Dies ist eine neue Investitionsmöglichkeit - EMI-Lizenz in Irland , EMI-Lizenz in Neuseeland , EMI-Lizenz in Polen , EMI-Lizenz in Portugal , EMI-Lizenz in Belgien ,. Bitte sehen Sie sich unten die wichtigsten Einzelheiten zu diesem Vorschlag an.
Auf dem Territorium der Tschechischen Republik gibt es zwei Arten von Lizenzen für E-Geld-Institute: EMI – E-Geld-Institut (E-Geld-Institut) und SEMI – kleines E-Geld-Emittent (kleines E-Geld-Institut).
Die Spezialisten von Eternity Law International verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Vorbereitung der erforderlichen Dokumente und Kenntnisse für die korrekten Unterlagen für den Erhalt von EMI- und SEMI-Lizenzen in der Tschechischen Republik. Außerdem haben wir gute Beziehungen zur Tschechischen Nationalbank – der Institution, die EMI in der Tschechischen Republik lizenziert und überwacht.
Nachfolgend finden Sie grundlegende Informationen zu EMI- und SEMI-Lizenzen, Bearbeitungszeiten, Gebühren und Entgelten.
SEMI – Kleiner E-Geld-Emittent
Lizenz für kleine E-Geld-Emittenten (kleine E-Geld-Institution): Bearbeitungszeit – ca. 1-2 Monate.
Unsere Tarife: Erlangung einer schlüsselfertigen Lizenz – 30.000 EUR, einschließlich aller internen Zahlungen und der Zahlung von Zöllen an die tschechische Nationalbank.
Der Service umfasst das gesamte Leistungspaket, das Folgendes umfasst:
- Erstellung eines Geschäftsplans;
- Finanzielle Berechnungen für die Lizenz;
- Koordination der Dokumente mit der Nationalbank der Tschechischen Republik;
- Vorbereitung der internen Dokumentation;
- Integration von AML- und KYC-Verfahren zur Erlangung einer Lizenz.
Um eine SEMI-Lizenz zu erhalten, müssen die folgenden Dokumente bei der Tschechischen Nationalbank eingereicht werden (alle Dokumente mit Ausnahme der Integritätszertifikate werden von den Spezialisten unseres Unternehmens auf der Grundlage der von Ihnen erhaltenen Informationen erstellt):
- Antrag auf Eintragung des Unternehmens in das SEMI-Register;
- Gewerbeschein (Auszug aus dem Handelsregister);
- Integritätsbescheinigung, ausgestellt von einer ausländischen Regierung für jeden leitenden Angestellten;
- Ein Fragebogen zur Bewertung jedes leitenden SEMI-Beauftragten.
- Geschäftsplan (gültiger und realistischer Geschäftsplan für den Zeitraum der ersten 12 Monate des SEMI-Geschäfts, einschließlich vollständiger Abschlüsse, zusammen mit detaillierten Kommentaren zum Geschäftsplan unter Berücksichtigung des durchschnittlichen monatlichen Limits von 5.000.000 EUR für ausgegebenes E-Geld);
- Beschreibung der Methode zur Erbringung einzelner Zahlungsdienste;
- Die gewählte Methode zum Schutz der Gelder der Auftraggeber.
EMI – E-Geld-Institution
E-Geld-Institution – Lizenz für E-Geld-Institution (EMI): Registrierungszeitraum – ca. 6 Monate.
Unsere Tarife: Die Kosten für die Erlangung einer Lizenz liegen zwischen 65.000 und 90.000 Euro zzgl. MwSt. Die Pflicht gegenüber der Tschechischen Nationalbank beträgt ca. 2000 Euro.
Die Kosten unserer Dienstleistungen hängen von der Anzahl der erforderlichen Dienstleistungen ab. Der Tarif von 90.000 EUR deckt das gesamte Leistungspaket ab, einschließlich:
- Erstellung eines Geschäftsplans;
- Finanzielle Berechnungen für die Lizenz;
- Koordination der Dokumente mit der Nationalbank der Tschechischen Republik;
- Vorbereitung der internen Dokumentation;
- Integration von AML- und KYC-Verfahren zur Erlangung einer Lizenz.
Um eine EMI-Lizenz zu erhalten, müssen die folgenden Dokumente bei der Tschechischen Nationalbank eingereicht werden (alle Dokumente mit Ausnahme der Integritätszertifikate werden von den Spezialisten unseres Unternehmens auf der Grundlage der von Ihnen erhaltenen Informationen erstellt):
- Antrag auf Durchführung von EMI-Aktivitäten;
- Gewerbeschein (Auszug aus dem Handelsregister);
- Dokument über die Quelle des Anfangskapitals und sonstige finanzielle Mittel in Höhe des eingezahlten genehmigten Kapitals;
- Finanzbericht;
- Integritätsbescheinigung, ausgestellt von einer ausländischen Regierung für jeden leitenden Angestellten;
- Ein Fragebogen zur Bewertung jedes leitenden EMI-Beauftragten, Einzelheiten zur Berufserfahrung und Ausbildung jeder hochrangigen befugten Person, die tatsächlich Aktivitäten im Zusammenhang mit der Einrichtung von E-Geld und der Bereitstellung von Zahlungsdiensten verwaltet.
- Geschäftsplan (ein gültiger und realistischer Geschäftsplan für den Zeitraum der ersten drei Betriebsjahre von EMI, einschließlich des vollständigen Jahresabschlusses sowie detaillierter Kommentare zum Geschäftsplan);
- Beschreibung des Managementsystems (Organisationsstruktur, Grundsätze des Risikomanagementsystems für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche);
- Die gewählte Methode zum Schutz der Gelder der Auftraggeber;
- Beschreibung der Methoden zur Ausgabe von E-Geld und zur Durchführung einzelner Zahlungsvorgänge;
- Beschreibung der Personalstruktur, organisatorische und technische Maßnahmen für den individuellen Bedarf, immer einschließlich der geschätzten Anzahl der Mitarbeiter in den relevanten Struktureinheiten, Beschreibung des Informationssystems, der Buchhaltungs- und Finanzberichterstattungssysteme sowie, falls der Antragsteller beabsichtigt, Agenten einzusetzen eine Beschreibung ihrer Aktivitäten und Kontrolle;
- Beschreibung der Themen, des Umfangs und der Methoden zur Durchführung zusätzlicher Aktivitäten;
- Der vorgeschlagene Ansatz, der bei der Berechnung der Kapitaladäquanz auf das EWI anzuwenden ist, einschließlich der Gründe für den vorgeschlagenen Ansatz, Daten zur Berechnung der Kapitaladäquanz sowie Berechnungen der Kapitaladäquanz gemäß allen EMI-Strukturierungsansätzen;
- Das Anfangskapital muss mindestens 350.000 Euro betragen;
- Angaben zu juristischen Personen, die Anteile an EMI halten (10 oder mehr Prozent der Anteile oder Stimmrechte) oder zu juristischen Personen, die in engem Zusammenhang mit EMI stehen (juristische Personen mit 20% des Grundkapitals oder der gegenseitigen Stimmrechte), sowie zu Personen, die von EMI verwaltet oder kontrolliert werden ein und von derselben führenden Person).
Die Spezialisten von Eternity Law International beraten Sie kompetent bei der Erlangung einer Lizenz in einer geeigneten Gerichtsbarkeit.
Wenn Sie Fragen haben oder Ratschläge zum Erwerb einer Lizenz in der Tschechischen Republik oder einer anderen Gerichtsbarkeit benötigen, rufen Sie uns unter den auf der Website aufgeführten Telefonen an oder schreiben Sie in das Formular unten auf der Seite.