einem in Spanien zugelassenen Unternehmen zu erbringen.

Möglicherweise werden Sie auch aufgefordert, Folgendes einzureichen:

  • Gültiger Reisepass;
  • Zum Beispiel den Nachweis eines legalen Wohnsitzes in Spanien. Langfristiger Mietvertrag oder Mietvertrag;
  • Strafregister der Behörden Ihres Landes;
  • Ärztliches Attest (certado medico) in Fällen, in denen der Antragsteller es bei der Beantragung einer vorübergehenden Unterbringung nicht vorgelegt hat.

Nachweis, dass die medizinische Versorgung während Ihres Aufenthalts in Spanien garantiert ist;
Heirats- oder Scheidungsurkunden oder andere Dokumente, die sich auf Ihren Familienstand beziehen (falls erforderlich ins Spanische übersetzt).
Sobald Sie diese Erlaubnis haben, können Sie frei arbeiten und soziale Dienste und Leistungen in Spanien in Anspruch nehmen. In der Regel können Sie für bestimmte Zwecke bis zu drei Monate und länger zwischen anderen EU-Mitgliedstaaten wechseln, wenn Sie die Erlaubnis dazu erhalten haben.
Wenn Sie eine Blue Card bei einem anderen EU-Mitgliedstaat besitzen und im gleichen Zeitraum in einem anderen EU-Land leben, können Sie auch lange in Spanien leben, vorausgesetzt, Sie haben zuvor 2 Jahre in Spanien gelebt.
Wenn Sie eine langfristige Aufenthaltserlaubnis in der EU haben, die von einem anderen EU-Land bereitgestellt wird, um in Isponia zu leben, müssen Sie die langfristige Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Staates widerrufen und einen entsprechenden Antrag beim Amt von stellen ein Ausländer (Oficina de Extranjeros) in Spanien.

ERHALTEN SIE SPANISCHE BÜRGERSCHAFT

Sie haben nach 10 Jahren Aufenthalt in Spanien Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft. Es gibt auch Möglichkeiten, die Staatsbürgerschaft durch Heirat oder Geburt zu erlangen.
Unter anderem müssen Sie Ihre Konformität nachweisen – finanzielle Stabilität, keine Vorstrafen, die Fähigkeit, Spanisch zu sprechen.
Sie müssen beantragen, wo Sie in Spanien leben. Darüber hinaus müssen Sie die relevanten Dokumente für Ihren Antrag auf Staatsbürgerschaft in Spanien sowie ein ausgefülltes Antragsformular für die Erlangung der spanischen Staatsbürgerschaft sammeln.
Sie haben Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft, wenn Sie 18 Jahre oder älter, 14 Jahre oder älter mit Rechtsbeistand sind oder ein Vormund dies für Sie tun kann.

Befreiung von 10-Jahres-Regeln

Flüchtlinge warten nur fünf Jahre, während Einwohner hispanisch-amerikanischer Länder, Andorra, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals und sephardischer Einwohner nur zwei Jahre warten müssen.
Die spanische Regierung hat derzeit einen Gesetzentwurf, der vom Parlament verabschiedet wird. Ziel ist es, die Gesetzgebung zur sephardischen Abstammung so zu ändern, dass jeder Antragsteller, ob jüdisch oder nicht, bestimmte Kriterien erfüllen kann. Zum Beispiel können Links zur sephardischen Kultur oder sogar Kenntnisse von Ladino, Judeo – Spanisch, zur sofortigen Einbürgerung aufgefordert werden – bleiben Sie also auf dem Laufenden.
Die erforderliche Frist beträgt in diesem Fall nur ein Jahr, wenn Sie von einem legalen Ausländer in Spanien geboren wurden, einen von einem Spanier verwitweten Spanier oder ein Kind oder Enkelkind (auch wenn er außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets geboren wurde) von a Spanischer Staatsbürger.

SPANISCHE BÜRGERSCHAFT NACH URSPRUNG ODER GEBURT

Sie gelten von Geburt an als spanisch, wenn Sie:

  • Mutter oder Vater – spanische Staatsbürger;
  • In Spanien von ausländischen Eltern geboren, muss ein Elternteil in Spanien geboren sein (mit Ausnahme der Kinder von in Spanien akkreditierten Diplomaten und Konsuln);
  • Von einem Spanier unter 18 Jahren sowie über 18 Jahren adoptiert und in den letzten zwei Jahren adoptiert;
  • Wurden in Spanien von ausländischen Eltern geboren, deren Identität unbekannt ist oder deren Herkunftsland nicht bestimmt ist.

Es gibt auch andere Situationen, in denen Sie berechtigt sind, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wenden Sie sich an unseren Spezialisten.

SPANISCHE BÜRGERSCHAFT DURCH EHE

Sie haben das Recht, den Erwerb der Staatsbürgerschaft zu beschleunigen, wenn Sie bis zu einem Jahr in Spanien mit einem spanischen Staatsbürger verheiratet sind.
Der Antrag und die Bedingungen folgen dem Standardverfahren für die Erlangung der Staatsbürgerschaft, es sei denn, Sie müssen 10 Jahre warten. Sie müssen Ihre bestehende Staatsbürgerschaft aufgeben, um spanisch zu werden.

GEBÜHREN UND ZEITPLAN

Spanien erhebt eine nicht erstattungsfähige Bearbeitungsgebühr für Ihren Staatsbürgerschaftsantrag, die variiert und zwischen 60 und 100 € liegen kann, selbst wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Die Gebühr kann auch zur Ausstellung von Zertifikaten und Dokumenten verwendet werden, die für Ihre Bewerbung erforderlich sind.

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Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr über die Möglichkeiten zu erfahren, eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten. Sie erhalten ein individuelles Angebot, das auf Ihren Anforderungen basiert, und eine detaillierte Berechnung für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis und der Staatsbürgerschaft in Spanien.
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