Zürich
+41 435 50 73 23Kiew
+38 094 712 03 54London
+44 203 868 34 37Tallinn
+372 880 41 85Riga
+371 665 550 51New York
+1 (888) 647 05 40Der E-Commerce-Sektor gewinnt weltweit an Dynamik, und der europäische Markt ist keine Ausnahme. Um in dieser Region erfolgreich zu arbeiten, können Sie in der Republik eine AEMI-Genehmigung erhalten. Der Inhaber einer solchen Erlaubnis kann seine Tätigkeit in allen Ländern der EU frei ausüben.
Die Erlaubnis, als E-Geld-Emittent zu arbeiten, gewährt Zugang zum monetären Sektor des Wirtschaftssystems. Der Vorteil des Landes besteht darin, dass das Topmanagement keine besonderen Anforderungen an den Aufenthalt im Land stellt.
Auch ein Nichtansässiger kann ein Unternehmen leiten. Gleichzeitig ist die Politik der Regierung insgesamt recht loyal gegenüber ausländischen Investoren, die Verwaltungen gehen auf die Bedürfnisse von Neuunternehmern während des Verfahrens zur Erlangung einer Lizenz ein (sie bieten kostenlose Beratungen und eine vorläufige Bewertung der Unterlagen).
Die Einkommenssteuer und die staatlichen Lizenzgebühren sowie die jährlichen Lizenzgebühren für Fintech-Unternehmen gehören zu den niedrigsten in der Region. Darüber hinaus erhebt die Hauptstadt des Landes keine Kommunalsteuer von neuen Fintech-Unternehmen.
Nach der aktuellen Gesetzgebung kann eine Partei mit dem Status eines Emittenten digitaler Währungen:
Alle Transaktionen werden elektronisch mit Hilfe von Telekommunikationsgeräten (Computern) durchgeführt.
Für die AEMI-Genehmigung in der Tschechischen Republik gelten besondere Bedingungen:
Das Verfahren zur Erlangung einer Genehmigung für E-Geld erfolgt nach den Regeln der Republik unter Berücksichtigung der Anforderungen der PSD2-Richtlinie. So wird die Genehmigung nur an juristische Personen erteilt, die als Handelsunternehmen eingetragen sind und einen physischen Sitz oder eine Repräsentanz im Land haben. Das Mindestvermögen von Emittenten elektronischer Gelder, um eine vollständige Genehmigung zu erhalten, beträgt 350.000 EUR. Weitere Anforderungen sind:
Vorlage eines Pakets von Dokumenten über die juristische Person (Gründungsvertrag und Satzung, Eintragungsbescheinigung usw.) und eines detaillierten Plans für mindestens 3 Jahre;
Bestätigung der Kompetenz der Direktion – die Leitung muss nachweislich über Berufserfahrung im Bereich der digitalen Valutas verfügen;
Ergreifung von Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Werte und persönlichen Daten der Kunden – einschließlich der GDPR-Vorschriften, wenn Daten von in der EU ansässigen Personen verwendet werden;
Erstellung einer Beschreibung der Politik und der Anweisungen zur Verhinderung des Waschens von kriminellen Erträgen (zur Einhaltung der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung);
eine Beschreibung der technischen Mittel, die den Betrieb des Systems gewährleisten, usw. vorlegen.
EMI wird von der Staatsbank der Tschechischen Republik ausgestellt, und zwar nur für Unternehmen, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik registriert sind.
Lokales Personal ist für die Registrierung einer Lizenz für autorisiertes E-Geld in der Tschechischen Republik nicht erforderlich.
Die Firma sollte über einen Geschäftsführer, einen Buchhalter und eine verantwortliche Person verfügen, deren Qualifikationen der erteilten Genehmigung entsprechen.
Ein lokales Büro ist nicht erforderlich, damit Sie eine AEMI-Lizenz in der Tschechischen Republik erhalten können.
Sie können sich auch in unserer Firma beraten lassen, um alles über die AEMI-Genehmigung in der Tschechischen Republik für den Verkauf zu erfahren.
Das internationale Unternehmen Eternity Law International erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der internationalen Beratung, Wirtschaftsprüfung, Rechts- und Steuerberatung.