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+1 (888) 647 05 40Unternehmen, die mit virtueller Währung arbeiten, Organisationen, die Gelddienstleistungen erbringen, und Handelsunternehmen, die unter der Kontrolle und Aufsicht des Financial Field Operations Analysis and Reporting Center – FINTRAC – stehen, unterliegen nun neuen Verpflichtungen in Bezug auf die Übertragung virtueller Währungen in Höhe des Betrags davon mehr als 10.000 US-Dollar. Darüber hinaus werden auch neue verbindliche Anforderungen in Bezug auf die Anwendung der Know-your-Customer (KYC)-Technologie eingeführt. Dies liegt daran, dass das Gesetz über Straferträge und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten (PCMLTFA) aktualisiert wurde – die entsprechenden Änderungen der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche traten im Juni 2021 in Kraft.
Zuvor verpflichteten sich MSBs ab 2020 zu Folgendem:
Die oben genannten Verpflichtungen für MSB gelten ab Juni 2021 für Transaktionen, die mit virtuellen Währungen durchgeführt werden. Darüber hinaus sind Zahlungsinstitute auch verpflichtet, Berichte über die Aufzeichnung von Transaktionen mit virtueller Währung vorzulegen, deren Betrag 10.000 kanadische Dollar bei einer einzelnen Transaktion übersteigt, oder wenn mehrere Transaktionen innerhalb von 24 Stunden durchgeführt wurden, mit einem Gesamtbetrag von mehr als 10 Tausend kanadische Dollar. Bedeutende Wagniskapitaltransaktionen müssen FINTRAC gemeldet werden.
Darüber hinaus müssen alle meldenden Einheiten (ROs) die folgenden KYC-Anforderungen erfüllen:
Die oben skizzierten Änderungen sind Teil einer größeren Überarbeitung der AML-Vorschriften, die aus mehreren Schritten besteht. Die Entscheidung zur Überprüfung wurde getroffen, um neue Probleme und Herausforderungen anzugehen, die sich aus der aktiven Entwicklung der Kryptowährungsindustrie in Kanada ergeben haben. Diese Änderungen stehen auch im Einklang mit den Zielen des Geschäftsplans des kanadischen Administrators, der für die Überwachung von Wertpapiertransaktionen und den Handel mit Krypto-Assets verantwortlich ist.
Im Juni 2020 trat die erste Novelle in Kraft. Danach müssen juristische und natürliche Personen, die mit virtueller Währung arbeiten, bei FINTRAC registriert sein und den MSB-Status haben. Daher müssen sich Organisationen, die derzeit Dienstleistungen für den Austausch oder die Übertragung virtueller Währungen erbringen, bereits als MSB registrieren. Das bedeutet, dass sie die KYC- und Aufzeichnungspflichten einhalten müssen.
Seit Juni 2021 ist die virtuelle Währung auch in der Verordnung über Einkünfte aus kriminellen Handlungen und der Finanzierung terroristischer Aktivitäten in folgender Form festgelegt:
Unternehmen für virtuelle Währungen müssen alle geeigneten Schritte unternehmen, um die ordnungsgemäße Einhaltung der Regeln sicherzustellen.
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