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+1 (888) 647 05 40Änderungen in der Regulierung britischer Unternehmen. Zuletzt veröffentlichte Companies House, das Handelsregister im Vereinigten Königreich, seinen Geschäftsplan für 2017-18 sowie einen strategischen Entwicklungsplan für den Zeitraum 2017-2020 und eine Pressemitteilung mit weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche.
In dem Artikel wurden auch einige Änderungen des Regimes für Personen in signifikanter Kontrolle (PSC) hervorgehoben, die am 26.
Diese Maßnahmen umfassen Ergänzungen zu den aktuellen PSC-Meldepflichten.
Leider ist zu diesem Zeitpunkt nicht klar, ob das Unternehmensministerium der Ansicht ist, dass die ergriffenen Maßnahmen den Anforderungen der 4MLD (4. Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche) vollständig entsprechen.
Vielleicht werden in naher Zukunft weitere Gesetzesänderungen angekündigt.
1. Informationen über Personen, die eine maßgebliche Kontrolle ausüben, werden bei der Übermittlung einer Bestätigungserklärung nicht mehr bereitgestellt.
2. Stattdessen wird das Companies House die Sonderformulare PSC01 – PSC09 einführen.
3. Unternehmen müssen die Informationen zu den Personen mit signifikanter Kontrolle innerhalb von 14 Tagen nach Änderungen aktualisieren.
4. Für die Übermittlung dieser Informationen an Companies House werden weitere 14 Tage Zeit gegeben. Ab 24. Juli 2017:
Leider betrafen die Gesetzesänderungen auch schottische Limited Partnerships.
Strukturen, in denen alle Partner juristische Personen sind, müssen ab Juli ein Register der Personen führen, die maßgebliche Kontrolle ausüben, und diese Informationen an das Handelsregister übermitteln.
Bisher ist das Verfahren zur Übermittlung von PSC-Daten nicht klar, aber höchstwahrscheinlich werden die Daten zu den Personen, die eine maßgebliche Kontrolle ausüben, in den genannten Formularen PSC01 – PSC09 analog zu LTD und LLP erfasst.
Ob diese Anforderung Auswirkungen auf SLP hat, wenn Partner Einzelpersonen sind, ist ebenfalls noch nicht klar.
Der Registrar of Companies stellte auch Änderungen im Datenschutzregime fest, die die Weitergabe von Daten unter bestimmten Umständen verhindern. Nach der Einreichung der PSC-Daten können schottische Personengesellschaften ähnlich wie andere Rechtsformen beantragen, öffentlich zugängliche Informationen auf der Companies House-Website einzuschränken.
Trotzdem gibt es immer einen Ausweg und als Ersatz für schottische Partnerschaften bieten wir die Registrierung von englischen, walisischen und irischen LP-Partnerschaften an, die eine identische Rechtsform und ähnliche Vorteile haben.
Derzeit bestehen die Privilegien dieser Art von Personengesellschaften darin, dass sie nicht unter die Gesetze zur Offenlegung von Informationen über beherrschende Personen fallen und werden.
Personengesellschaften, die in England, Wales und der separaten Republik Irland registriert sind, werden durch denselben Limited Partnership Act 1907 geregelt und sind aus Sicht des Finanzamts absolut identisch mit schottischen Personengesellschaften.
Neben „normalen“ Unternehmen unterliegt diese Form der LP der staatlichen Registrierung beim Handelsregister und bei der Steueraufsichtsbehörde.
Trotzdem gelten diese Personengesellschaften aus historischen Gründen nicht als eigenständige juristische Personen, wenn sie in diesen Ländern registriert sind.
Das bedeutet, dass Eigentümer ihres Grundstücks rechtlich nicht die Personengesellschaft selbst, sondern deren Komplementäre sind.
Dies hindert die Personengesellschaft jedoch nicht daran, ihre Tätigkeit gerade als eigenständige Person zu handeln und auszuüben – die Personengesellschaft verfügt über eine Gründungsurkunde mit der angegebenen Handelsregisternummer sowie eine separate Steuernummer.
Die meisten Banken haben erfolgreich Bankkonten für diese Art von Unternehmen eröffnet und eröffnet, aber bevor Sie ein Konto eröffnen, bitten wir Sie, sich mit uns oder Bankmitarbeitern zu beraten, da sie in einigen Fällen die Eröffnung eines Kontos verweigern können, weil sie der Meinung sind, dass dies der Fall sein sollte für einen Partner geöffnet werden und nicht für die Partnerschaft selbst.
Zusammenfassend können wir sagen, dass irische, englische und walisische LPs ein guter Ersatz für SLP sowie ein effektives Steuerplanungsinstrument sind, das es Ihnen ermöglicht, internationalen Handel im Wesentlichen steuerfrei zu betreiben (wenn die Partner nicht in Großbritannien / Irland und die Partnerschaft hat keine Geschäfte innerhalb des Landes).
Die Spezialisten von Eternity Law International beraten Sie kompetent beim Erwerb eines Unternehmens in der europäischen Jurisdiktion und eröffnen ein Bankkonto in jeder Jurisdiktion.
Wir bieten vorgefertigte Offshore-Gesellschaften – die Neuausstellung von Dokumenten für neue Eigentümer dauert 2 Tage.
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