Zürich
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+1 (888) 647 05 40Was ist inbegriffen:
Kosten: auf Anfrage.
Nach österreichischem Recht gilt ein Unternehmen als lokal (ansässig), wenn es im Land registriert oder vom Land aus verwaltet und kontrolliert wird.
Lokale Unternehmen werden mit im In- und Ausland erzielten Einkünften besteuert. Ausländer werden nur mit österreichischem Einkommen besteuert. Zweigniederlassungen werden in der Regel ähnlich wie Tochterunternehmen besteuert.
Auf die Unternehmensgewinne wird Körperschaftsteuer erhoben. In der Gewinnstruktur werden der Gewinn aus den Aktivitäten des Unternehmens, das passive Einkommen und die Kapitalgewinne unterschieden. Bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens können normale Geschäftskosten abgezogen werden.
Zinsen auf Schulden, die zum Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen eingegangen sind, sind nicht abzugsfähig, wenn der Erwerb innerhalb einer Unternehmensgruppe erfolgt.
Zinsen und Lizenzgebühren an Konzernunternehmen, die mit einem aktuellen oder gesetzlichen Steuersatz von weniger als 10% besteuert werden, sind nicht abzugsfähig.
Der Körperschaftsteuersatz beträgt 25%.
Für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen ist eine alternative Mindeststeuer vorgesehen. Diese Zahlungsart wird in festen Beträgen festgelegt.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung zahlen 1.750 Euro pro Jahr und Aktiengesellschaften zahlen 3.500 Euro.
In Österreich müssen die Zahler viermal im Jahr eine „Selbsteinschätzung“ durchführen und Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen leisten.
Die Steuererklärung muss bis zum 30. Juni des auf das Steuerjahr folgenden Jahres elektronisch eingereicht werden. Bewerbungsfristen können verlängert werden, wenn das Unternehmen von einem Steuerberater vertreten wird.
Die Mehrwertsteuer wird in allen Phasen der Produktion und des Verkaufs erhoben.
Grundsätzlich unterliegen in Österreich steuerpflichtige Waren und Dienstleistungen, die von einem Unternehmer unter Mehrwertsteuer ausgeführt werden, sowie Käufe und Importe von Waren innerhalb der EU der österreichischen Mehrwertsteuer.
Der Standardsatz beträgt 20%. Der niedrigere Satz von 13% gilt für kulturelle Dienstleistungen. Der Satz von 10% gilt im Allgemeinen für Wohnen, Lebensmittel, Arzneimittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Mietwohnungen und Unterhaltung.
Bankgeschäfte sind steuerfrei und für Exporte gilt ein Nullsatz.
Österreichische Unternehmer mit einem Jahresumsatz von über 35.000 Euro müssen sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen.
Nichtansässige, die in Österreich steuerpflichtige Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen ausführen, müssen sich ebenfalls als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen.
Unsere hochprofessionellen Spezialisten von Eternity Law International unterstützen Sie gerne bei der Lösung dieses Problems.
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